Was passiert, wenn sich nach dem Kauf eines Hauses herausstellt, dass die Angaben vom Verkäufer, die im Expose standen fehlerhaft sind?
Was kann ich machen, wenn z.B. im Expose steht, dass die Heizung aus dem Jahr 2010 ist, in Wirklichkeit stammt sie aber aus dem Jahr 1990?
4 Antworten
Was kann ich machen, wenn z.B. im Expose steht, dass die Heizung aus dem Jahr 2010 ist, in Wirklichkeit stammt sie aber aus dem Jahr 1990?
Da kommt es auf den Inhalt des Exposés an. Im Idealfall wird zur Sicherheit ein Haftungsausschluss/-Vorbehalt auf dem Exposé abgedruckt, so dass der Makler hier nicht für falsche Angaben haftet.
Was steht denn im Kaufvertrag? Wurden diesbezüglich Angaben gemacht?
Im Übrigen würde ich hier dem Kaufinteressenten empfehlen, sich künftig das Haus vor Vertragsabschluss genau anzuschauen, vielleicht sogar mit einem Gutachter. Es sollte bei einer Ortsbegehung schon auffallen, dass die Heizungsanlage schon einige Jahre auf dem Buckel hat.
Es wird dir nur der Gang zum Anwalt etwas bringen und dann muss man beweisen können das der Makler diese Tatsache gewusst hatte und sie absichtlich verschleiert hat.
Es wird dir vor dem Umzug schon der erste ärger ins Haus stehen.
dann kannst du erst einmal mit dem verkäufer reden und wenn das nichts bringt kannst du einen anwalt einschalten. denn auf falschen angaben ist der vertrag nicht wirklich gültig. oder du trittst vom kaufvertrag zurück.
Hallo UserDortmund,
ich empfehle Dir eine Beratung durch Deinen Rechtsanwalt. Dieser kann Dir aufzeigen, welche Möglichkeiten Du hast.
Viele Grüße
Christina
Interhyp AG