Fahrzeug vom Händler gekauft Unfall nicht erwähnt .!

7 Antworten

Woher weißt Du, dass das Auto einen Unfallschaden hatte? Und das mit Deiner Versicherung verstehe ich nicht.

Du musst nachweisen, dass es einen Unfall gab, der entsprechend bedeutend ist. Ein Händler muss einen solchen Unfall idR selbst verstellen. Und dann darf er ihn nicht verschweigen.

Wenn es so ist, dann kannst Du den Vertrag entweder rückabwickeln (musst dann aber Nutzungsgebühr bezahlen für die acht Monate). Oder Du kannst einen Nachlass heraushandeln. Da musst Du selbst entscheiden, was für Dich vorteilhafter ist.

Auch wenn hier alle meinen, der Händler müsste davon gewusst haben: Das stimmt nicht! Ein Händler wird vor Gericht üblicherweise als Experte gesehen, der einen reparierten Unfallschaden selbst dann erkennen muss, wenn er das Auto als unfallfrei eingekauft hat. Das ist für einen Händler auch nicht schwer, weil er nur mit einem Lackdichtenmessgerät ans Auto muss und so in wenigen Sekunden feststellen kann, ob das Auto nachlackiert wurde. Und wenn das der Fall ist, kann er mit wenig Aufwand auch meistens herausfinden, ob nicht nur lackiert wurde, z.B. weil Spaltmasse nicht passen oder ein Produktionsdatum auf gewisse Teile gedruckt wird.

Also: Wenn du nachweisen kannst, dass das Auto einen Unfallschaden hatte und der nachweislich auch nicht erst entstanden ist, als das Auto in deinem Besitz war, hast du gute Karten. Üblicherweise wird dem Käufer eines Unfallfahrzeuges dann das Recht zur Rückgabe des Fahrzeugs gegeben, allerdings gegen Aufrechnung der in der Zwischenzeit gefahrenen Kilometer oder sonstiger "Verschlechterung" des Zustands. Alternativ wird hast du aber auch das Recht, dir den Differenzbetrag auszahlen zu lassen, in der Höhe, wie ein repariertes Unfallfahrzeug am Markt günstiger zu haben ist, als eines ohne.

Hallo :)

Ich schliesse mich den Vorschreibern an. Der Händler haftet dafür aus meiner Sicht.

Es ist vollkommen unerheblich ob er vom Vorschaden wusste oder nicht. Es gilt das was im Kaufvertrag steht. Es ist seine Aufgabe das Fahrzeug zu prüfen. Wenn er es nicht macht, so ist es sein unternehmerisches Risiko.

In einem solchen Fall dürfte es schwer fallen eine "arglistige Täuschung" nachzuweisen. Immerhin könnte der Unfall auch dir passiert sein und Du hast es in einer Werkstatt reparieren lassen.

Das Alter des Vorschaden bzw die Reparatur könnte eventuell ein Gutachter feststellen. Ob sich das kostenmäßig lohnt ?

Ich denke mir mal das mit der "arglistigen Täuschung" wird schwer darauf zurück zu greifen.

Für dich zählt aber der Kaufvertrag. Nicht jeder Unfall ist auch ein Unfall. Es kann zum Beispiel mal die Stossstange wegen Kratzern nachlackiert oder gewechselt worden sein.

Motorhaube wegen Steinschlag ausgebessert usw. Erst eine Fachwerkstatt oder ein Gutachter kann feststellen ob es auch wirklich ein Unfall war bzw. dir das schriftlich bestätigen.

Erst dann hast Du die Möglichkeit eventuell Nachverhandlungen zu führen. Ob ein kompletter Rücktritt möglich ist bezweifle ich.

Auch die Garantiesache greift nur bedingt. Dir wurde der Wagen als "unfallfrei" verkauft. Das ist eine Zusage und somit Garantieanspruch. Doch zu allererst muss dem Verkäufer eine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Ist es wirklich ein Unfallwagen dann kannst Du den Wertminderungsausgleich zurück erstattet bekommen ... aber mehr wird wohl nicht gehen :(

Wie gesagt ... eine arglistige Täuschung nach zu weisen ist schwer...

die Rückgabe wäre nur möglich wenn du das Verschweigen dem Händler nachweisen kannst - er hat es nicht gewusst.

Du hast die Adresse vom Vorbesitzer, den mal fragen ob er den Unfall beim Händler angegeben hat.

du musst dem verkäufer nachweisen, dass ihm der unfall bekannt war und er ihn dir arglistig verschwiegen hatte

ist normal ziemlich schwer, sollte aber bei einem händler einfacher sein

wird ohne anwalt aber trotzdem nicht so easy

Frank330 
Beitragsersteller
 06.12.2016, 01:59

Warum ? Der kann ja meine Versicherung Nachfragen. Also im grundegenommen stosstange Scheinwerfer

Kurdistaner  06.12.2016, 02:00
@Frank330

lies genau, was ich geschrieben habe, ich möchte es nicht einfach noch mal sagen

wenn du ihm nicht nachweisen kannst, dass er davon wusste, hast du keine rechte

BasischerHoerer  06.12.2016, 01:55

er könnte auch via 437 BGB einen Rücktritt o.Ä. verlangen, so wie ich das sehe. Die Beweislast liegt aber immer noch bei ihm. 

tinalisatina  06.12.2016, 07:44

1. Verschwiegen ist immer arglistig.

2. Er ist Händler, da werden andere Maßstäbe angelegt als bei "normalen" Autofahrern.