Einbürgerung mit Vorstrafen?
Hallo
Ich habe eine frage zur Einbürgerung
Ich möchte die Deutsche Staatsbürgerschaft erwerben mein Problem aber ist das ich vorbestraft bin wegen verstoß gegen das Betäubungsmittel Gesetzt und 3 x ohne FS Wurde vom Landgericht wegen BTM zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung verurteilt (Strafe abgesetzt ) das Urteil ist vom Jahre 2004 also schon fast 14 Jahre vergangen seit dem nichts mehr mit zu tun und wie oben angegeben kommen noch 3 x Fahren ohne FS 2005-2007 und 2010 Geld Strafen erhalten und bezahlt meine frage kann ich trotzdem die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben? Meine frau ist Deutsch und wir haben 3 x kinder die ebenfalls Deutsch Arbeit habe ich
wäre dankbar für eine Antwort
5 Antworten
wenn nichts neues mehr dazu kommt kann man zb die löschung aus dem führungszeugnis beantragen.naxch ca. 15jahren. kommt etwas neues dazu, lebt alles wieder auf. versuchen kannst du es ja, die chancen scheinen nicht allzu schlecht zu stehen.
Hat mich jetzt auch mal interessiert und ich hab diesen Link gefunden: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html
Da steht unter Voraussetzungen, dass man keine Verurteilung wegen einer Straftat haben darf.
Und was hat die nette Dame nun gesagt wolltest doch und am laufenden halten
Ich habe heute mit der Dame von der Ausländeramt gesprochen bzw mit der Dame von der Einbürgerung stelle
ich habe Ihr erzählt das ich im 2004 wegen BTM Verurteilt wurde etc
Sie meinte ich soll morgen zu Ihr Sie wird das Prüfen bevor ich um sonst 255€ bezahle ich bin gespannt was da raus wird
ich halte euch im laufenden
ach ja ich habe Ihr noch gesagt das meine Frau und meine Kinder Deutsch sind Sie meinte das Spielt keine Rolle
Das geht nicht. Du bist vorbestraft und das ist auch der Grund, weshalb eine legale Einbürgerung unmöglich ist. Auch wenn du die Löschung aus dem Register löschen lässt nach Ablauf der Frist z. B. für ein Führungszeugnis, heißt das nicht, dass das auch tatsächlich gelöscht ist. Meistens wird es durchgestrichen im System, aber der Eintrag weiterhin vorhanden.
Gerne kannst du dich beim Ausländeramt beraten und hierzu informieren lassen.