Anwohnerparkausweis gefälscht

6 Antworten

Der Ordnungsbeamte hat die Kopie eingezogen und sagte er leite sie an das Rechtsamt weiter.

Da wird dann wohl Ärger wegen Urkundenfälschung auf Dich zukommen.

Gibt es schon bekannte Fälle bitte um Antwort und weitere Vorgehensweisen.

Das ist sicher schon häufiger passiert.

Soll ich mich meiner Schuld bekennen?

Die Beweislage kann ja kaum eindeutiger sein - die Fälschung ist eingezogen, trägt Deine genetischen Spuren und wurde DIR abgenommen....

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Das Strafgesetzbuch meint dazu:

§ 267

Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

§ 267

Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

Mein Kommentar dazu: da es hier ja nicht um Geldscheine handelt, die du gefälscht hast, wird dir Strafe wohl nicht so drakonisch ausfallen. Einen reumütigen Sünder sieht der Staatsanwalt immer gern.

Also habe ich das Original aus Bequemlichkeit kopiert, um 2 zu haben...

Zuhause kannst du dir 100 solcher Kopien an die Wand kleben. - Sobald du aber diese Kopie in einem PKW auslegst, um damit vorsätzlich im gekennzeichneten Anwohnerbereich parken zu dürfen, ist das der Gebrauch einer gefälschten Urkunde. -> Urkundenfälschung! Rest kannst du googlen! 

Hmmm, "gefälscht" hast du eigentlich doch nichts - nur den berechtigten Anwohnerausweis kopiert und für ein 2. Auto eingesetzt... Von einer Fälschung könnte man erst reden, wenn du den Inhalt manipuliert hättest.

Wenn man eine Fälschung bejahen könnte, wären wir im Bereich der Urkundenfälschung...ansonsten ist das strafrechtlich wohl ein Betrug... Tja, in den Knast wirst du nicht müssen, aber auf eine saftige Geldstrafe solltest du dich nervlich schon gefasst machen.

Logisch, du hast es ja auch getan!