Nutzfahrzeug (Transporter) als Privatperson kaufen?
Ich möchte einen Transporter bei einem Händler kaufen. Der verkauft das Auto jedoch nur über im Auftrag einer Leasingbank. Steht mir trotzdem eine Händlergarantie oder die Sachmängelhaftung zu?
Der Händler meint lehnt dies ab und sagt ich muss eine externe CarGarantie abschließen weil er das Fahrzueg sonst nicht an Privatpersonen verkauft.
5 Antworten
Wenn er dir als Privatperson das Auto verkauft, muss er dir auch die Gewährleistung bieten. Dazu hat er wohl aus finanziellen Gründen keine Lust, denn er müsste einen entsprechenden Risikozuschlag auf den Preis drauflegen.
Deshalb ist es sein gutes Recht, einen Verkauf an privat abzulehnen. Dir als Privatperson muss er auch die MWSt. ausweisen und die musst du mitbezahlen, ohne sie wieder erstattet zu kriegen.
Den Vorschlag mit der Garantieversicherung kannst du annehmen oder ablehnen, das ist deine Entscheidung.
Es ist das Recht des Verkäufers, das Auto zu verkaufen, an wen er will.
Also verkauft er das Auto selbst an dich oder stellvertretend für die Bank? Das ist wichtig, damit du weißt, wer dein Vertragspartner wird.
Da du Privatperson bist, sind die eher lockeren Haftungsvorschriften des HGB nicht anwendbar, das ist für den Verkäufer natürlich eher nachteilig.
Die normale gesetzliche Haftung steht dir auf Grundlage des Kaufvertrages aber trotzdem zu, außer ihr vereinbart vertraglich etwas anderes!
Eine Händlergarantie ist immer eine freiwillige Leistung, darauf gibt es grundsätzlich nie einen Anspruch.
Wenn das Fahrzeug im Auftrag verkauft wird, hast du keinen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler - wohl aber gegenüber der Leasingbank.
wenn er fahrzeuge an gewerbetreibende verkauft muss er keine garantie geben.vermutlich deshalb auch die versicherung bei verkauf an privat denn im schadensfall muss er haften