Zweifel an der Richtigkeit der Bewertungszahlen der Heizkörper zur Ermittlung der Kosten
Hallo,
auf Grund unserer sehr hohen letzten Heizkostenabrechnung 2011 durch die Firma Minol habe ich große Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 26 Einheiten des Bj. 1975. In ca. 1/3 tel. der Wohnungen wurden die Heizkörper durch neue getauscht. Ich habe die Heizkörper im Jahr 2010 ausgetauscht. Ich habe bis 2010 in einem Einfamilienhaus gewohnt und deshalb ist die ganze Sache mit der Heizkostenabrechnung Neuland für mich.
Mein Verbrauch lt. der HKV ist eigentlich für eine 95 qm große Wohnung mit 36 Einheiten (hier noch Verdunstung, wurde erst jetzt 2012 in elektronische HKV getauscht) verhältnismäßig gering. Auf Grund der Bewertungszahlen der Heizkörper durch die Firma Minol ergeben sich aber sehr hohe Einheiten für die Berechnung. Die Nachbarn haben sehr viel höhere Verbrauchseinheiten, aber durch die sehr viel niedrigeren Bewertungszahlen wiederrum weniger Einheiten und somit weniger Kosten. Bei mir wird 4,567 und bei den Nachbarn 2,638 für gleiche Heizkörpergröße zu Grunde gelegt.
Ich habe mit anderen Eigentümer die Abrechnung verglichen, dort sind die Bewertungs-zahlen deutlich geringer als bei mir. Es handelt sich um gleich große und lange Heizkörper vom Typ 22, nur die Hersteller sind abweichend. Meine Heizkörper sind von der Firma Buderus. Kann es sein, dass es nur durch unterschiedlich Hersteller zu solch unterschiedlichen Bewertungszahlen kommt? Die Firma Minol will mir auf Grund Datenschutz nicht weiterhelfen. Ich habe auch nach dem Tausch der Heizkörper nie ein technisches Grunddatenblatt über die Einstufung erhalten.
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir weiterhelfen.
Vielen Dank!
Grüße
4 Antworten
Bewertungsfaktoren für Heizkostenverteiler ergeben sich aus der Heizleistung des Heizkörpers und der Kontaktgüte des Heizkostenverteiler-Rückenteils zu den wasserführenden Teilen des Heizkörpers. Je leistungsstärker der Heizkörper, desto höher ist die Bewertung.
Wenn bei nahezu identischen Heizkörpern die Bewertung massiv abweicht, ist das schon erklärungsbedürftig. Zwei Dinge dazu: Es gehört zum täglichen Geschäft von Messdienstunternehmen, die Grundlagen von Bewertungen offenzulegen. Am besten über den Vermieter bzw. Verwalter bei Minol nachfragen, wie man den Bewertungsfaktor berechnet hat. Zum Zweiten weiß ich aus Erfahrung, dass scheinbar gleich aussehende Heizkörper oft doch nicht gleich sind. Viele leistungsbestimmende Aspekte sind durch Augenschein nicht so einfach erkennbar.
Doch wie gesagt: Völlige Sicherheit bringt es, wenn die Ermittlung der Bewertungsfaktoren vom Abrechnungsunternehmen nachgewiesen wird. Die haben kein Interesse daran, bei jemandem einen höheren Faktor anzusetzen, als tatsächlich erforderlich ist.
Die Bewertungszahlen koennen von Hersteller zu Hersteller abweichen. Das Stammblatt gibt es ueber die Hausverwaltung. Anfordern und vergleichen
immer wieder höre ich, daß Heizkostenabrechnungsfirmen meinen die Eigentümer wären nicht der Vertragspartner, sondern nur der Verwalter. Das ist aber nach meiner Meinun g nicht richtig, denn die ETG ist der Vertargspartner und der Verwalter der Handlungsgehilfe.
Aber wende dich an den Verwalter. Wenn du die Info`s nicht kriegst -er wird sie bekommen. Übrigens Datenschutz halte icf für eine Schutzbehauptung - es sind ja deine Heizkörper. Wenn du meine heizkörper abfragst kann ich die Argumentation verstehen.
Das ist sehr speziell, die Verbraucherzentrale oder den Mieterverein um Rat fragen.