Ordnungsamt verteilt Knöllchen nach Feierabend
Hallo,
wie die Überschrift schon sagt gibt es hier Damen vom Ordnungsamt die mit ihrem privaten PKW noch mal schnell vor oder nach Dienstbeginn durch die Problemzonen der Stadt fahren und Knöllchen verteilen.
Ist das eigentlich rechtlich zulässig da sie sich zu dem Zeitpunkt ja ausser Dienst befinden?
Danke
5 Antworten
Warum sollten sie das nicht dürfen? Und sowieso: woher willst Du wissen, dass die Damen da bereits "außer Dienst" sind? Kennst Du ihren Arbeitsvertrag und ihre offiziellen Arbeits- und Pausenzeiten? Vielleicht sind diese Kontrollfahrten vom Dienstherren angeordnet? Vielleicht werden diese Fahrten mit dem Privat-Wagen ja als Dienst-Fahrten vergütet (im öffentliche Dienst durchaus üblich, meine Exfrau fährt auch immer dienstlich mit ihrem Privatwagen)?
Das sind alles Fakten, die Du ohne "Insiderwissen" gar nicht beurteilen kannst. Und: Ein "echtes" Knöllchen (das nicht irgendwer "selbst gebastelt" hat) ist gültig, egal wann es ausgestellt wurde ...
Ich sag mal so: Die wenigsten Arbeitgeber haben etwas dagegen, wenn ihre Angestellten über ihre Pflichtdienstzeit hinaus tätig sind. Und nichts anderes sind Politessen ja. Also Angestellte bei der Kommune. Es hängt ganz von der Stadt ab, wie die sich organisiert. Also ob die genau vorgibt, zu welchen Zeiten sich die Politessen in welchem Gebiet aufhalten müssen oder ob die da einen freien Spielraum haben. Aber wenn es dazu führt, daß die Stadt ein offizielles "Knöllchen" ausstellt, erklärt sie sich damit einverstanden, daß deren Angestellten zu dieser Zeit tätig waren. Ob die für diese Sondertätigkeit entlohnt werden müssen, ist eine andere Sache. Ich meine, wenn einer feste Arbeitszeiten in einem Büro hat, und kein Gleitzeitrahmen mit exakter Zeiterfassung vorliegt, dann schenkt man als Angestellter seinem Arbeitgeber die Arbeitskraft, wenn man schon früher mit der Arbeit anfängt. Dennoch haben die getätigten Vorgänge Gültigkeit. Warum sollte das beim Ordnungsamt anders sein?
Dann frag bei deiner Stadt selber nach, ob die damit einverstanden sind, daß deren Angestellten das machen. Mehr als nur Vermutungen zu äußern kann man hier nicht.
Die Damen haben Beamtenstatus, warum sollten sie das nicht dürfen? Ein Polizist wird sicher auch privat eingreifen, wenn jemand über eine rote Ampel marschiert. :)
Ist das Raten oder Wissen? Beamtenstatus gibt es ausserdem im Verwaltungsdienst kaum noch. Unbefriedigende Antwort.
Jede Privatperson kann sowas melden und zur Anzeige bringen. Den Papierkram erledigen sie dann wenn sie Dienst haben.
Google mal, das Netz ist voll davon. ;)
Parke einfach richtig, dann hast Du nichts zu befürchten.
Wenn der Typ von der Müllabfuhr ehrenamtlich nach Feierabend in der Stadt putzt, fragst Du doch sicher auch nicht nach ob er das darf, oder? :)
Kilometerweit am Thema vorbei. Bitte nicht mehr antworten. Danke.
Aber Quietscheratsch hat doch Recht !
Was willst Du praktisch dagegen machen?
Dich bei der Stadtverwaltung beschweren, dass ihre Angestellten unbezahlt tätig werden und damit der Stadtkasse bei null Kosten noch Einnahmen bescheren?
Die Vorgesetzten werden das sicher ganz, ganz böse finden :)
Rechtlich ist das zulässig, den auch eine Privatperson kann eine OWI-Anzeige machen.
Vermutungen und Rumgerate nützen mir nichts. Man kann ausserdem keine Äpfel mit Birnen vergleichen.