Adresse bei der Kündigung vergessen, ich musste der Chefin eine neue Kündigung 1 woche später geben welches Datum zählt?
Hallo ich hab am 14. August meinen Vetrag gekündigt und ich habe eine 14 Tage Kündigungsfrist. Die wäre gestern sozusagen abgelaufen.
Meine Chefin meinte allerdings nach 1 Woche (am 24. August), dass meine Adresse auf der Kündigung fehlt und ich ihr deshalb eine neue mitbringen soll. Jetzt weiß ich jedoch nicht welches Datum für die Kündigung zählt auf beiden Kündigungen stand das ursprünglich Datum (14. August) allerdings hab ich das Gefühl, dass meine Chefin das mit Absicht gemacht hat um meine Kündigungsfrist um eine Woche zu verlängern und will dass ich nächste Woche noch zur Arbeit komme.
Zählt sozusagen nur die vollständige Kündigung vom 24. August oder zählt die Kündigung seit dem 14. ursprünglichen Datum?2 Antworten
dass meine Adresse auf der Kündigung fehlt und ich ihr deshalb eine neue mitbringen soll.
Solange Dein Name und Deine Unterschrift usw. auf dem Kündigungsschreiben ist, reicht das aus.
Deine Adresse ist nicht erforderlich. Deine Kündigung wirkt auch ohne Deine Adresse.
Deine Adresse ist bei Deinem Arbeitgeber (Personalabteilung) ohnehin bekannt.
allerdings hab ich das Gefühl, dass meine Chefin das mit Absicht
Auf jeden Fall. Dennoch hat sie Unrecht.
Du brauchst keine neue Kündigung schreiben.
So ist es!
Bring ihr einfach die neue Kündigung mitsamt einer woche krankschreibung
dein chef will eben dass du noch eine woche arbeitest da hilft nur der krankenschein
Unsinn.
Ich hab ihr die neue Kündigung schon gegeben und da stand auch der 14. drauf