Auto gekauft nun herausgefunden das Auto Totalschaden war, Rücktrick vom KV?

3 Antworten

Wenn dir über die lackierte Tür hinaus Unfallfreiheit zugesichert wurde, haftet der Verkäufer bei Arglistigkeit ziemlich ewig - ich meine sogar von (eigentlich absurden) 30 Jahren gehört zu haben.

Grundsätzlich gilt, dass ein gewerblicher Verkäufer gerichtlich im Allgemeinen so eingeordnet wird, dass er einen alten Unfallschaden erkennen muss, auch wenn er (angeblich) nichts davon wusste. Das heißt ein gewerblicher Verkäufer kann sich nicht mit "wusst ich nicht" rausreden - erst recht, wenn man den Unfallschaden über Carfax oder so auslesen konnte...

Ich würde den Verkäufer mal damit konfrontieren und seine Reaktion abwarten. Falls es um eine Wandlung geht am Ende, lass dir nicht zu viel Nutzungsentschädigung abschwatzen! Würde ggf. nicht zögern einen Juristen hinzuzuziehen.

T3Fahrer

Tooobi7 
Beitragsersteller
 20.11.2018, 22:32

Das mit den Airbag habe ich über Carly ausgelesen. Ja dann werde ich den Händler morgen mal kontaktieren

Tooobi7 
Beitragsersteller
 20.11.2018, 21:58

Hier einmal die Seite von Carfax, bevor ich es doch komplett falsch sehe
https://www.bilder-upload.eu/bild-7fe45b-1542747190.jpg.html
(ich weiß nicht wie ich hier ein Bild hochlade)

Also als ich den Händler nach einem Unfallschaden gefragt habe meinte dieser halt nur, das es soweit er weiß nur was Kleines ist, wo die Tür nach lackiert wurde.

Würde ich so auch nicht schlimm finden aber lt. Carfax ist es anscheinend doch schlimmer und lt. Carly mit dem Airbag gehe ich halt davon aus das es schlimm war..

Tooobi7 
Beitragsersteller
 20.11.2018, 22:00
@Tooobi7

Außerdem habe ich das Auto auch nicht extra als Unfallwagen bei der Versicherung gemeldet, dass war ich bisher gelesen habe muss ich dies tun sonst gilt es bei der Versicherung als betrug und bei falle eines Unfalles muss ich die Kosten selbst tragen, stimmt dies?

T3Fahrer  20.11.2018, 22:09
@Tooobi7

Das mit der Versicherung hab ich noch nie gehört, wäre mir neu. Wenn du einen nicht reparierten Unfallschaden hast und dir fährt da nochmal jemand rein, musst du den Vorschaden angeben, sonst nicht.

Zu deinem verlinkten Auszug: Den ausgelösten Airbag kann ich da nicht rauslesen. Aber allein der Export nach Litauen lässt mich nichts gutes erahnen... 🙄 Ohne Erfahrung in diesen Auszügen bzgl Fahrzeugdaten zu haben, würde ich da einen schweren Vorschaden herauslesen. Ein gewerblicher Händler hätte das wissen können und müssen. Meine Empfehlungen diesbezüglich hab ich dir oben schon ausgesprochen...

Tooobi7 
Beitragsersteller
 21.11.2018, 20:46
@T3Fahrer

Ich habe den Vertrag noch durch gelesen und dann das gefunden "Ob der Vertragsgegenstand definitiv zum Zeitpunkt des Kaufes Unfallfrei ist kann dem Käufer nicht zugesichert werden. Hierzu muss vor dem Kauf auf Kosten des Käufers ein Sachverständiger Gutachten erstellt werden."
War heute in der Werkstatt beim TÜV und dieser erklärt das Auto als Unfallwagen und auch abfrage bei VW ergibt "Totalschaden"

Was nun? hat er sich mit dem Satz im KV "gerettet" ?

T3Fahrer  21.11.2018, 20:58
@Tooobi7

So wie ich die Rechtsprechung kenne würde ich sagen, dass dieser Satz nicht gilt. Einem gewerblichen Verkäufer muss ein so offenbarer Schaden auffallen. Wenn eine solche Formulierung "ziehen" würde, könnte sich ja jeder Händler so drücken... Ich würde den Verkäufer kontaktieren und ggf. auch mit rechtlichen Schritten drohen und sonst zum Anwalt. Ich halte das wie von dir beschrieben für Betrug.

Tooobi7 
Beitragsersteller
 21.11.2018, 21:07
@T3Fahrer

Danke,
Ja ich werde morgen mit einem Anwalt telefonieren und fragen was man so machen kann, VW und TÜV haben mir dazu geraten das ich eine Rechtschutzversicherung abschließe und das dann weiterleite, also kein Kontakt mehr zum Händler aufbaue, da dieser das Gutachten vom TÜV nicht akzeptiert und selbst eins durchführen möchte

Der Händler muss dafür haften, wenn er dir das verschwiegen hat. 12 Monate lang, soweit ich weiß.

Ich frage mich immer wieder, warum man bei einem US-Import das Carfax nicht abruft, BEVOR man den Kaufvertrag unterschreibt.

Aber egal, wenn der Vorschaden nicht im Kaufvertrag steht, muss der Händler das Fahrzeug zurücknehmen. Anwaltlicher Beistand ist hier auf jeden Fall angeraten.

Tooobi7 
Beitragsersteller
 20.11.2018, 21:09

Ich wusste nicht das dies möglich ist deshalb, hab nochmal das Kleingedruckte gelesen und so nichts gefunden.

chevydresden  20.11.2018, 21:10
@Tooobi7

Ich verstehe nicht, was du jetzt damit meinst.

Tooobi7 
Beitragsersteller
 20.11.2018, 21:13
@chevydresden

Das mit Carfax meine ich

chevydresden  20.11.2018, 22:18
@Tooobi7

Nachher hast du es doch auch gemacht....