Unverschämte Politesse: Kann man dagegen vorgehen? Lohnt sich das?

8 Antworten

Hi,

Das kommt, denke ich, drauf an, was für eine Art Straße das war. Innerorts/Außerorts? Vorfahrtstraße? Dafür gibt es spezielle Regelungen. Falls du im absoluten Halteverbot standest, hat du von dieser Seite leider keine Handhabe. 

Wie viel hat sie euch denn aufgebrummt? Bei weniger als 60€ lohnt es sich üblicherweise nicht, dagegen vorzugehen, vor allem, wenn du klar im Unrecht warst. Dann hast du auch noch die Gerichtskosten am Hals.

Wenn das öfter vorkommt, wie du sagtest, ist das natürlich etwas Anderes. Denke ich jedenfalls. Aber da kenne ich mich nicht aus, vielleicht mal mit einem Anwalt sprechen?

LG

SayaSika 
Beitragsersteller
 22.03.2017, 16:31

Innerorts, ohne Halteverbotsschild,... Ach ja, dass kann ich nicht sehen, denn die Dame hat einfach den Zettel, den sie mir reichen wollte, selber eingesteckt!

Warum hat Dein Vater den Rollstuhl abgegeben, wenn er ihn noch benötigt?

Der Parkausweis berechtigt dazu auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz zu parken. Nicht im absoluten Halteverbot zu stehen!

SayaSika 
Beitragsersteller
 22.03.2017, 16:30

tja, also er kann ja schon etwas wieder gehen. Hier soll ja auch nicht über die Gesundheit meines Vaters gesprochen werden. ;-) Es war kein Schild an dieser Stelle.

Gerneso  22.03.2017, 16:32
@SayaSika

Wenn er wieder "etwas" gehen kann sollte er trotzdem den Rollstuhl dabei haben. Den könntest Du ja dann neben ihm herschieben und er kann sich dann jederzeit rein setzen, wenn es doch zuviel wird.

Natürlich geht es um die Gesundheit Deines Vaters. Damit begründest Du ja, dass Du da geparkt hast wo man offensichtlich nicht halten darf!

Und wie gesagt - der Behindertenparkausweis gilt nur für Behindertenparkplätze - nicht für überall wo man gerne möchte.

SayaSika 
Beitragsersteller
 22.03.2017, 16:39
@Gerneso

Das ist mir/uns schon klar! Das mit dem Behindertenausweis sollte auch nicht heissen, dass wir überall parken dürfen. Er wollte ihr damit zeigen, dass er wirklich krank ist und wir nicht da stehen, um Einkäufe zu verstauen oder so.

Gerneso  22.03.2017, 16:41
@SayaSika

Wenn er so krank ist und nur ein paar Schritte laufen kann, dann musst Du Dir halt die Mühe machen den Rollstuhl mitzuführen. Er kann ja dann zwischendurch mal aufstehen und ein paar Schritte machen und sich dann wieder rein setzen, wenn es zuviel wird!

Dafür hat er ja den Rollstuhl.

Es kommt immer auf die Umstände und die Personen an denen man begegnet.

Und da sind so richtig bescheuerte Wichtigtuer dabei die meinen ein Ordnungshüter zu sein ohne Herz.

Also mir hätte sie nicht begegnen dürfen.

In den meisten Fällen schlagen sie zu zweit auf....jedenfalls ist das bei uns in der Stadt so.

Hat die euch jetzt ein Knöllchen verpasst?

Ich würde mich direkt bei der Dienstaufsichtsbeschwerde der Stadt melden und das kund tun.


SayaSika 
Beitragsersteller
 22.03.2017, 16:35

Sie wollte mir ein Schreiben reichen, in einem roten platikumschlag. Aber sie hat den einfach wieder eingepackt!

Hast Du im Park- oder Halteverbot gehalten?

SayaSika 
Beitragsersteller
 22.03.2017, 16:28

da waren komischerweise keine Schilder! Nur halt der abgeflachte und sehr breite  Bürgersteig, auf dem ich ca 20 cm stand, damit ein auto an mir vorbeifahren kann

Novos  22.03.2017, 16:34
@SayaSika

wenn es ein Bürgersteig war, hast Du mit dem Kfz dort nichts zu suchen.

Bei uns gab es mal so ne ähnliche Situation, naja diese 15 € hier in Hessen war es mir im Endeffekt wert.... Die Akte wollte mein Kennzeichen aufschreiben ich hab mich dick vors Kennzeichen gestellt... Sie wollte nach vorn ich bin mit und hab mich auch wieder da vorgestellt, später kam dann die Polizei und hat die Daten genommen aber hat der politesste auch gesagt das ihr Handeln nicht korrekt war... Weil es genauso wie bei euch war... Im Nachhinein kam dann das knöllchen und wir haben wiederspruch dagegen eingelegt... Aber im Nachhinein mussten wir das doppelte zahlen...

Aber versuch es einfach mal... Denn wenn sie befangen in der Sache ist das sie deinen Vater hasst... Ist sie psychisch nicht in der Lage geldauflagen zu veräußern... Viel Erfolg

CaptainHookii  22.03.2017, 16:37

Dann wird es sowieso zurück gewiesen und wird im Sand verlaufen

CaptainHookii  22.03.2017, 16:36

Wenn ihr eine Rechtschutz für Verkehrsrecht habt, braucht ihr nichts zu zahlen. Das würde ich in Betracht ziehen auch bei einer so hohen Verhältnismäßigkeit

SayaSika 
Beitragsersteller
 22.03.2017, 16:32

Wir versuchen es. Mein Vater hat auch gesagt, dass der RA eingeschaltet wird, wenn wir ein knöllchen bekommen.

glaubeesnicht  22.03.2017, 16:35
@SayaSika

Das lohnt sich ja nun wirklich nicht! Die Gerichte sind schon überlastet.