Einbürgerung mit Vorstrafen?

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wenn nichts neues mehr dazu kommt kann man zb die löschung aus dem führungszeugnis beantragen.naxch ca. 15jahren.  kommt etwas neues dazu, lebt alles wieder  auf. versuchen kannst du es ja, die chancen scheinen nicht allzu schlecht zu stehen.

Und was hat die nette Dame nun gesagt wolltest doch und am laufenden halten

Ich habe heute mit der Dame von der Ausländeramt gesprochen bzw mit der Dame von der Einbürgerung stelle 

ich habe Ihr erzählt das ich im 2004 wegen BTM Verurteilt wurde etc 

Sie meinte ich soll morgen zu Ihr Sie wird das Prüfen bevor ich um sonst 255€ bezahle ich bin gespannt was da raus wird

ich halte euch im laufenden

ach ja ich habe Ihr noch gesagt das meine Frau und meine Kinder Deutsch sind Sie meinte das Spielt keine Rolle

Das geht nicht. Du bist vorbestraft und das ist auch der Grund, weshalb eine legale Einbürgerung unmöglich ist. Auch wenn du die Löschung aus dem Register löschen lässt nach Ablauf der Frist z. B. für ein Führungszeugnis, heißt das nicht, dass das auch tatsächlich gelöscht ist. Meistens wird es durchgestrichen im System, aber der Eintrag weiterhin vorhanden.

Gerne kannst du dich beim Ausländeramt beraten und hierzu informieren lassen.