Einspruchsfrist für Wohneigentümer gegen Nebenkostenabrechnung
Wie ist die Einspruchsfrist, wenn der Wohneigentümer seine Arbrechung von der Hausverwaltung bekommen hat?
Kleine Wohneinheit von 3 Eigentümern, einer davon macht die Abrechnung ist Eigentümer und Verwalter gleichzeitig. Jetzt wurde gegen die Abrechnung 2010 (abgerechnet im Mai 2011) und Abrechnung 2011 (zugestellt per Post am 23.01.2012) reklamiert.
Wie lange hat einen Eigentümer Zeit dagegen Einspruch einzulegen?
2 Antworten
Also, bei Wohneigentum gelten andere Spielregeln als bei Wohnungseigentum. Eine Abrechnung einer WEG wird rechtskräftig vier Wochen nach Genehmigung durch Beschluß, so jedenfalls Blank und der BGH. Eine reine Reklamation ist dabei völlig bedeutungslos. Alles eigentlich ganz einfach. Nur das Gericht kann einen Beschluß nach Antrag durch den Betroffenen für ungültig oder nichtig erklären. Eine Nachforderung oder ein Guthaben wird fällig nach rechtskräftiger Genehmigung.
ist sie denn beschlossen?? Denn erst dann ist sie fällig. Wenn ein Eigentümer der meinung ist es sei falsch abgerechnet worden und das kann nur ein Verteilerschlüssel sein, der nicht mit der Teilunsgerklärung konform ist und auch keine anderweitigen verteilerschl. beschlossen wurde, ist die Frist 1 Monat - per antrag beim Gericht.