Kündigung in der Probezeit hinauszögern durch krankheit!
Hi leute wenn ich 2 wochen kündigungsfrist habe in der probe zeit kann ich diese hinausszögern wenn ich mich krankschreiben lasse!!
7 Antworten
Nein - eine Kündigung ist während wie auch wegen einer Krankheit jederzeit zulässig - letzteres ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Es gehört in das Reich der Mythen und Märchen, dass man während einer Krankheit nicht gekündigt werden kann - das war mal in der DDR so....
Die Kündigung läuft also ganz normal als wärst du arbeiten - hast also keinerlei Vorteile
Unüblich? mach mal bspw bei einer ZAF in der Probezeit krank - die Kündigung hast du in den Händen noch bevor die Tinte trocken ist...
Da eine Kündigung ausgenommen im KSchG niemals begründet sein muss, hast du weder als Arbeitnehmer eine Angriffsfläche noch als Arbeitgeber irgendeine Beweislast. Weiter wäre eine Kündigungsschutzklage währende der Probezeit vom Gericht abzulehnen weil aussichtslos vor Ende von 6 Monaten...
Nein, innerhalb der Probezeit ist Krankheit irrelevant, wenn Du gekündigt bist, bist Du gekündigt...
Die Krqankheit ändert nichts an der Gültigeit der Kündigung. Es sei denn, der AG hätte die Krankheit als Grund angegeben. Da er aber in der Probezeit ohne Angabe von Gründen jederzeit fristgemäß kündigen kann, wird dir das nichts nützen.
Du kannst sie nicht hinauszögern, sie läuft auch bei Krankheit ganz normal nach 2 Wochen ab. Während dieser Zeit erhälst du deinen normalen Lohn, vorrausgesetzt du bist seit mindestens 6 Wochen in der Firma.
Eine evtl.Kündigungsfrist kannst du nicht hinauszögern,indem du dich krankschreiben lässt.
Abgesehen davon ist Krank machen ohne Krank zu sein,schlicht und einfach Betrug.
Kündigung während der Probezeit wegen Krankheit ist zwar möglich, aber unüblich. Das wäre ein sachlicher Grund für die Kündigung, den ich als AG im Zweifelsfalle vor dem Arbeitsgericht beweisen müsste; auch bei einer Probezeitkündigung. Da ich als AG in der Probezeit auch aus subjektiven Gründen kündigen kann, nehme ich doch lieber einen subjektiven Grund (z. B. "passt nicht ins Team"). Das kann und muss ich als AG vor Gericht nicht beweisen. Und schon ist die Kündigung gerichtsfest.