Austausch alter Türen
Hallo,
ich wohne seit 4 Jahren in einer Wohnung, mit der ich eigentlich ziemlich zufrieden bin. Es ist Anfang 60er Jahre Altbau, wo die Wohnungen von eine Art gemeinsammen Balkon betreten werden. Nun der Winter hat Spuren an der Wohnungseingangstür hinterlassen. In der Farbe bildeten sich kleine Risse, sodass die Tür sehr viel Feuchte aufnimmt und aufquillt. So passiert es, dass ich die Tür nur mit Kraft öffnen kann, oder wenn es nachts frostet und das Material sich zusammenzieht, geht die Tür einfach auf. So muss ich sie über Nacht von Innen abschließen. Erwähnenswert ist auch die Tatsache, dass die Tür sich verzogen hat und nicht mehr dicht ist. Dass die Wohnungseingangstür einen Glaseinsatz hat, stört mich bei der gegebener Situation eher weniger.
Dem Vermieter ist dies alles bekannt, jedoch versucht er sich raus zureden, dass wenn er meine Wohnungseingangstür wechselt sich andere Mieter auch neue Türen wünschen werden. Also völlige Unverschämtheit!
Wie kann ich am Besten gegen vorgehen, einen Mietteil einbehalten, bis der Vermieter eine neue Tür einbaut?
3 Antworten
Ich gehe natürlich davon aus, wenn der VM Ihrem Begehren nachkommt, Sie dann auch die Erhöhung der Miete billigend in Kauf nehmen. Solange die Tür reparabel ist, besteht auch kein Anrecht auf einen Austausch. Instand setzen muss der VM die Tür allerdings. Risse in der Farbe stellen keinen Mangel dar. Abstriche zur Dichtheit sind ebenfalls in Kauf zu nehmen, denn die Anforderungen vor 50 Jahren waren andere als heute. Dennoch ist der VM in der Pflicht die Tür wieder gebrauchsfähig zu machen, eine evtl. Abdichtung sollte auch möglich sein. Von einer Minderung rate ich noch ab. Denn es gibt sicher eine Möglichkeit, sich zu einigen. MfG
Anspruch auf den Austausch der Türe hast Du momentan sicher noch nicht. Aber einen Anspruch auf Funktionsfähigkeit. Wenn die Tür aufquillt, weil Wasser eindringt, sollte sie geschliffen und so neu gestrichen/behandelt werden, dass dies nicht mehr möglich ist. Abschließen der Türe über Nacht ist im übrigen aus Sicherheitsgründen auch bei einer neuen Tür ein absolutes ein Muß. Eine nichtabgeschlossene Tür ist von jedem der sich etwas auskennt, innerhalb von 10-30 Sekunden zu öffnen. Unklar ist bei Deinen Ausführungen ob das Problem nur bei Deiner Tür oder auch bei den anderen Türen auftritt. Tritt es bei allen Türen auf, sollten die Mieter eine gemeinsame Aktion unternehmen. Tritt es nur bei Dir auf, wäre eine Forderung nach individueller Instandsetzung evtl. berechtigt. Dann würde das Argument des Vermieter nicht ziehen, dass die anderen Mieter dies auch wollen. Ein evtl. Mietminderungsanspruch ist nach diesen Ausführungen nicht zu beurteilen.
Ich würde den Vermieter schriftlich auf diesen Mangel hinweisen und innerhalb einer angemessenen Frist zur Beseitigung auffordern.Mit dem Zusatz,ansonsten eine Mietkürzung vorzunehmen.Einschreiben mit Rückantwort bitte!