Mietrecht: Muss beim Fensteraustausch wieder ein Rollo eingebaut werden?

6 Antworten

Sicher geht's hier um eine Jalousie, oder? Nun, diese war bei Mietbeginn da und muss dir bis zum Ende deiner Mietzzeit weiterhin erhalten und notfalls nun neu eingebaut werden und das auf Kosten des Vermieters. Auch falls diesbezüglich nix im Mietvertrag steht, die Jalousie /n ist/sind Bestandteil deiner gemieteten Wohnung. Der Vermieter ist verpflichtet, deren vertragsgemäßen Zustand während der Mietzeit zu gewährleisten.

imager761  23.12.2015, 09:55

Nun, diese war bei Mietbeginn da und muss dir bis zum Ende deiner Mietzzeit weiterhin erhalten und notfalls nun neu eingebaut werden und das auf Kosten des Vermieters.

Falsch, und den Unterschied entgeltlich mitvermieteter Ausstattung zu kostenlos leihweise überlassener Einrichtung wirst du wohl nie kapieren :-(

Dem Vernehmen nach wurde die vom Vormieter angeschaffte Verdunkelung zwar vom Vermieter übernommen ("Ablöse").

Ihr Vorhandensein bei Mietbeginn bestimmt aber in keinster Weise, ob er die tatsächlich auch mitvermietete und der VM nur deshalb eine Instandsetzungs- oder Austauschpflicht i. S. d. § 535 I BGB  übernahm oder er sie eben lediglich (leihweise!) überliess, womit keine deartige Verpflichtung einherginge.

Selbst wenn die beiden Verdunkelungen bei Mietvertragsschluss nicht ausdrpücklich als Leihe erklärt wurden, kann der M mit neuem Fenster keine neues Rollo als passendes Zubehör beanspruchen, sondern muss mit dem alten Vorlieb nehmen, wenn es funktionstüchtig wäre.

G imager761

albatros  23.12.2015, 11:47
@imager761

wirst du wohl nie kapieren :-

Du solltest nicht immer was das betrifft, von dir auf Andere schließen. Seltsamer weise gibt es eine Reihe von Usern in diesem Forum, die mit meiner Ansicht konform gehen. Solltest du mitbekommen und registriert haben.. Aber du bist nun mal so (fehl-) programmiert.

Mein Vermieter hat bei Austausch meiner Fenster die an zwei Fenstern bei Einzug vorhandenen Jalousien (vom Vormieter angebracht) selbstverständlich und von sich aus erneuert und das auf seine Kosten.

Nochmals zu dem hier strittigen Fall: Es ist völlig egal, wer die Jalousien eingebaut hat, Vormieter oder Vermieter, sind sie bei Mietbeginn da, sind sie mitvermietet und der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass auch nach Fensterwechsel welche da sind, ob das neue oder die alten sind, ist zweitrangig. Wobei davon ausgegangen werden kann, dass bei vergammelten Fenstern die Jalousie kaum wiederverwendbar, da ihr Zustand nicht viel besser sein dürfte. Außerdem sind Jalousien Maßarbeit.

Da der Mieter die Jalousien nicht vom Vormieter übernommen hat sondern bei Mietbeginn vom Vermieter, ist die Rechtslage eindeutig, ob's dir gefällt oder nicht.

Muss beim Fensteraustausch wieder ein Rollo eingebaut werden?

Das käme darauf an: Entgegen manch anderer rechtsirriger Auffassung besagt das Vorhandsein einer Verdunkelung nicht, dass sie im Eigentum des Vermieters steht und als solche mitvermietet wäre :-)

Handelt es sich um eine innenliegende Verdunkelung, die vom Vormieter auf eigene Kosten selbst angeschafft und zurückgelassen wurde, zählt es eben nicht zur Mietsache.  Und auf ein neues Rollo habt ihr keinen Anspruch, wenn das alte funktioniert.

G imager761

albatros  23.12.2015, 12:09

Und auf ein neues Rollo habt ihr keinen Anspruch, wenn das alte funktioniert.

Wer
hat etwas anderes behauptet? Es besteht Anspruch auf eine Jalousie,
wenn erforderlich (nach Zustand und Passgenauigkeit) auch auf eine neue,
da eine solche bei Anmietung vorhanden und deshalb mitvermietet wurde.

Natürlich muß er den vorherigen Zustand wieder herstellen. Ansonsten droht ihm mit Mietminderung. Auch das Streichen des Zimmers wäre Pflicht des  Vermieters gewesen.

Sofern es sich um ein festeingebautes Außenrollo handelt, ist dies Teil der Mietsache. Ihr habt dann die Wohnung in dem Zustand gemietet, dieser Zustand muss auch wieder hergestellt werden. Allerdings wüßte ich nicht, warum ein Außenrollo bei einem Fenstertausch entfernt werden muss, sofern die neuen Fenster die gleichen Maße haben. Geht es jetzt darum, dass das Rollo einfach entfernt wird oder seid ihr der Ansicht, dass mit einem neuen Fenster auch ein neues Rollo eingebaut werden muss?

Direkt mal mieterschutzbund unmöglich solche vermieterschweine