Kauf ETW vom Bauträger. Wie ist das mit Gewährleistung, wer darf Reparaturen erledigen?
Guten Tag. Ich habe mir eine schlüsselfertige Eigentumswohnung (Neubau) gekauft. Nun hat der Bau Anfangsschwierigkeiten u.a. eine nicht voll funktionierende Heizungsanlage. Dies sollte ja über die Garantie (Bau ist 1 Jahr alt) bzw. Gewährleistung laufen. Hier ist doch der Bauträger und nicht der Handwerker welcher die Heizung eingebaut hat für mich zuständig?!? Der Handwerker muß ja dem Bauträger eine voll funktionstüchtige Heizungsanlage übergeben. Der Bauträger dann dem Käufer also mir. So korrekt? Und, wer darf nun während der Garantie/Gewährleistungszeit Reparaturen durchführen? Immer nur die Handwerkerfirma, welcher die Anlage auch eingebaut hat, oder auch andere qualifizierte Handwerkerfirmen? (z.B. Wartungen, Reparaturen im Rahmen der Garantie/Gewährleistungen?, Reparaturen ausserhalb Garantie/Gewährleistungen?)
Gibt es hier klare Regelungen, oder ist es dem Eigentümer (also mir) erlaubt sich seine Handwerker selbst auszuwählen?
Besten Dank!
1 Antwort
Das kann man so pauschal nicht beantworten.
Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist zunächst mal, dass eine Abnahme rechtswirksam erfolgt ist.
Wenn diese rechtswirksam erfolgt ist, dann mußt du den Mangel beim Bauträger anzeigen. Dieser muss den Mangel dann auf seine Kosten (während der Gewährleistungsfrist) beseitigen lassen.
Problematisch wird es, wenn es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt und der Mangel im gemeinschaftlichen Eigentum liegt, bzw. wenn der Bauträger den Mangel nicht anerkennt. Alle Möglichkeiten hier zu erörtern, würde aber den Rahmen sprengen.