Fenster in Eigentumswohnung selbst bezahlt
Ich habe vor zehn Jahren die Fenster meiner Wohnung erneuern lassen, nachdem ich Schimmel und ständig Kondenswasser an den Alufenstern bzw Rahmen hatte. Ich habe gerade auch über den Schimmelfaktor die ETgemeinschaft informiert und über mein Vorhaben, die Fenster auszutauschen. Als Antwort bekam ich, dass ich sie dann selber austauschen müsste, die anderen waren nicht interessiert und meinten auch sie hätten keine ähnlichen Probleme! Damals waren viele ältere Eigentümer dabei und auch der Verwalter schien nicht zu wissen , dass es sich bei Fenstern um Gemeinschaftseigentum handelte. Drei weitere ET( von insgesamt 8) erneuerten im Laufe der letzten Jahre ihre Fenster auf eigene Kosten. Nun ist ein neuer Eigentümer eingezogen und möchte auf Kosten der Gemeinschaft seine Fenster erneuern!!! Kann er das?Müssen alle anderen zustimmen?..oder können unsere Kosten rückwirkend zurück verlangt werden? Danke!
7 Antworten
ich denke mal, es ist sein problem. nicht das der anderen.
juristen können anders darüber nachdenken.
solange du nicht zur kasse gebeten wirst, kann es dir egal sein.
Die Fenster gehören nicht um Gemeinschaftseigentum. Jeder muß für die Erneuerung seiner Fenster selbst aufkommen. Zu beachten ist nur, daß das Gesamtbild des Gebäudes nicht verändert werden darf.
Informiere Dich beim Haus- und Grundstücksverein und der Verwalter sollte darüber eigentlich auch schlaucer sein.
Wenn ich richtig verstanden habe,haben jetzt 4 Parteien neue Fenster auf eigene Kosten eingebaut.Dann sind noch 4 mit alten Fenstern da.Bei einer Abstimmung der Eigentümer sind dann 4 dagegen,und 4 dafür.Das ist patt.Dann kann das auf kosten der Allgemeinheit nicht gemacht werden.
Neue Fenster, Rollläden und Türen muß immer der jeweiliger Eigentümer selber zahlen. Er kann dies ohne Zustimmung der HV und Eigentümer erneuern, falls die Optik stimmt.