Falschangabe im Expose beim Hauskauf
Hallo
wir haben vor einem halben Jahr ein Haus gekauft. Im Expose stand dass die Heizung aus dem Jahr 2004 ist. Seit Einzug haben wir immer wieder Probleme mit unserer Heizungsanlage. Kleiner Wartungs- und Verschleißarbeiten nichts gravierendes, jedoch nervig.
Gestern war mein Heizungsspezialist wieder da und im Gespräch kamen wir auf das Baujahr der Heizung. Er teilte mir mit dass die Anlage aus dem Jahr 1994 stammt.
Das heißt 10 Jahre älter als beim Kauf angegeben. Kann man dort im Nachhinein (halbes Jahr später) eine Kaufpreisminderung/Entschädigung verlangen oder ist das einfach nur Pech?
Gruß Raffzen
6 Antworten
Der Makler muss seinen Kunden über alle für den Vertragsschluss wesentlichen Umstände informieren und aufklären. Der Makler hat aufgrund Ihres Sachvortrags wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig dadurch verletzt hat, dass er falsche Angaben hinsichtlich des Objekts ( alter der Heizung ) gemacht hat, ist von einer Verwirkung des Provisionsanspruchs auszugehen.Sie können die Provision zurückverlangen und eine Entschädigung.Sie sollten sich einen Anwalt nehmen, falls sie die Aussage nachweisen können.
Gruss Stuckmeister
Wir haben mittlerweile den Makler kontaktiert. Dieser hat dann Kontakt zum Verkäufer aufgenommen, dieser beharrt darauf dass die Heizung aus dem Jahre 2004 ist.
Wie sollten wir weiter Vorgehen? Erst den Verkäufer nochmals kontaktieren oder direkt einen Anwalt einschalten.
Bei arglistiger Täuschung hättet ihr Chancen... nur muss das auch nachzuweisen sein.
Ich denke nicht, dass das nur ein "Irrtum" war. Ganz bestimmt hat der Hausbesitzer gewusst, wie alt die Heizungsanlage ist. Ich würde zuerst an den Makler herantreten und ganz genau nachhaken, nur weil er einen gewissen Passus in seiner Annonce hat, stellt ihn das nicht von allen Regressen frei. Und dann würde ich mit der Angelegenheit zum Anwalt gehen.
Ich gehe mal davon aus, dass Ihr das Haus über einen Makler gekauft habt. Dieser erstellt das Expose in der Regel mit den Daten, die ihm der Verkäufer benennt. In der Regel sichern sich die Makler nun dahingehend ab, dass sie sich darauf berufen, diese Daten vom Verkäufer übernommen zu haben. Und weisen Dich in der Regel auch im Expose darauf hin, dass diese Angaben lediglich vom Verkäufer so übernommen wurden.
Rechtsanwalt in Anspruch nehmen wegen Betrug ( Falsche Angaben ) das Gerät ist ja mitlerweille 21 Jahre und in ungefähr 5 Jahre könnt ihr die eh bald verschrotten wegen Wirtschaftlichkeit und wegen dem Erbneuerbaren Energie Gesetz 30 Jahre alte H.K. dürfen nicht mehr betrieben werden