Vergleichssumme alte Heizungsanlage
Hallo
wir haben letztes jahr ein Haus (Bj1978) gekauft mit einer Heizungsanlage (Öl) angeblich aus dem Jahr 2005, tatsächlich ist diese aber aus dem Jahr 1995.
Die Beweisführung sind wir schon angetreten und sind auf dem Weg einen Vergleich im Gespäch Wir/Makler/Verkäufer zu bekommen (noch ohne Rechtsbeistand).
Jetzt geht es darum was kann man verlangen? Bei einer Erstberatung bei der Rechtschutzversicherung wurde mir gesagt dass der Kläger die Entschädigungssumme selbst beziffern muss.
Ich werde zusätzlich meinen Heizungsbauer fragen.
Hat jemand Erfahrung was man als Entschädigung verlangen kann? Wir hatten auch schon Reperaturen in Höhe von ca. 900€
Gruß Raffzen
7 Antworten
Ich verstehe Ihre Erregung. Sie werden aber - wenn überhaupt - nur die Differenz zwischen einer 10 und einer 20 Jahre alten Heizung erhalten und keinesfalls die Kosten für den Einbau einer neuen Heizung - wobei die 12 -15.000 € auch überzogen sind. Die Heizung ist m. E. nach 10 Jahren bereits abgeschrieben. Eine Differenz daher kaum erkennbar.
Hinsichtlich der Rechtschutzversicherung sollten Sie dringend in das Kleingedruckte sehen. Es handelt sich hier um einen Grundstückskaufvertrag. Derartige Verträge sind wegen der hohen Streitwerte vom Versicherungsumfang regelmäßig ausgenommen. Auf die mündliche Zusage können Sie sich nicht verlassen.
Ich bin nicht Ihr Feind. Sie sollten nur nicht schlechtem Geld gutes hinterherwerfen.
Danke. Da muss ich mir jetzt doch direkt eine kleine Träne verdrücken.
Ich finde es lächerlich bei den Summen die bei eine Hauskauf im Spiel sind, sich nach dem Kauf um 1.000 € streiten zu wollen. Eine ruhige Minute ist auch etwas wert. Oder wollt Ihr gerne 2 Anwälte fett machen. Eine Rechtschutzversicherung greift in diesen Fällen nicht.
Lächerlich? Wir reden hier nicht von 1000€. Faktisch habe ich eine Heizungsanlage die man demnächst austauschen sollte. Nach aktueller Gesetzeslage (10% regenerative Energie) entstehen somit ungeplante kosten von ca. 12000-15000€.
Hier handelt es sich um eine Vertragsangelegenheit die eine Rechtschutzverischerung übernimmt (Zusage ist schon mündlich gemacht worden).
Lächerlich? Wir reden hier nicht von 1000€.
Nein, eher von € 2000.-- (siehe anderer Beitrag).
Faktisch habe ich eine Heizungsanlage die man demnächst austauschen sollte.
Das trifft im Prinzip auf alle Ölheizungen zu. Und jede Anlage muss nach maximal 15 - 20 Jahren ersetzt werden; länger halten die Teile schlicht im Dauerbetrieb nicht.
Nach aktueller Gesetzeslage (10% regenerative Energie) entstehen somit ungeplante kosten von ca. 12000-15000€.
Käse; das ist die Propaganda der Industrie. Tatsächlich genügt es völlig, die 10% durch einen entsprechenden Anteil an Biomasse (Bioöl oder Biogas) nachzuweisen; das kann heute jeder Lieferant auf Anfrage. Die Frage stellst sich eher, welche Heizmethodik man mittelfristig will. Ich würde beim EFH mal die Umstellung auf Brennwerttechnik (besser Gas als Öl, sofern Gasleitung in der Straße vorhanden) anbieten lassen.
wir haben letztes jahr ein Haus (Bj1978) gekauft mit einer Heizungsanlage (Öl) angeblich aus dem Jahr 2005, tatsächlich ist diese aber aus dem Jahr 1995.
Woraus wird das geschlussfolgert? Nur weil die Anlage ein Baujahr vor 2005 hat, bedeutet das noch lange nicht, dass sie nicht erst 2005 in Betrieb ging.
Jetzt geht es darum was kann man verlangen? Bei einer Erstberatung bei der Rechtschutzversicherung wurde mir gesagt dass der Kläger die Entschädigungssumme selbst beziffern muss.
Wenig bis nichts. Der Restwert der Heizungsanlage ist nach 10 Jahren gleich 30% des Anschaffungswerts, nach 20 ist er gleich Null. Typische Lebensdauer einer Heizungsanlage lt. AfA Tabelle 15 Jahre. Hat die Anlage also einen Anschaffungswert von € 6000.-- gehabt (ohne Installationskosten), dann stünden Euch theoretisch rd. € 2000.-- zu, aber nur nach einem Gutachterstreit und einer Zahlungsklage.
mit "entschädigung" wird wohl nichts: die entscheidende klausel beim notariellen kaufvertrag lautet: "wie es steht und liegt"! da müßtet ihr schon eine arglistige täuschung beweisen können....
Entschädigung ? Wohl gar keine. Da must du mal den Kaufvertrag ganz genau lesen, dann noch mal laut lesen, irgendwo ist meist eine Garantie ausgeschlossen.
Aber - ich kenne deinen Kaufvertrag ja nicht.
Was ein Makler brabbelt ist total egal . Die haben dich zuerst betrogen und dann was ganz anderes in den Vertrag geschrieben. Entscheident ist der schriftliche notarielle Vertrag.
Aber, ich bin kein Rechtsanwalt, da must du den fragen.
wie gesagt es geht hier nicht um die Frage Garantie. Im Kaufvertrag wird auf eine Heizung Baujahr 2005 verwiesen aber tatsächlich 1995 ist! dies steht so direkt nicht drin ist aber abzuleiten. Es geht auch nicht um die Sache ob wir damit Recht bekommen, das ist geklärt.
Meine Frage richtet sich nach der Summe, die für BEIDE Seiten fair/tragbar ist.
Erstklassig formuliert und auf den Punkt gebracht.