Abgemeldetes Auto geklaut. Was nun?

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Es wird mit Sicherheit raus gefunden werden können wer das Auto hat, ich meine der Händler kann ja keinen Schwarzhandel betrieben haben. Es muss ja jemand auf die Adresse angemeldet gewesen sein, der die Autos dort verkauft hat. Anzeige muss sofort erstattet werden, sonst siehst du weder dein Auto, noch etwas Geld wieder.

Feras1996 
Beitragsersteller
 04.07.2013, 21:49

Der Händler hat sich anfangs normal benommen. Er hat versucht das Auto zu verkaufen. Er sagte, dass das Auto bald verkauft sei. Haben Sie Geduld usw. Aber zum Schluss hat er Sachen gesagt die uns komisch vorkamen. Also sind wir früh am Morgen zum Hof gefahren und er war geräumt. Kein einziges Auto und der Händler ist verschwunden. Aber 2 Straßen weiter habe ich bei google einen KFZ-Meisterbetrieb gefunden mit dem selben Namen des Händlers. Der Händler ist ebenfalls KFZ-Meister und die Telefonnummern sind bis auf die letzte Ziffer identisch :/

Hallo Feras1996,

falls du vor der Fzg.abmeldung den Teilkaskoschutz mitversichert hattest, hast du gute Chancen, über die kostenlose Ruheversicherung evtl. Versicherungschutz wg. Diebstahl zu haben! Mußt nur mal das Kleingedruckte in den AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) deiner Kfz-Police genau nachlesen unter der dem Punkt H wie hier das Beispiel - falls das Kfz z.B. auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. einem abgeschlossenen Hofraum oder innerhalb eines Zauns) abgestellt war:

H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?

Ruheversicherung

H.1.1 Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.

H.1.2 Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn uns die Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes. H.1.3 Die Regelungen H.1.1 und H.1.2 gelten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als einem Jahr.

Umfang der Ruheversicherung

H.1.4 Mit der Ruheversicherung leisten wir während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst – die Kfz-Haftpflichtversicherung, – die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung besteht. Bei der Autoschutzbrief-, Fahrerschutz- und bei der Ausland-Schadenschutz- Versicherung besteht kein Versicherungsschutz.

Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung

H.1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. einem abgeschlossenen Hofraum oder innerhalb eines Zauns) nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen. Verletzen Sie diese Pflicht vorsätzlich, sind wir leistungsfrei.

jurafragen  04.07.2013, 15:43

Versicherungschutz wg. Diebstahl

Es liegt recht offensichtlich kein Diebstahl vor.

siola55  04.07.2013, 16:33
@jurafragen

@jurafragen

Entwendung A.2.2.2 Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub.

Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird.

Vielleicht trifft ja hier was zu - die genauen Umstände sind ja noch gar nicht ermittelt!?!

DerFanta  04.07.2013, 19:05
@siola55

Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub.

Das Auto wurde nicht entwendet, er hat es dem "Händler" ja samt Schlüssel absichtlich übergeben.

Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird.

Da das Auto zwecks Veräußerung überlassen wurde, greift hier der entsprechende Ausschluss.

Ergo: Sieht schlecht aus...

es ist schon ziemlich dämlich, die Sache nach einer Woche noch nicht zur Anzeige gebracht zu haben. Die Teilkasko in diesem Fall nicht, da es sich um Unterschlagung handelt. Wie man am vorliegenden Fall sieht, ist Unterschlagung ja nicht grundlos ausgeschlossen, denn wenn jemandem monatelang ein Auto überlassen wurde, von dem es nur eine Visitenkarte gibt, hat der "Händler" genug Zeit, das Auto teileweise zu verwerten und kein Versicherer kann nachvollziehen, ob die Sache stimmt oder nicht. Selbst wenn Unterschlagung mitversichert gewesen wäre, hättet Ihr übrigens keinen Versicherungsschutz, weil Ihr den Schaden nicht unverzüglich polizeilich gemeldet habt.

tja sofort polizei aber ich schätze der ist weg ausland oder so das ist hart euch bleibt nur eins sofort die polizei verständigen anzeige mehr könnt ihr nicht tun alles gute

er hat wahrscheinlich sein autobestand verramscht und ist geflüchtet. anzeige erstatten.