Zweifel an der Richtigkeit der Bewertungszahlen der Heizkörper zur Ermittlung der Kosten

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Bewertungsfaktoren für Heizkostenverteiler ergeben sich aus der Heizleistung des Heizkörpers und der Kontaktgüte des Heizkostenverteiler-Rückenteils zu den wasserführenden Teilen des Heizkörpers. Je leistungsstärker der Heizkörper, desto höher ist die Bewertung.

Wenn bei nahezu identischen Heizkörpern die Bewertung massiv abweicht, ist das schon erklärungsbedürftig. Zwei Dinge dazu: Es gehört zum täglichen Geschäft von Messdienstunternehmen, die Grundlagen von Bewertungen offenzulegen. Am besten über den Vermieter bzw. Verwalter bei Minol nachfragen, wie man den Bewertungsfaktor berechnet hat. Zum Zweiten weiß ich aus Erfahrung, dass scheinbar gleich aussehende Heizkörper oft doch nicht gleich sind. Viele leistungsbestimmende Aspekte sind durch Augenschein nicht so einfach erkennbar.

Doch wie gesagt: Völlige Sicherheit bringt es, wenn die Ermittlung der Bewertungsfaktoren vom Abrechnungsunternehmen nachgewiesen wird. Die haben kein Interesse daran, bei jemandem einen höheren Faktor anzusetzen, als tatsächlich erforderlich ist.

Die Bewertungszahlen koennen von Hersteller zu Hersteller abweichen. Das Stammblatt gibt es ueber die Hausverwaltung. Anfordern und vergleichen

immer wieder höre ich, daß Heizkostenabrechnungsfirmen meinen die Eigentümer wären nicht der Vertragspartner, sondern nur der Verwalter. Das ist aber nach meiner Meinun g nicht richtig, denn die ETG ist der Vertargspartner und der Verwalter der Handlungsgehilfe.

Aber wende dich an den Verwalter. Wenn du die Info`s nicht kriegst -er wird sie bekommen. Übrigens Datenschutz halte icf für eine Schutzbehauptung - es sind ja deine Heizkörper. Wenn du meine heizkörper abfragst kann ich die Argumentation verstehen.

Das ist sehr speziell, die Verbraucherzentrale oder den Mieterverein um Rat fragen.