Ebay Kleinanzeige, rechtliche Info, Besichtigungstermin abgesagt, Schadensersatz?

5 Antworten

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jemand hatte interesse und wir haben ein Termin gemacht. Zwischenzeitlich hat sich ein zweiter gemeldet, der sofort vorbei gekommen ist und das Teil gekauft hat

Ganz ganz dumme Idee.

Denn du hast mit dem 1. Interessenten bereits einen Vertag geschlossen (!) Das wissen aber nicht viele. Zwar keinen Kaufvertrag, jedoch im Zweifelsfall einen festen Termin als Reservierungsvereinbarung welche BEIDE SEITEN erfüllen müssen. Dafür müsste man aber die genaue Kommunikation und Wortwahl wissen, um hier zu sagen ob ja oder nein. Die Tatsache dass Ihr bereits einen Termin vereinbart habt, lässt jedoch darauf vermuten.

Diese Vereinbarung stellt jedoch noch keine Garantie dar, dass auch ein Kaufvertrag zustande kommt.

Der Interessent könnte rechtliche Wege einleiten und ggf. Schadensersatz einfordern, wenn er es wirklich weiß und darauf ankommen lassen möchte. Du redest von "nur" 45 €, diese können aber schnell sich drastisch erhöhen.

Wenn es stimmt, hast du dem Interessenten schon einen Schaden von mind. 15 € verursacht. So die Theorie.

In der Praxis passiert da oft aber nichts.

Ihr hattet einen BESICHTIGUNGSTERMIN. d.h. der Käufer hat noch nicht zugesagt zu kaufen.

hier stellt sich die Frage, was gewesen wäre, wäre der Käufer gekommen und hätte festgestellt, dass das Radl ein wneig mehr abgenutzt ist, als er sich das vorgestellt hätte. hätte er dann auch seine 15 € für den besorgten Gepäckträger wieder haben wollen?

Strafrechtlich war dein Verhalten von keinerlei Relevanz. Ihr hattet einen Vorvertrag, ähnlich einer Verlobung, 24 Stunden vor dem Besichtigungstermin ist immernoch ein wenig kurzfristig, aber denke ich rechtzeitig gelöst. Menschlich ist das natürlich kein feiner Zug, ist mir auch schon passiert. Allerdings hatte ich tatsächlich auslagen, sprich war vor Ort um zu erfahren, dass der Verkäufer das Auto anderweilig veräußert hat.

Du könntest jetzt dem Käufer, je nach dem was das Radl eingebracht hat, seine Unkosten erstatten oder ihm anbieten, sie zur Hälfte zu erstatten. musst du aber effektiv nicht.

Was du aber effektiv tun solltest, ist a.) aus deinem Fehler zu lernen und in Zukunft wenn du zwei intressenten hast, anders zu agieren und b.) sollte so was wie eine schlechte Bewertung kassieren, die Kröte einfach zu schlucken, wenn sie nicht unwahr oder extrem beleidigend ausfällt.

ich würde an deiner Stelle das nächste mal dem 2. Intressenten sagen, dass du schon jemanden hast, der besichtigen kommen will und dem 2. intressenten anbieten, mit zu dem Termin zu kommen - du weißt ja, Konkurenz belebt das Geschäft :-D

Benno482 
Beitragsersteller
 18.05.2022, 11:47

Er hatte feste kaufabsichten und ich habe zugesagt. So wie es scheint ist der Käufer im Recht. Ich werde in Zukunft auf meine Wortwahl im Nachrichten chat achten das keine Verträge zustande kommen z.b. wir kären alles vor Ort..... oder ähnliches.

Wenn du mit ihm einen Termin ausmachst, musst du dich auch daran halten. Dein Verhalten ist sehr egoistisch und äußerst unfair. Den anderen dann noch als durchgedreht zu bezeichnen finde ich schon fast eine Unverschämtheit. Dabei kommt es auch gar nicht auf den Wert des Rades an und wielange das Fahrrad zum Verkauf stand. Du solltest mal in dich gehen und über dein respektloses und charakterloses Verhalten nachdenken. In deinem Text schreibst du selbst "Wer zuerst kommt. . . ". Und der erste war eben nicht der Käufer !

Benno482 
Beitragsersteller
 18.05.2022, 01:52

Ausserdem habe ich sehr oft die Erfahrung gemacht das Termine vom Kunden her nicht eingehalten werden und ich darum ein 2. Interessenten abgesagt/vertröstet habe. Das ist dann auch sehr ärgerlich. Wie man es auch macht ist es falsch.....

Benno482 
Beitragsersteller
 18.05.2022, 01:33

Doch der erste war der Käufer da er sich schnell entschlossen hat. Außerdem habe ich " höflich " den Termin abgesagt und sogar mein bedauern geäußert.

Problem ist nur das ich möglicherweise eine willenserklärung eingegangen bin und somit ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und der Käufer das wohl auch weiß. Ich war alles andere als unfreundlich zu ihm. Ich finde es nur verrückt wegen eines alten Fahrrads gleich mit rechtliche Schritte zu drohen. Es muß doch möglich sein einen Termin abzusagen.

Comp4ny  18.05.2022, 08:31
@Benno482
Problem ist nur das ich möglicherweise eine willenserklärung eingegangen bin und somit ein Kaufvertrag zustande gekommen ist

Das kann man nur beurteilen, wenn man weiß WAS Ihr da geschrieben habt.

