Mpu 2er Fragestellung ?

Verkehrsrecht negativ ? 75%
Verkehrsrecht positiv ? 25%

8 Stimmen

7 Antworten

Verkehrsrecht negativ ?

Ich muss leider meinen Vorschreibern zustimmen, der verkehrsrechtliche Teil ist ebenfalls negativ ausgefallen :-(

Möchtest du die MPU jetzt erneut angehen und darum wissen ob du dich nun auf eine oder zwei Fragestellungen vorbereiten musst?

Wenn ja, wäre es am besten, wenn du dir fachliche Hilfe (Verkehrspsychologe) suchen würdest (ist allerdings auch eine Geldfrage), wenn du dir das nicht leisten kannst, melde dich online in einem kostenlosen MPU-Forum an, dort kann dir bei der Vorbereitung ebenfalls geholfen werden.

Xabilo 
Beitragsersteller
 04.06.2019, 03:04

Genauuu dieses Antwort bräuchte ich.. wollte halt wissen ob ich mich auf eine Frage vorbereiten muss oder doch auf beide. Bedanke mich bei Ihnen.

Erstens... Eine Abstimmung für so eine Frage..... Auhauera! Da braucht es keine Abstimmung, da (zweitens) die Aussage von AVUS absolut unmissverständlich und eindeutig ist! Ebenso die Empfehlung die darauf folgt.

Es ist zu erwarten, daß Du weiterhin mit Dope und Alc fährst, also wirst Du mit DEM Wisch keinen FS bekommen!

Und ich finde das auch gut so!

melman86c  03.06.2019, 13:52

"Es ist zu erwarten, daß Du weiterhin mit Dope und Alc fährst, also wirst Du mit DEM Wisch keinen FS bekommen! "

Und wenn es auf einen Begutachtungsfehler zurückzuführen ist?

EddiR  03.06.2019, 16:13
@melman86c

Ein Begutachtungsfehler kann immer mal vorkommen. Aaaaber der ist erst mal spekulativ. Was keine Spekulation ist, ist der ganz klare Inhalt der Beurteilung durch AVUS. So gerne ich auch etwas anderes sagen würde.....

Klarheit könnte da im Zweifel nur schaffen, wenn er in kurzen, regelmäßigen Abständen Blutwerte übermittelt......

Aber momentan geht es ja schlicht nur um den Inhalt der Beurteilung....

melman86c  03.06.2019, 19:36
@EddiR

"Klarheit könnte da im Zweifel nur schaffen, wenn er in kurzen, regelmäßigen Abständen Blutwerte übermittelt......"

Was soll das bringen? Er wird nicht durchgefallen sein, weil Abstinenznachweise oder der Urintest positiv war, sondern weil er sein "Problem" nicht richtig aufgearbeitet hat.

EddiR  04.06.2019, 07:19
@melman86c

Auch das ist spekulativ! Denn was er "aufgearbeitet" hat oder nicht....

Die Behörde geht davon aus, daß er auch künftig sich nicht an die "Spielregeln halten wird und mit Dope und / oder Alc fährt.

Und was muß man da aufarbeiten? Sie Spielregeln sind klar definiert. Und wer sich nicht daran hält, muß mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Das lernt man schon in der Fahrschule. Muß ich jetzt mit jedem Führerscheinanwärter ein individuelles Aufklärungsgespräch führen? Ergründen, warum er / sie raucht, schnupft, drückt... säuft???? Schwachsinn!!!

Da das in meinen Augen schon fast in die Richtung vorsätzlicher Körperverletzung bzw vorsätzlicher schwerer Eingriff in den Straßenverkehr ist, müßte der Bußgeldkatalog da eindeutig verschärft werden!.

Wer sich mit Drogen, (entsprechenden) Medikamenten oder Alc hinter´s Steuer setzt, gefährdet Andere. Und dafür gehört kräftig eines "zwischen die Augen"

MEINE Meinung!

melman86c  05.06.2019, 11:12
@EddiR

"Und was muß man da aufarbeiten? "

Sein "Drogenproblem" muss man aufarbeiten. Schließlich muss man dem Psychologen glaubhaft machen, dass er nie wieder in dieser Situation Auto fährt. Als Fahrschüler bekommt man einen Vertrauensvorschuss, mit dem ersten Vergehen dieser Art hat man das verspielt.

"Da das in meinen Augen schon fast in die Richtung vorsätzlicher Körperverletzung bzw vorsätzlicher schwerer Eingriff in den Straßenverkehr ist, müßte der Bußgeldkatalog da eindeutig verschärft werden!."

Was es in deinen Augen ist, ist egal. Wer unter Einfluss von BTM einen Unfall baut wird nach § 316 verurteilt. Die reine Fahrt kann nicht als Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden.

