fehlerhafte Heizkostenabrechnung
Liebe User, ich habe ein Problem mit meiner Heizkostenabrechnung. Ich bin Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus. Im Dez 2011 habe ich meine Heizkostenabrechnung für das Jahr 2010 erhalten. Leider musste ich feststellen, dass diese Abrechnung fehlerhaft ist. Es wurde mir von Minol 1248 kWh berechnet obwohl ich nur 83 kWh im Jahr 2010 verbraucht habe. Der niedrige Wert (83kWh) wurde auch nochmals von Mitarbeitern von Minol bestätigt und schriftlich festgehalten, die bei einer Ablesung im Feb 2012 in meiner Wohnung waren. Ich habe anfang Januar meine Hausverwaltung über die falsche Abrechnung in Kenntnis gesetzt. Diese behaupten aber jetzt schon seit fast 2 Monaten, dass sie sich mit Minol in Verbindung setzen, bis heute aber ohne Ergebnis. Ich habe mich bereits selbst mit Minol in Verbindung gesetzt. Die bestätigen zwar, dass die Abrechnung falsch ist, aber eine Lösung wird mir da auch nicht aufgezeigt. Deren Aussage ist nur dass ich nicht ihr Vertragspartner bin und ich mich an meine Verwaltung wenden soll. Was kann ich selbst tun um der Sache auf die Sprünge zu helfen. Durch die zu hohe Heizkostenabrechnung muss ich jetzt ja zu viel Zahlen, kann ich hier Geld zurückbehalten? Wie könnte eine Lösung aussehen, die mir Minol oder meine Hausverwaltung anbietet? Ist es mit einer neuen Heizkostenabrechnung überhaupt getan oder stimmt dann evtl die Gesamtbilanz gar nicht mehr und ist es daher gar nicht so einfach meine Heizkostenabrechnung zu ändern? Vielen Dank für die Hilfe
11 Antworten
Wende Dich nocheinmal schriftlich an die HV, entweder sie klären das jetzt! mit dem Heizkostendienst bzw. rechtzeitig vor ETV u. Beschlußfassung über die Einzel- u. Gesamtabrechnung oder aber Du wirst die Abrechnung nach erfolgter Beschlußfassung anfechten.
Da kann sie sich dann aussuchen, was für sie den geringeren Arbeitsaufwand und vor allem Kostenaufwand bedeutet, denn wenn sie nachweislich wissentlich eine Falschabrechnung vorgelegt haben, könnte dies durchaus bedeuten, daß ihr das Gericht (auf Antrag) die Kosten auferlegt.
Geld kannst Du nicht zurückbehalten - brauchst Du auch nicht, denn eine Zahlpflicht erfolgt ja erst durch Beschluß.
Unabhängig vom inhaltlichen Abrechnungsfehler ein paar Worte zur Zuständigkeit, um die es hier ja hauptsächlich geht:
Wenn ein Abrechnungsfehler vorgekommen ist, betrifft der augenscheinlich einen Bewohner. Das ist aber nicht so. Bei einer Heizkostenabrechnung handelt es sich um eine Verteilabrechnung. Die insgesamt im Gebäude angefallenen Energie- und Nebenkosten werden nach Grund- und Verbrauchskosten auf ALLE Bewohner des Hauses verteilt. Wenn nun ein Bewohner wegen eines Fehlers weniger zu bezahlen hat, müssen die anderen Bewohner anteilig mehr bezahlen.
Das ist der Grund, weshalb ein Abrechnungsunternehmen nicht einfach die eine fehlerhafte Abrechnung korrigieren kann. Es sind alle zu korrigieren und das geht nur in Zusammenarbeit mit dem Wohnungsverwalter bzw. Vermieter. Der Auftrag zur Abrechnungskorrektur muss in solchen Fällen vom Wohnungsverwalter bzw. Vermieter kommen.
