Abrechnung der Treppenhausreinigung

3 Antworten

Die teilt uns nun mit, das keine Anzeigenpflicht für einzelne Preissteigerungen besteht

Das ist korrekt. Wie soll eine Hausverwaltung das vorab anzeigen, ohne selbst zu wissen, ob es teurer wird? Die Rechnungen für die Reinigung bekommt die Hausverwaltung auch erst im Laufe des Jahres.

das es rechtens wäre, die Kosten der Treppenhausreinigung auf die einzelnen qm der Wohnungen zu verteilen.

Grundsätzlich ist das möglich. Anders sieht das jedoch aus, wenn früher nach Wohnung abgerechnet wurde und der Umlageschlüssel dann verändert worden ist.

Erstaunlich erscheint mir: so nicht z.B.jede Etage unterschiedlich Treppenhaus-Anteil 'nutzt'.. Wieso dann Berechnung nach Wohnungsbau-m2?

Kenne überall nur: nach Parteien, jeder zählt gleichen Anteil.

Teeliesel 
Beitragsersteller
 02.12.2014, 14:31

so kennen wir Hausbewohner es auch. Die Hausverwaltung hat nicht nur unser Haus nach den Wohnungs-qm abgerechnet, auch in den anderen Häusern wurde so abgerechnet.

Wohnungs m2, nicht Wohnbau.. Bloedes Handy