800 Euro Heizkostenabrechnung, Fenster waren kaputt! Was nun?
Kann man eine zu hohe Heizkostenabrechnung anfechten?
Hatten normalerweise immer 50 Euro Rückzahlung oder maximal 50 Euro Nachzahlung, 2010 plötzlich 800,- Euro nur Heizkosten!!!
Ein mögliches Indiz für die überteure Abrechnung:
2010 wurde von unserer Wohnungsbaugenossenschaft eine Kontrolle der Fenster gemacht, bei uns hat man nichts festgestellt. Als aber der Winter kam, ist bei fast allen Fenster kalte Luft unten druchgekommen, so dass ich den Mängel gemeldet habe. Wurde auch zweimal abgedichtet, aber es ist nicht sehr viel besser geworden.
Wäre das nicht ein möglicher Grund das Ganze in seiner Höhe anzufechten und einen Vergleich zu verlangen?
9 Antworten
Möglich, aber mit wenig Aussicht, da die Beweispflicht für den Zusammenhang bei Euch liegen würde. Und dagegen spricht, dass es die anderen Jahre anders war und so ein Mangel ja nicht von gestern auf heute auftritt, und außerdem die Winter hart und die Energiepreise hoch waren. Der Vermieter hätte da durchaus gute Argumente, ich sehe da wenig Chancen...
Vielleicht lesen Sie ab und zu Zeitung oder sehen Nachrichten. Dann dürften Sie mitbekommen haben, dass die Energiekosten in 2010 immens gestiegen sind, fast nahe dem Rekordwert von 2008. Ihre Heizkostenabrechnung ist daher normal, das haben alle. Das liegt nicht an den Fenstern. Anfechten kann man nichts, denn teuer empfundenes tut zwar weh, ein Richter aber lacht vor Gericht den Prozessierenden aus. Den Mangel an den Fenstern hätten Sie darüber hinaus sofort schriftlich melden müssen. Das haben Sie versäumt und können nun nichts nachträglich fordern. Bezahlen Sie die Kosten und erhöhen Sie Ihren monatlichen Abschlag. Im nächsten Jahr wird das nicht billiger.
Soviel kann es gar nicht dort durchziehen, außerdem müßtest du schon beweisen können das dass dadurch entstanden ist, und nicht durch den kalten Winter
Ihr wohnt doch schon länger in der Wohnung und die Fesnter waren diesselben wie jetzt auch, oder? Es tut mir leid, aber Grund für die Hohe Nachzahlung ist der harte Winter und die hohen Preise für Öl ung Gas. Das trifft uns alle gleichermaßen. :(
Wie recht Du hast.
Nein, das ist nicht möglich. Wenn die Fenster mangelhaft waren, hättet ihr die Beseitigung der Mängel verlangen und die Miete mindern müssen. Das wäre der Ausgleich dafür gewesen. Die Heizkostenabrechnung ist nur falsch, wenn etwas abgerechnet wird, was nicht angefallen ist. Die Heizkosten sind aber bei euch angefallen. Das Problem ist nicht die Abrechnung, sondern der Mangel. Da hättet ihr anders reagieren müssen.
LG
C.