Wenn Ihr euch bereits auf einen Festpreis geeinigt habt, dann JA ! dann liegt ein Kaufvertrag vor. Jedoch scheint es mehr so, anhand der Informationen, dass Ihr dennoch einen Vertrag geschlossen habt, nämlich im Rahmen einer Reservierungsvereinbarung.

Es muß doch möglich sein einen Termin abzusagen.

Bei Verträgen bedürfe es in der Regel aber auch 2 Willenserklärungen um Verträge oder Vereinbarungen aufzulösen. Vll. könntest du da einfach mal den genauen Gesprächsverlauf posten.

Benno482 
Beitragsersteller
 18.05.2022, 09:50
@Comp4ny

Er hatte feste kaufabsichten. Ich wurde bei den Terminen in Vergangenheit so oft enttäuscht das ich wohl dieses mal ein Fehler gemacht habe. Er hat nicht verhandelt oder ähnliches und wollte nur ein Termin um das Fahrrad abzuholen.

So etwas wie "willenserklärung" war mir nicht bewusst. Ich dachte im privaten Bereich ist erst ein Vertrag zustande gekommen wenn eine Zahlung erfolgt ist.

Benno482 
Beitragsersteller
 18.05.2022, 09:55
@Comp4ny

Der Witz ist das ich als Verkäufer wohl die selben Rechte habe und der Käufer nicht Absage kann. Ich bin jetzt um einiges schlauer und wenn es ganz dicke kommt zahle ich ihm die 15€, das war es mir wert.

Comp4ny  18.05.2022, 10:02
@Benno482
 und wollte nur ein Termin um das Fahrrad abzuholen.

Wenn dem sogar so ist, besteht hier sogar ein Kaufvertrag wenn Ihr euch bereits geeinigt hattet. Das macht die Sache sogar noch problematischer, weil dann hätte der Käufer erst recht Ansprüche die Ware in diesem Zustand zu erhalten, wie Ihr euch geeinigt habt.

So etwas wie "willenserklärung" war mir nicht bewusst. Ich dachte im privaten Bereich ist erst ein Vertrag zustande gekommen wenn eine Zahlung erfolgt ist.

Nein absolut nicht.
Eine Willenserklärung erklärt der Name alleine schon, einen Willen zu haben, etwas zu erhalten / anzubieten.

Sobald aber ein Interessent in Erscheinung tritt und sagt "ich biete dir XY" oder "ich würde vorbeikommen und Ware XY kaufen", ist das die Willenserklärung vom Käufer.

Stimmst du diesem zu, was du wohl getan hast, kommt deine Willenserklärung 2 hinzu getreu dem Motte "in Ordnung, machen wir so" etc. Also eine Form der Zustimmung dass du bereit bist die Ware an Person XY zu verkaufen.

2 Willenserklärungen = schließen = Vertrag

Ebenso braucht es auch 2 Willenserklärungen, um den Vertrag wieder zu lösen.

Beim Einkaufen an der Kasse schließt du ja auch 2 Willenserklärungen und der "Vertrag" ist quasi der Kassenbon.

Der Witz ist das ich als Verkäufer wohl die selben Rechte habe und der Käufer nicht Absage kann. Ich bin jetzt um einiges schlauer und wenn es ganz dicke kommt zahle ich ihm die 15€, das war es mir wert.

Natürlich. Der Käufer als auch Verkäufer hat die selben Rechte und Pflichten.

Ob es bei den 15 € bleibt, ist eine andere Sache.
Habe ich ja oben gerade erklärt. Die 15 € sind hier das mindeste WENN (!!!!) er es nachweisen kann. Denn das muss der Käufer. Vorher würde ich nichts zahlen.

Schreib dem ursprünglichem Käufer dass du einen eindeutigen Nachweis benötigst, um die ausgegebenen 15 € zu belegen damit du sie dann bezahlen kannst.

Comp4ny  18.05.2022, 10:05
@Benno482

Und eine Reservierungsvereinbarung ist ebenso ein Vertrag.

Sagst du "ich reserviere bis Datum XY", der Interessent stimmt zu oder anders herum, darfst du die Ware bis zur genannten Frist nicht verkaufen.

Einigt man sich nur auf ein Datum, darfst du es erst am Folgetag um 0:00:01 wieder verkaufen. Zb. 19. Oktober der letzte Tag, ab 20. Oktober zur genannten Zeit wieder verkaufen.

Benno482 
Beitragsersteller
 18.05.2022, 10:30
@Comp4ny

Eine Frage die sich mir noch stellt, was ist wenn ihm das Fahrrad vor Ort doch nicht gefällt muss er es ja dann trotzdem kaufen?

Ausserdem gibt es doch auch bei jedem Vertrag auch eine Kündigungsfrist, oder nicht. Es sind ja keine Wochen vergangen sondern nur 2 Tage. Auch wenn eine Kündigung nur von einer Seite kommt, was ja z.b. bei Arbeitsverträgen fast immer der Fall ist, muss diese doch auch Gültigkeit haben.

Den Termin absagen hätte ich dann als eine Art Rücktritt betrachtet. Das aber nur so als Gedankenspiel.... bin mir sicher das das recht nicht auf meiner seite liegt.

Kommt auf die genaue Kommunikation an, was wie verbindlich auszulegen ist.

Weil es kein Kaufvertrag ist/war kommt nix