Auto an wand von Parkhaus geschrammt?
Hallo,
ich habe das Geschäftsauto meines Vaters an der Wand, bzw. Kante, eines Parkhauses geschrammt. Dort entstand kein schade, aber das Auto hat einige Kratzer im Lack und die beifahrertür ist eingedellt. Soweit ich weiß, ist die Versicherung eine Vollkasko und Ich glaube sie läuft über die Firma. Jeder der im Haushalt des Halters wohnt, darf damit fahren (ich also auch). Wird mein Vater jetzt hochgestuft und wie viel Selbstbeteiligung muss ich dafür ca. Aufbringen? Ich würde das gerne jetzt wissen, da ich meinen Vater erst heute Abend oder morgen wiedersehe
7 Antworten
Woher sollen wir wissen, welche SB dein Vater in seinem Vertrag vereinbart hat?
Zurückgestuft wird, falls es ein Vertrag mit SFR ist und kein Rabattschutz vereinbart wurde.
Dort entstand kein schade
Da hoffen wir mal, dass das wirklich stimmt. Die Versicherung wird hierzu bestimmt auch ne Rückfrage stellen. .
Der Betreiber des Parkhauses sieht das sicher anders. Natürlich ist auch eine verschrammte Wand ein Schaden. Wenn du gefilmt wurdest. hast du ein Verfahren wegen Unfallflucht zu erwarten
Dort entstand kein schade,
Es obliegt nicht dir das zu beurteilen. Ich hoffe mal schwer, du hast den Unfall dem Parkhausbetreiber gemeldet.
Die Selbstbeteiligung steht in der Versicherungspolice. Dort findest du auch die Schadensfreiheitsrabatte und die eventuellen Gründe einer Hochstufung.
Es bleibt dir jedoch vorbehalten den Schaden von der Versicherung zurückzukaufen. dann erfolgt natürlich keine Hochstufung.
PS: Falls du es nicht gemeldet hast ist die Versicherung dein allerkleinstes Problem.
Hochgestuft wird die Versicherung, das trifft in dem Fall aber die Firma und sollte kein Problem sein (normal).
Selbstbeteiligung kann variieren. Zwischen 0€ und 1000€ - Firmen haben sehr oft 1000€ weil der Versicherungsbeitrag hier am günstigsten ist. Ohne den Versicherungsvertrag zu kennen jedoch nicht zu beantworten.
Die Einzelheiten der Vollkasko sind im Vertrag geregelt, so auch die Höhe der Selbstbeteiligung. I. d. R. wird man auch nach der Regulierung im Folgejahr hochgestuft.
Also, einfach mal den Vertrag lesen.