Was passiert, wenn eine Krankenwagen,bei eine Notfall-Einsatz, einen Unfall baut!?
Für Krankewagen sind die üblichen Strassenverkehrsregeln AUSSER KRAFT GESETZT. Was passiert wenn ein Krankenwagen, während eines Notfall-Einsatzes, einen Unfall baut. Eigentlich dürfte der Fahrer ja dann keine Strafe bekommen, da er sogesehen ja gegen keine für ihn geltenden Strassenverkehrsregeln verstoßen hat, aber hat dann der andere Beteiligte des Unfalls plötzlich Schuld ?
12 Antworten
Also, laßt uns mal ein wenig mit dem Wirrwar aufräumen.
Prinzipiell unterscheiden wir in Deutschland zwischen zwei Gesetzen und einer geltenden Rechtslage.
Das Sonderrecht §35 gilt für die Feuerwehr, die Polizei und andere Hilfsorganisationen im Verbund der BOS. Sonderrecht bedeutet, daß jeder ANGEHÖRIGER einer derartigen Organisation dieses in Anspruchnehmen darf, wenn es geboten ist. Das heißt, ein Feuerwehrmann der mit seinem PKW zum Gerätehaus fährt, weil ein Einsatz ist, darf die GEschwindigkeit erhöhen, darf falsch Parken, darf Dachaufsetzer mit und ohne Beleuchtung benutzen, Warnblinkanlage oder auch mal die Hupe. Alles was er macht muß allerdings im Verhältnis zum Geschehen stehen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung darf nicht gefährdet werden. Auch der §1 STVO gilt - jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß andere weder gefährdet werden noch gar verletzt werden.
So nun das wesentliche der § 38 WEGERECHT. Viele denken man darf über rote Ampeln fahren oder die Geschwindigkeit massiv erhöhen, etc. Ganz klar: Das ist nicht der Fall !!!
Jeder Einsatzfahrer auch mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn ist gemäß der STVO besonders durch den §1 verpflichtet sich an die geltenden Vorschriften dieser Verordnung zu halten. Nicht ein einziger § wird durch den § 38 außer Kraft gesetzt. Das blaue Blinklicht mit einsatzhorn signalisiert lediglich anderen Verkehrsteilnehmern, daß sie einem nahenden Einsatzfahrzeug VORRANG gewähren SOLLEN ! ! !, es ist keine Pflicht oder ein Freibrief für Einsatzfahrer.
Nun das geltende Recht: Der BGH hat in einem Grundsatzurteil anfang 2000 entschieden, daß es nicht auf den Einzelfall ankommt, sondern sich Einsatzfahrer an die Vorschriften der STVO zu halten haben. LEdiglich wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer eindeutig signalisiert, daß er dem Einsatzfahrzeug Vorrang gewährt, darf das Wegerecht auch ausgeführt werden. Kommt es zu einem Unfall, beispielsweise wenn das Einsatzfahrzeug Vorfahrt oder Ampel mißachtet, ist der Einsatzfahrer dran, und zwar mit besonderer Härte, da ihm bewußt sein muß, daß durch sein verhalten prinzipiell eine Störung der öfentlichen Sicherheit und Ordnung hervorgerufen wird.
Im konkreten Fall vor dem BGH wurde einem Einsatzfahrer der BF der Führerschein entzogen weil er mit dem RTW eine Rote Ampel überfahren hatte und einen Unfall mit zwei Schwerferletzten hervorgerufen hat. Hinzu kam eine hohe Geldstrafe die den Verlust seines Beamtenstatus zur Folge hatte
Nein, auch ein Notarztwagen im Einsatz hat eine gewisse Sorgfalt walten zu lassen und vorausschauend zu fahren.
Mein Nachbar ist Rettungsassistent und er fährt auch NAW. Sie dürfen nicht ALLES und müssen auch auf den fließenden Verkehr achten. Es gibt auch Leute, die nicht gut hören, oder laute Musik anhaben im Auto. Auf die ist schon "aufzupassen".
Was die Musik betrifft: Zu laute Musik ist ebenfalls verboten. Musik gilt als zu laut wenn man Feuerwehr- und Polizei- -Horn NICHT mehr hört ist das verboten.
Gerade wenn sie auf eine Kreuzung zufahern,dürfen sie nicht einfach drüber fahren,sondern müssen abgebremmst und schauend über die Kreuzung fahren.Ansonsten macht er sich ebenfalls haftbar bzw. strafbar.
Die Sonderrechte aus §35 StVO müssen gem. Abs. 8 unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Die Fahrweise muss also trotzdem noch der Verkehrssituation angepasst werden.
Bei einem Unfall hat nicht automatisch der andere Verkehrsteilnehmer Schuld. Es hängt wie so oft vom Einzelfall und der konkreten Situation ab.
lies dir mal den sonder und wegerechtsartikel bei wikipedia unter sonderrechte durch
ein rtw hat die gleiche sorgpfalspflicht als wenn ich als feuerwehrmann in meinem privat pkw im einsatz zum gerätehaus fahre
also egal ob sonder oder wegerechte-die sorgfalspflicht gilt immer, auch unter blaulicht und martinshorn
wenns zu einem unfallkommt war meistens der rettungsmittelfahrer unachtsam und somit wird die schuld geteilt
wäre mir auch fast mal passiert aber das war nicht während einem einsatz ich war mit dem fahrrad unterwegs und auf einmal fährt mich ein krankenwagen fast an^^
Rettungswagen.
was ist da der unterschied?
Ein Krankenwagen ist ein medizinisches Transportmittel, welches z.B. für Behandlungsfahrten eines Patienten gebraucht wird. Dieser fährt im Normalfall nicht mit Sondersignalen. Der Rettungswagen hingegen wird gerufen, wenn es ein Notfall ist (z.B. Verkehrsunfall). Gut zu erkennen an der Kastenform des Rettungswagens. Ein Krankenwagen ist meistens ein Transporter.
FAST^^... Guter Kutscher ^^