Minol Heizkostenabrechnung. Auch ich habe dieses Problem. Bei meinem Neueinzug waren gerade neue Heizkörper angebracht worden. Auf den danebenliegenden "Minnometern" waren bereits auf einem 34 und auf dem anderen 40 Einheiten, obwohl dort -am Ende des Sommers- noch gar nicht geheizt wurde. Die Wohnung stand davor monatelang ungeheizt leer. Nun wurde zwar vom Minolmonteur bei Anbringung des Messgerätes diese 34 bzw 40 EH erfasst , stand auch so bei der ersten Abrechnung (betraf nur die 2 Monate Nov.+Dez.2010) : Bei der nächsten Abrechnung (für 2011) jedoch stand dort als Anfangsstand NULL und als Endstand/Ablesung 49 EH was nicht sein kann, es wurde nicht auf null zurück gestellt. Leider ist mir dies bei der damals ersten Rechnung entgangen, ich hatte zuvor ein Eigenheim und somit keine diesbez. Erfahrung. Somit habe ich bei der Eigentümerversammlung im Mai 2012 der Entlastung zugestimmt. OK Pech gehabt. Nun aber habe ich regelmäßige Zwischenablesungen gemacht und diese in einer Datei festgehalten, somit auch festgestellt, daß auch die 49 Einheiten nicht auf NULL zurückgestellt wurden. In der Folge war bei der Heizungsabrechnung 2012 (Eigentümerversammlung Juni 2013) auch wieder zwar in der Abrechnung stehend als Anfangsstand null, jedoch tatasächlich war 49 die Basis für weitere Einheiten. Dieser Abrechnung habe ich jedoch sofort widersprochen und auch nicht entlastet, nicht nur aus diesem Grund sondern auch weil der Hauptheizkörper im Wohnzimmer ZWEIMAL aufgeführt und berechnet wurde. Bis heute habe ich diesbezüglich keine Berichtigung erhalten und auch bei mir verwies Minol darauf daß ihr Ansprechpartner die Hausverwaltung wäre und sie nicht mit einzelnen Wohnungseigentümern verhandelt. Dies habe ich so abgelehnt. Nun wurde in der letzten Woche für die Heizperiode 2013 abgelesen und da auch diesmal das Messgerät nicht zurück gestellt wurde, sondern nur mit einem elektronischen Messgerät gescannt wurde und der Stand nun auf 80 (!!) Einheiten steht, sehe ich den nächsten Deklat kommen ! Da ich aus Kostengründen nicht zum Rechtsanwalt gehen möchte (habe keinen Rechtsschutz) versuche ich es erstmal so zu klären und habe eine entsprechende Email mit Bestätigung an Minol geschickt. Erfahrungsgemäß werde ich eine Erklärung aber wieder X MAL mahnen müssen. Was ist mir zu raten ?
Also am besten die Hausverwaltung unter Fristsetzung auffordern, die Heizkostenabrechnung zu korregieren. (Bestaetigung von Minol hinzufuegen) In der Tat kann es sein, dass die Gesamtabrechnung nicht mehr stimmen kann. Hier wuerde ich den Verwaltungsbeirat informieren und diesen auch um Hilfe bitten. Dazu gibt es den ja. Wenn alles nicht mehr hilft, wuerde ich einen Anwalt einschalten, der ggfls. rechtliche Schritte gegen die Verwaltung einleitet. Dann wacht auch meistens die Verwaltung auf.
Natürlich stimmt dann auch die gesamte Heizkostenabrechnung nicht.
Denn der Ablesewert gibt Auskunft über den Anteil, welchen der einzelne Wohnungseigentümer an den Gesamtkosten der Heizung zu tragen hat. Ist dieser bei einem Eigentümer fälschlicher Weise zu hoch, bedeutet dies, dass die übrigen Eigentümer zu wenig an den Gesamtkosten beteiligt sind.
Daher empfehle ich folgende Vorgehensweis
- Du schreibst die Hausverwaltung an und forderst sie auf die Heizkostenabrechnung bis zur ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung zu korrigieren.
- Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, solltest du diesen Vorfall auf der Wohnungseigentümerversammlung vortragen und natürlich gegen den Beschluss der Jahresabrechnung, als auch gegen den Beschluss der Entlastung stimmen.
- Wird der Beschluss über die Jahresabrechnung dennoch gefaßt, mußt du diesen innerhalb von einem Monat beim zuständigen Amtsgericht (Wohnungseigentumsgericht) anfechten. Hier ist die zuhilfenahme eines Rechtsanwalts sinnvoll.
- Der Beschluss bleibt jedoch so lange gültig, bis das Amtsgericht diesen aufgehoben hat. Das bedeutet, dass du in dem Fall die Kosten zunächst einmal tragen müsstest.
Daher ist es sinnvoll, einen solchen Beschluss in der Form zu verhindern, wie ich es unter Punkt 1 und 2 beschrieben habe.
Deren Aussage ist nur dass ich nicht ihr Vertragspartner bin
da versteckt sich Minol wohl. natürlich bist du Vertragspartner, der verwalter ist euer handlungsgehilfe. Hast du das schriftlich, daß die Abrechnung falsch ist? Wenn nicht sorge dafür, das du das schriftlich kriegts. Selbstverständlich kann Minol die Abrechnung neu machen. Das problem ist aber, ist die Abrechjnung beschlossen - wenn ja versteh ich nicht warum. Beschlussanfechtungsfrist vorbei. die neu zu erstellende HK-Abr. muss in der versammlung 2012 neu beschlossen werden. Die jetzt zu hohen Hausgeldbeträge resultieren aus dem neuen Wirtschaftsplan. Der ist vermutlich ebenfalls beschlossen und bindend, egal ob richtig oder nicht - da hättest du auf der Versammlung tätig werden müssen und wenn dies aus nichtwissen der fehlerhaftigkeit der HK hast du 1 Monat um den Beschluss anzufechten. Aber der WP ist ja nur ein Plan - zuviel gezahlte Beträge bekommst du über die Abrechnung wieder.
gar nicht so einfach meine Heizkostenabrechnung zu ändern
natürlich müssen alle HK-Abr. geändert werden, da es ja eine Verteilungsrechnung ist bekommen alle ET eine neue Abrechnung.