Auto nach Unfall abmelden?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi Frogman194,

natürlich kannst du jederzeit dein Auto bei der Zulassungsstelle abmelden: hierzu benötigst du deinen PA und die beiden Zul.bescheinigungen Teil 1 + Teil 2 sowie die beiden Kennzeichen!

Bei der Versicherung mußt du nichts unternehmen - diese wird von der Zulassungsstelle informiert - und du hast solang beitragsfreien Ruheversicherungsschutz bis zur Wiederzulassung:

Beitragsfreie Ruheversicherung

Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt...

Gruß siola55

PS: Bei Totalschaden solltest du natürlich deinem Versicherer mitteilen, daß kein Folgefahrzeug versichert wird bzw. wegen Veräusserung an Restwertaufkäufer!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du solltest erst die Zustimmung beider (!) Versicherungen einholen, bevor Du das Auto abmeldest, da eventuell ja noch eine gutachterliche Untersuchung erforderlich sein könnte.

hotrod66  15.06.2020, 12:19

Der Gutachter braucht keine Nummernschilder am Auto.

Frogman194 
Beitragsersteller
 15.06.2020, 11:56

Gutachter war schon da, danke trotzdem

Wenn die Reparatur sich lange hinzieht oder das Auto Totalschaden hat oder du willst nicht mehr damit fahren, dann abmelden. Wegen 10 Tagen Reparatur lohnt das nicht.

Frogman194 
Beitragsersteller
 15.06.2020, 11:21

Das Auto hat wirtschaftlichen Totalschaden, warte auf das Geld des Unfallgegners. Muss ich warten, bis ich das Geld erhalten habe und dann abmelden oder kann ich, ohne irgendwelche Probleme zu bekommen, es schon vorher tuen

martinreschke  15.06.2020, 11:39
@Frogman194

Abmelden geht immer.

hotrod66  15.06.2020, 12:19
@Frogman194

Die Gebühren für die Abmeldung des alten und Anmeldung deines neuen Fahrzeugs bekommst du von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Frogman194 
Beitragsersteller
 15.06.2020, 12:27
@hotrod66

Danke vielmals für die Info

Warum nicht, wieso hat Dein Berater/Makler keinen Plan?

Und wenn der Rest nicht mehr über die kostenfreie Ruheversicherung versichert werden muss, endet der Vertrag wunschgemäß mit der "Abmeldung" bei der Zulassungsstelle.

Weder Zoll noch das Amt fragen, ob es einen Unfall gab, ist denen komplett egal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Man kann, ob du das kannst, weiß ich nicht. Aber es ist ganz einfach: mit den Kennzeichen und den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 zu deiner Zulassungsstelle und abmelden. Feddisch.

Frogman194 
Beitragsersteller
 15.06.2020, 11:20

Die Versicherung des Unfallgegners hat mir noch nicht gezahlt. Machen die dann keine Probleme?

wiki01  15.06.2020, 11:22
@Frogman194

Für die Schadensregulierung ist es unerheblich, ob das Fahrzeug zugelassen ist oder nicht.