Hausverwaltung will Guthaben nicht auszahlen/Dachverband?

6 Antworten

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Naja, zunächsteinmal würde ich nur noch schriftlich mit der Hausverwaltung kommunizieren, damit du ihre Reaktion nachweissen kannst. Ich würde schriftlich auf das Guthaben hinweisen (das Du hoffentlich schriftlich nachweisen kannst). Ich würde Ihnen freundlich mitteilen, dass sie dir die Differenz, also 150 € (??), umgehend bis zum (konkretes Datum) auf Dein Konto überweisen sollen.     Etwas anderes ist es, wenn Dein Guthaben aus der Kaution herrührt. Wenn das der Fall ist, solltest du Dich noch einmal professionell beraten lassen bevor du eine Riesenwelle schiebst.

TrueSoftrox 
Beitragsersteller
 13.09.2016, 17:16

Okay danke. Beide Summen sind übrigens nur aus Nebenkostenabrechnungen heraus. Und ich habe zum Glück alles schriftlich. Kaution hat zum Glück mein Nachmieter übernommen und mir direkt ausgezahlt

Manioro  13.09.2016, 17:16
@TrueSoftrox

dann kannst du ruhig etwas druck machen. aber bleib sachlich

Du musst erst mal die Rückzahlung nachweislich anmahnen und das am Besten per Einwurfeinschreiben unter genauer Fristsetzung

Schau mal hier rein:

http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-vermieter-zahlt-guthaben-nicht-aus/

Noch mehr zahlen würde ich nicht, allenfalls vorschlagen das die Gesellschaft das miteinander aufrechnen kann.

Wenn Du meinst dass die Abrechnung falsch ist, dann lege Widerspruch ein und fordere Korrektur bzw. Einsicht in die Unterlagen.

LG

johnnymcmuff

TrueSoftrox 
Beitragsersteller
 13.09.2016, 17:21

Ok, danke schön. Die Rechnung war ganz offensichtlich falsch. Das hat die HV aber auch korrigiert nach dem ich angerufen habe. Link werde ich mal verfolgen, danke schön.

so wie du mit worten um dich schmeisst kann ich mir denken das die dicht gemacht haben.

ich sehe kein problem warum die das nicht intern verechnet hätten.

zahl doch, bekommste wieder ich versteh nicht warum du ein riesen geschiss drum machst.

wenn deine offene rechnung über ein jahr alt sein sollte würde ich dir freiwillig auch kein geld geben, erst die andere kohle.

aber wie gesagt man könnte es auch intern verechnen das du den rest betrag ausgezahlt bekommst.

TrueSoftrox 
Beitragsersteller
 13.09.2016, 17:14

Der Laden schuldet mir 300€ (nach der letzten Nachzahlung nur noch 150€). Wieso sollte ich denen denn jetzt 150€ schicken, damit sie mir dann 300€ schicken?

Und das mit der "offenen Rechnung über ein Jahr alt" versteh ich nicht. Ich hab meine Rechnungen immer gezahlt. Die sind es, die hier hinterherhinken mit dem bezahlen.

Kiboman  13.09.2016, 17:26
@TrueSoftrox

für mich klingt das so als seist du voll auf konfrontations kurs.

kläre das doch mit der HV das es mit dem guthabrn verrechnet wird.

ansonsten zahl die 150 und bekomm dann 300 wieder.

wenn du die gesetztes keule auspacktst,

kannst du wohlmöglich erstmal deinen anwalt vorstrecken bzw zahlen.

und dann die ganze zeit und nerven mir wäre das zu doof.

TrueSoftrox 
Beitragsersteller
 13.09.2016, 19:47
@Kiboman

Ich versteh dich nicht. Wieso sollte ich denn 150€ zahlen damit ich meine 300€ wiederbekomme. Genau das ist doch das Problem an der ganzen Sache. Und ich bin auf konfrontationskurs weil ich es unglaublich finde was sich diese Hausverwaltung hier rausnimmt.

Aber ich werde sie erstmal anschreiben zwecks Verrechnung

fehlkauf2008  14.09.2016, 10:57
@TrueSoftrox

Der Antworter ist wohl ein Hausverwalter.

Kiboman  14.09.2016, 11:23
@fehlkauf2008

schön wär's.

aber ich habe viel mit denen zu tun und die sind bockig wie kleine kinder.

recht haben und recht bekommen.

wenn die andere Lösung viel weniger aufwand bedeutet tu ich mirbdas doch nicht freiwillig an

Der entscheidende Punkt steht hier:

Ich bin übrigens nicht mehr Mieter bei dieser Hausverwaltung

Genau das ist der Knackpunkt - dir fehlt hier schlicht jede materielle Einflussmöglichkeit (die etwa darin bestehen würde, laufende Vorauszahlungen mit dem nicht ausgezahlten Guthaben zu verrechnen). Rätselhaft ist zudem, warum die HV nicht einfach das Guthaben mit der Forderung verrechnet, wenn sie denn schon fürchten müsste, du könntest ohne geleistete Nachzahlung einfach untertauchen.

Sofern die HV nicht faktisch insolvent ist, würde da nur einen Sinn ergeben, wenn du in 2014 und/oder 2015 Leistungen nach SGB XII oder SGB II bezogen hättest, und insofern diese Zahlungen anteilig zurückzuerstatten wären an den Träger. Sollte dem nicht so sein, ist das Verhalten der HV rechtswidrig, und du musst Zahlungsklage erheben (nachdem du den VM respektive die HV formgemäß schriftlich in Verzug gesetzt hast). Siehe dazu u.a. hier:

http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-vermieter-zahlt-guthaben-nicht-aus/

das mit dem Verband kannst Du vergessen,die nehmen ihre zahlenden  Mitglieder nur in Schutz.Das habe ich schon 2 mal erlebt.