"Wer sich mit Drogen, (entsprechenden) Medikamenten oder Alc hinter´s Steuer setzt, gefährdet Andere. Und dafür gehört kräftig eines "zwischen die Augen"

Ja, wir wissen aber ja wie es mit der Wirksamkeit immer höherer Strafen steht.

Der Fragesteller hat die Gründe die zur MPU geführt haben nicht richtig aufgearbeitet und wahrscheinlich nur das tyische "Mach ich nicht wieder" von sich gegeben.

EddiR  05.06.2019, 12:54
@melman86c

Leider hast Du mit diesem Kommi nicht ganz unrecht! Härtere Strafen haben meist nicht den gewünschten Effekt..... Leider....

Was eine Fahrt unter Drogen / Alc angeht, sehe ich das etwas anders. Denn wer Schlangenlinien fährt oder zu schnell.... muß noch keinen Unfall haben und kann dabei trotzdem andere Verkehrsteilnehmer gefährden....

Und was er dem Psycho beim MPU erzählt hat, bleibt im dunkeln. Auf jeden Fall war es nicht die richtige Aussage. Sicher hat der Seelenklempner nichts von Einsicht, Reue.... erkennen können.

melman86c  05.06.2019, 15:08
@EddiR

"Was eine Fahrt unter Drogen / Alc angeht, sehe ich das etwas anders. Denn wer Schlangenlinien fährt oder zu schnell.... muß noch keinen Unfall haben und kann dabei trotzdem andere Verkehrsteilnehmer gefährden.... "

Und das ist bereits eine Straftat § 316 StGB.

EddiR  05.06.2019, 19:28
@melman86c

Mir scheint, Du bist ein "Rechtsverdreher"! Oben schreibste noch: " ...Die reine Fahrt kann nicht als Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden." und jetzt, daß es eine Straftat nach § 316 StGB ist. Also kein Eingriff in den Straßenverkehr aber eine Straftat.... Hmmm So differenziert drückt sich kein "Otto_Normal-Verbraucher" aus! Aber gut, ich lerne gerne was dazu!

Verkehrsrecht negativ ?

"Es ist nicht zu erwarten, dass ... bei der Verkehrsteilnehme nicht erheblich oder wiederholt gegen straf - oder Verkehrsrechte Bestimmungen verstoßen wird."

Es ist also nicht zu erwarten, dass da nix mehr passieren wird, sondern es ist zu erwarten, dass sehr wohl auch zukuenftig etwas passieren wird.

Verkehrsrecht negativ ?

BTM war ja klar, sie erwarten, dass Du weiter zugedröhnt fährst.

Beim Verkehrsrecht ist der Satz ein bißchen verschachtelt. Ich zitiere mal den relevanten Teil:

Es ist aufgrund...., NICHT zu erwarten, dass sich Herr X künftig ordnungsgemäß verhält.

Dann folgt eine Erklärung: Also bei der Verkehrsteilnahme NICHT erheblich oder wiederholt gegen Bestimmungen verstoßen wird.

Die Erklärung kann ein bißchem missverständlich sein, denn hier ist eine doppelte Verneinung:

Es ist NICHT zu erwarten, dass Herr X NICHT gegen Bestimmungen verstoßen wird.

Die doppelte Verneinung ist ein Ja.

Kurzum: Sie erwarten, dass Du unter Drogeneinfluss fahren wirst, und Dich nicht an Regeln halten wirst. Mit dem Gutachten kriegst Du niemals den Führerschein zurück.

Das ist doch ganz einfach, die gehen davon aus das du trotz allem jederzeit wieder im Straßenverkehr rechtlich auffällig wirst, da du laut deren Auffassung kein . Verständnis für Recht und unrecht hast.

Das selbe bei deinem Canabiskonsum. Der Gutachter geht davon aus das du aufgrund der deiner Aussagen und deinem Verhalten bei ihm vor Ort einfach so weiter machst wie vorher.

Auf gut deutsch: solltest du jemals einen Führerschein bekommen haben, dann war in der Führerscheinstelle jemand blind oder hat das Gutachten nie gelesen. Mit dem Zettel bei uns, würdest du die nächsten Monate regelmäßig einen BtMG Test vorlegen dürfen

melman86c  03.06.2019, 13:53

"Das ist doch ganz einfach, die gehen davon aus das du trotz allem jederzeit wieder im Straßenverkehr rechtlich auffällig wirst, da du laut deren Auffassung kein . Verständnis für Recht und unrecht hast. "

Wo gehen die davon aus? Kannst du lesen?

melman86c  03.06.2019, 19:38
@melman86c

Muss mich entschuldigen, hab mich verlesen.