Strafe Roller auf Fahrradweg?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo zervopoulo,

bei dem Roller kommt es da drauf an, ob es sich dabei um:

  1. eine Mofa oder
  2. um ein Kleinkraftrad handelt, welches bauartbedingt nur 25 km/h erreicht und somit einem Mofa gleichgestellt ist oder
  3. um ein Kleinkraftrad handelt, welches bauartbedingt 45 km/h schnell läuft.

Im Fall der Nummern 1 und 2 darf man mit dem Roller außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Radweg fahren. Gleiches gilt innerorts, wenn am Radweg das Zusatzzeichen "Mofa frei" angebracht ist.

Nur im Fall der Nummer drei darf der Radweg nicht benutzt werden.

Wer den Radweg der juristisch als Sonderweg gilt, befährt obwohl er dazu nicht berechtigt ist, muss mit folgenden Bußgeldbescheid rechnen:

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Tatbestandsnummer: 141154

Tatvorwurf: Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **).

Ordnungswidrigkeit gem. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 140 BKat

Verwarnungsgeld 15,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Mit Zahlung der 15,00 Euro hat sich die Angelegenheit erledigt.

Auswirkungen auf die Probezeit hat der Verstoß nicht.

Schöne Grüße
TheGrow

zervopoulo 
Beitragsersteller
 15.09.2016, 01:49

ok vielen Dank für deine Antwort, und gute Nacht 🌃 👋

zervopoulo 
Beitragsersteller
 15.09.2016, 01:29

Das hat auch nach mehreren malen (ähnlich wie beim falschparken) keine Auswirkungen?

TheGrow  15.09.2016, 01:40
@zervopoulo

Ähnlich wie beim Falschparken gilt, wer wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt, kann unterstellt werden, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

Wer ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, muss damit rechnen, dass ihm auch dann die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, wenn es für die Verstöße weder Punkte, noch Einträge als A oder B - Verstoß gab.

Es gab auch schon diverse Fälle, wo notorischen Falschparkern die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

zervopoulo 
Beitragsersteller
 15.09.2016, 01:28

roller klasse am, und danke für deine Mühe

Habe die ganze Zeit gesucht, aber ist ein sehr spezieller Fall.

Nach allem was ich gelesen habe ist es nur eine Ordnungswidrigkeit, die ähnlich wie falsch parken behandelt wird, also nichts mit deiner Probezeit zu tun hat.

Wichtig ist, das du niemanden behindert hast oder gar gefährdet und ich denke das war auch nicht der Fall, ansonsten hättest du es wohl erwähnt.

Also mach dir mal keine Gedanken.

Falls es dennoch in deine Probzeit nachteilig wäre, dann versuch evt. durch Einspruch das Teil nicht rechtskräftig zu werden lassen und aus deiner Probezeit raus zu ziehen; aber ich denke das es nicht notwendig sein wird.

zervopoulo 
Beitragsersteller
 15.09.2016, 00:54

Nein noch ist mir das ja nicht passiert, aber Dankeschön für die Recherche, ich meine ja auch, dass ich niemanden gefährde. Aber ist behindern nicht allein schon die Tatsache, dass ich auf dem radweg fahre?

spaceflug  15.09.2016, 00:59
@zervopoulo

Nein, du müßtest eine Person tatsächlich behindern. Die Handlung an sich, also das fahren, ist noch keine Behinderung.

Hallo,

mit einem Mofa darf man außerhalb geschlossener Ortschaften Fahrradwege benutzen, es sei denn es wird ausdrücklich per Beschilderungen verboten.

Mit einem normalen Roller ist es natürlich verboten, die Ordnungswidrigkeit kostet glaube ich 20 €.

Wenn andere Personen ausweichen müssen, kann es aber auch Nötigung sein.

zervopoulo 
Beitragsersteller
 15.09.2016, 01:07

Ich bin ja kein raudi :)