Wie lange vorher muß ein Vermieter die Wartung der Heizung ankündigen

9 Antworten

DIESES mal um des lieben Friedens willen mitziehen. und der Vermieterin klipp und klar sagen:

  1. In Zukunft sind solche Sachen bitte SCHRIFTLICH 10 Tage vorher anzukündigen, damit du die Möglichkeit hast, entsprechend zu terminieren.

  2. Betritt sie die Wohnung in deiner Abwesenheit, ist eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs fällig.

  3. Wechsele das Schloß aus. Es ist NICHT dein Problem, wo die Hauptanschlüße liegen! Das hätte baulich anders geplant werden müssen. Wenn das der Vermieterin nicht passt, soll sie dir einen anderen Kellerraum zuweisen.

Es ist echt eine Frechheit was so manche Leute sich erlaubt.

Ich kann mich gut in beide Seiten reinversetzen,da ich Vermieter als auch Mieter bin.

" ich geh einfach mit Ihm rein", geht schon mal gar nicht.

Wechsle schnell das Schloss aus und dann ist nix mit einfach rein kommen.

Wenn man ein Anliegen hat sollte man der Gegenpartei entsprechend Zeit geben um darauf reagieren zu können.

Ich finde eine Woche ist angemessen,auch wenn hier einige schreiben 2-3 Tage.

Ich würde mal als erstes das Türschloss auswechseln. Das eine Vermieterin so einfach in die Wohnung kommt geht ja mal gar nicht. In Deiner Wohnung, auch wenn sie zur Miete ist übst Du Dein Hausrecht aus.

Ich kenne zwar jetzt nicht die genauen Fristen, wann etwas anzukündigen ist, aber 30 Minuten sind sicherlich nicht zulässig. Man stelle sich nur mal vor Du wärest jetzt 3 Wochen im Urlaub. Wie sollte das denn dann Möglich sein? Und so eine Ankündigung per SMS finde ich sehr unpersönlich. Sowas sollte mit der normalen Hauspost mitgeteilt werden.

XtraDry  17.09.2011, 07:55

Man stelle sich nur mal vor Du wärest jetzt 3 Wochen im Urlaub. Wie sollte das denn dann Möglich sein?

Das ist allerdings nicht Problem des Vermieters, dafür hat der Mieter Sorge zu tragen...

Jaskan  17.09.2011, 08:28
@XtraDry

Nein, keines wegs. Ich muss als Mieter nicht dauerhaft in der Wohnung sein. Und bin auch nicht verpflichtet deshalb meinen Nachbarn den Wohnungsschlüssel zu hinterlegen. Ein Vermieter, bzw. eine Monteur hat nur das Recht eine Wohnung (zur Not auch Gewaltsam) zu öffnen, wenn eine direkte Gefahr auch für die anderen Mitbewohner im Haus besteht, wie z. B. ein Wasserrohrbruch.

XtraDry  17.09.2011, 08:37
@Jaskan

Das ist falsch, der Mieter hat gem. § 554 BGB "Maßnahmen zu dulden, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind.". Diese Duldung beinhaltet, dass der Vermieter Zugang zur Wohnung erhält, falls dies dafür erforderlich ist. Gemäß ständiger Rechtsprechung beträgt die Ankündigungsfrist für solche Maßnahmen mindestens 2-3 Tage. Um dieser Pflicht im Bedarsfalle nachkommen zu können, MUSS der Mieter bei längerer Abwesenheit den Zugang zur Wohnung sicherstellen und den Vermieter darüber informieren, ansonsten kann es gut sein, dass der Mieter bei Rückkehr eine Schadenersatzforderung wegen vergeblicher Anfahrt eines Handwerkers sowie im Extremfall eine berechtigte Klage auf Zugang zur Wohnung im Briefkasten hat...

Jaskan  17.09.2011, 11:31
@XtraDry

§ 554 BGB Abs. 3

(3) Bei Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 hat der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen.

Keine Ahnung, wo Du das mit den 2-3 Tagen her hast. Wäre ja auch gar nicht umsetzbar.

Aber belassen wir es dabei. Sonst wird das hier noch ellenlang.

XtraDry  17.09.2011, 12:55
@Jaskan

Man sollte schon die richtigen Teile Fett drucken: "Bei Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 hat der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen.", und das sind "Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums". Für alle anderen Maßnahmen gilt nach laufender Rechtsprechung eine Ankündigungsfrist von 2-3 Tagen...

Jaskan  18.09.2011, 07:32
@XtraDry

Du hast Recht und ich meine Ruhe!

Normal sollte das mindestens 24 Stunden vorher angekündigt werden. Ist die Frist gewahrt, musst du das dulden. Einfach hineingehen ist Hausfriedensbruch und kann angezeigt werden.

Lässt du die Handwerker hinein, hast du aber zugestimmt. Dann kannst du nachträglich rechtlich nichts mehr machen. Nur für die Zukunft sagen, dass du das nicht noch einmal machst, dass sowas angemessen angekündigt werden muss.

Solltest du mal länger nicht da sein, solltest du zB per Handy erreichbar sein und eine Nachbarin oder Freundin haben, die einen Schlüssel besitzt und hier die Begehung möglich macht. Das trifft nur auf Begeheungen zu, die dringend nötig sind. Wenn dem Vermieter zugemutet werden kann, dass er damit wartet, muss er das auch wenn du es forderst.

**Dies ist ein Ausschnitt aus Rechtsportal.de:

** Muss der Mieter die Mitarbeiter von den Wärmemessfirmen in die Wohnung lassen?

Da der Vermieter die genauen Verbrauchsdaten erheben muss, kann er auch verlangen, dass die Ableser in die Wohnung gelassen werden. Dabei muss er den Ablesetermin rechtzeitig vorher ankündigen. Darüber hinaus muss auf die zeitliche Verfügbarkeit des Mieters Rücksicht genommen werden. Kann der Mieter dem Termin der Ablesung nicht beiwohnen, muss der Vermieter einen zweiten Termin vereinbaren. Wenn ein Ablesen durch fehlende Bereitschaft des Mieters vereitelt wird, ist eine Schätzung zulässig.

Wie lange vorher muss der Ablesetermin angekündigt werden?

Mindestens 10 Tage vorher.

Was passiert, wenn der Mieter sich weigert, dem Mitarbeiter der Wärmemessfirma Zutritt zu der Wohnung zu geben?

Auf der Grundlage des Verbrauchs von den Vorjahren oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum wird eine Schätzung des Verbrauchs vorgenommen (§ 9a Heizkostenverordnung).

Was ist, wenn der Mieter an diesem Tag einen wichtigen Termin hat?

Der Mitarbeiter des Wärmemessdienstes muss ein zweites Mal kommen ohne dass zusätzliche Kosten für den Mieter anfallen.

Ich hoffe, dies hilft ein wenig weiter.

XtraDry  17.09.2011, 08:15

Tjaaa, fragt sich nur, was dies mit der Frage zu tun hat...

Leclerc  17.09.2011, 08:27
@XtraDry

Ob Heizung ablesen oder warten kommt rechtlich auf dasselbe hinaus