Auto gekauft nun herausgefunden das Auto Totalschaden war, Rücktrick vom KV?
Hallo,
habe mir vor etwa 6 Monaten ein Auto auf Finanzierung gekaut.
Vor ein paar Tagen habe ich mit Carly mein Auto ausgelesen und gesehen das ein Airbag ausgelöst wurde, darauf hin habe ich über Carfax (Auto ist ein US Modell) herausgefunden das, dass Auto ca. 3 Monate nach Erstzulassung einen Totalschaden erlitten hat. Und darauf hin nach Deutschland zurück kam und hier dann gefahren wurde...
Nun meine Frage, was kann ich nun tun?
Im Kaufvertrag steht nichts mit Unfallwagen oder Unfallfrei und der Händler hatte zu mir nur gesagt das es nur ein "kleiner schaden war", wo nur die Türen neu lackiert wurden." Die Online-Anzeige habe ich auch nicht mehr und ich wüsste auch nicht, ob dort drin steht, ob es ein Unfall wagen ist
Danke schon mal im Voraus
3 Antworten
Wenn dir über die lackierte Tür hinaus Unfallfreiheit zugesichert wurde, haftet der Verkäufer bei Arglistigkeit ziemlich ewig - ich meine sogar von (eigentlich absurden) 30 Jahren gehört zu haben.
Grundsätzlich gilt, dass ein gewerblicher Verkäufer gerichtlich im Allgemeinen so eingeordnet wird, dass er einen alten Unfallschaden erkennen muss, auch wenn er (angeblich) nichts davon wusste. Das heißt ein gewerblicher Verkäufer kann sich nicht mit "wusst ich nicht" rausreden - erst recht, wenn man den Unfallschaden über Carfax oder so auslesen konnte...
Ich würde den Verkäufer mal damit konfrontieren und seine Reaktion abwarten. Falls es um eine Wandlung geht am Ende, lass dir nicht zu viel Nutzungsentschädigung abschwatzen! Würde ggf. nicht zögern einen Juristen hinzuzuziehen.
T3Fahrer
Das mit den Airbag habe ich über Carly ausgelesen. Ja dann werde ich den Händler morgen mal kontaktieren
Außerdem habe ich das Auto auch nicht extra als Unfallwagen bei der Versicherung gemeldet, dass war ich bisher gelesen habe muss ich dies tun sonst gilt es bei der Versicherung als betrug und bei falle eines Unfalles muss ich die Kosten selbst tragen, stimmt dies?
Das mit der Versicherung hab ich noch nie gehört, wäre mir neu. Wenn du einen nicht reparierten Unfallschaden hast und dir fährt da nochmal jemand rein, musst du den Vorschaden angeben, sonst nicht.
Zu deinem verlinkten Auszug: Den ausgelösten Airbag kann ich da nicht rauslesen. Aber allein der Export nach Litauen lässt mich nichts gutes erahnen... 🙄 Ohne Erfahrung in diesen Auszügen bzgl Fahrzeugdaten zu haben, würde ich da einen schweren Vorschaden herauslesen. Ein gewerblicher Händler hätte das wissen können und müssen. Meine Empfehlungen diesbezüglich hab ich dir oben schon ausgesprochen...
Ich habe den Vertrag noch durch gelesen und dann das gefunden "Ob der Vertragsgegenstand definitiv zum Zeitpunkt des Kaufes Unfallfrei ist kann dem Käufer nicht zugesichert werden. Hierzu muss vor dem Kauf auf Kosten des Käufers ein Sachverständiger Gutachten erstellt werden."
War heute in der Werkstatt beim TÜV und dieser erklärt das Auto als Unfallwagen und auch abfrage bei VW ergibt "Totalschaden"
Was nun? hat er sich mit dem Satz im KV "gerettet" ?
So wie ich die Rechtsprechung kenne würde ich sagen, dass dieser Satz nicht gilt. Einem gewerblichen Verkäufer muss ein so offenbarer Schaden auffallen. Wenn eine solche Formulierung "ziehen" würde, könnte sich ja jeder Händler so drücken... Ich würde den Verkäufer kontaktieren und ggf. auch mit rechtlichen Schritten drohen und sonst zum Anwalt. Ich halte das wie von dir beschrieben für Betrug.
Danke,
Ja ich werde morgen mit einem Anwalt telefonieren und fragen was man so machen kann, VW und TÜV haben mir dazu geraten das ich eine Rechtschutzversicherung abschließe und das dann weiterleite, also kein Kontakt mehr zum Händler aufbaue, da dieser das Gutachten vom TÜV nicht akzeptiert und selbst eins durchführen möchte
Der Händler muss dafür haften, wenn er dir das verschwiegen hat. 12 Monate lang, soweit ich weiß.
Ich frage mich immer wieder, warum man bei einem US-Import das Carfax nicht abruft, BEVOR man den Kaufvertrag unterschreibt.
Aber egal, wenn der Vorschaden nicht im Kaufvertrag steht, muss der Händler das Fahrzeug zurücknehmen. Anwaltlicher Beistand ist hier auf jeden Fall angeraten.
Ich wusste nicht das dies möglich ist deshalb, hab nochmal das Kleingedruckte gelesen und so nichts gefunden.
Ich verstehe nicht, was du jetzt damit meinst.
Das mit Carfax meine ich
Nachher hast du es doch auch gemacht....
Hier einmal die Seite von Carfax, bevor ich es doch komplett falsch sehe
https://www.bilder-upload.eu/bild-7fe45b-1542747190.jpg.html
(ich weiß nicht wie ich hier ein Bild hochlade)
Also als ich den Händler nach einem Unfallschaden gefragt habe meinte dieser halt nur, das es soweit er weiß nur was Kleines ist, wo die Tür nach lackiert wurde.
Würde ich so auch nicht schlimm finden aber lt. Carfax ist es anscheinend doch schlimmer und lt. Carly mit dem Airbag gehe ich halt davon aus das es schlimm war..