Wenn Ordnungsamt auffordert, das Auto vom Parkplatz wegzufahren und man sagt "nein, gleich" ist das strafbar?
Eine Frau vom Ordnungsamt forderte mich auf, den von mir benutzten Parkplatz zu verlassen, das Auto wegzufahren. An dem Parkplatz stand aber ein Schild für Besucher. Ich sagte "Nein, gleich, bin gleich weg, wenn ich das erledigt hab, dauert 2min, sie kann ja eine Knolle ranmachen". Ich verstand sowieso nicht, warum ich dort nicht parken sollte, es war extra für Besucher der Parkplatz, also nicht für Mitarbeiter oder so und ich war kein Mitarbeiter. Die Politesse sagte 2x, ich soll wegfahren, ich sagte 2x nein. Sie guckte ungläubig entsetzt und ging los. Ich schaute mich noch paar Mal um aber sie war nicht an meinem Auto und es war auch keine Knolle am Auto. Ihr Büro war aber direkt daneben und sie ging ins Büro.
Jetzt meine Frage, hat es rechtliche Konsequenzen, wenn man der Aufforderung nicht sofort auf der Stelle nachkommt? Ich bin 2min später weggefahren. Wenn es eine Knolle geben würde, wäre da nicht eine am Scheibenwischer? Gibt es noch andere, schlimmere Konsequenzen?
8 Antworten
Besucherparkplatz,
hmmmm wem gehören diese Parkplätze? klingt nach Stadtverwaltung - da du weder Besucher, noch Mitarbeiter bist, kann Sie dich auffordern. es bleibt ihr überlassen dir ein Knöllchen zu verpassen
ein Parkplatz von einer Firma, da hat die Politesse nix zu melden, das ist Sache des Eigentümers
Sicher dass du nichts übersehen hast? Wüsste nicht wieso sie dich auffordern soll zu fahren. Besucher kann auch bedeuten dass das Parkplätze sind von Wohnhäuser bzw von irgendeinem bestimmten Laden etc. Denke sie hat ein Auge zugedrückt und da kommt nichts mehr
Wenn der Besucher-Parkplatz zur Einrichtung gehörte (z.B. ein Amt), welche Du besucht hast, hast Du das Recht, dort zu stehen - egal wie lange, wenn es keine Einschränkung gibt (z.B. "Max. 30 Minuten").
Warst Du jedoch in der Metzgerei gegenüber und hast Dir eine Leberkassemmel gekauft, dann wirst Du eine Ordnungsstrafe bekommen. Dazu brauchtt es kein "Knöllchen" am Auto. Der Bußgeldbescheid kommt einfach per Post.
Übrigens: Deine Beteuerungen von wegen "ich fahre gleich weg ...." beeindrucken niemand. Sag# bei mnächsten Mal konkret, dass Du Besucher von/des bist und gehe och dort hinein - oder parke Dein Auto um, damit Platz bleibt für die Besucher dieses Ortes.
Du wurdest sicherlich nicht grundlos aufgefordert den Wagen wegzufahren und daher gehe ich davon aus, dass Du dort nicht stehen durftest!
Wovon ich ausgehe ist, dass Du Post vom Ordnungsamt bekommen wirst. Die Rechnung einfach bezahlen und dann ist das Thema erledigt.
Ok, du meinst eine Knolle?
Und kann noch was andere kommen? Kenn mich damit nicht aus.
Der Unterschied ist nun, dass es von einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit (wenn es denn eine war) zu einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit wurde.
Bedeutet, dass Bußgeld verdoppelt bis verzehnfach sich.