Falsches datum in der Kündigung

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Wahrscheinlich ist der 29.04. schon ernst gemeint. Das Gesetz sieht eine Kündigung mindestens vier Wochen im Voraus zum Monatsende vor (der 30.04. wäre eh ein Samstag). Bei einer solchen kurzfristigen Kündigung wird er für den Fall auf Nummer sicher gegangen sein, dass dich die Kündigung während der Probezeit nicht mehr erreicht und damit unwirksam werden würde. 

Das kommt auf den genauen Sachverhalt an, ob die Kündigung wirksam wird!

Wenn der Arbeitgeber lediglich den 29.04. als Datum, wann er die Kündigung geschrieben hat, angegeben hat, ansonsten aber als Termin zu dem er kündigt den 15.04. angegeben hat, ist der Fall eindeutig. Eine solche Kündigung ist gültig, der "Datumsirrtum" des Arbeitgebers ist unschädlich. Innerhalb einer vereinbarten Probezeit, kann bis zum letzten Tag der Probezeit mit der vereinbarten verkürzten Frist gekündigt werden.

In Ihrem Fall sieht der Fall möglicherweise etwas anders aus!

Kann der Arbeitgeber nicht beweisen dass die Kündigung rechtzeitig in Ihren Einflussbereich gelangte, beginnt die Kündigungsfrist auch nicht zu laufen. Der Arbeitgeber hat eine Bestätigung dass Sie die Kündigung am 29.04. erhalten haben, damit hat er ein Problem, die Kündigung gelangte nicht rechtzeitig in Ihren Einflussbereich. In diesem Fall kann der Arbeitgeber Ihnen nicht mehr mit der verkürzten Kündigungsfrist kündigen.

Zudem ist zu beachten dass der Arbeitgeber Ihnen nicht mehr ohne Begründung kündigen kann, wenn Sie dem Kündigungsschutz unterliegen! Sie unterliegen dem Kündigungsschutz, wenn die Firma mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt und Sie mehr als ein halbes Jahr ununterbrochen dort beschäftigt sind. Der Arbeitgeber muss Ihnen aber zumindest mit der vertraglich vereinbarten längeren Kündigungsfrist, oder wenn eine vereinbarung fehlt, mit der gesetzlichen Kündigungsfrist, gemäß §622 Absatz 1 BGB, kündigen.

Fazit:

Ich empfehle Ihnen dringend sich sofort an einen Fachanwalt für arbeitsrecht zu wenden und mit diesem alles weitere zu besprechen!

Peter Kleinsorge