Reisekosten getrennt von Hauptleistung in Rechnung stellen?
Hallo miteinander,
ich habe folgende Frage: Angenommen ich stelle meinem Auftraggeber als Selbständiger eine Hauptleistung und die zugehörigen Reisekosten getrennt in Rechnung. Wie gehe ich hier vor, wenn die Reisekostenbelege nicht auf den Namen des Auftraggebers ausgestellt sind?
Also angenommen ich kaufe im Rahmen eines Auftrags auf eigenen Namen ein Bahnticket (19 % USt.) und fahre mit dem Taxi (7 % USt.) und möchte diese beiden Beträge nun in einer von der Hauptleistung getrennten Rechnung an den Auftraggeber stellen? Da die Belege auf mich ausgestellt sind, kann man das ja nicht als durchlaufenden Posten handhaben und die Originalbelege würden zum Zweck des Vorsteuerabzugs und der Geltendmachung als Betriebsausgaben in meinem Besitz verbleiben. Wäre folgende beispielhafte Aufstellung in einer Rechnung korrekt:
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Bahnticket, netto = 100 €
19 % USt. = 19 €
Zwischensumme = 119 €
Taxifahrt, netto = 10 €
7 % USt. = 0,70 €
Zwischensumme = 10,70 €
GESAMT = 129,70 €
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Vielen Dank vorab!
2 Antworten
Da die Belege auf mich ausgestellt sind, kann man das ja nicht als durchlaufenden Posten handhaben und die Originalbelege würden zum Zweck des Vorsteuerabzugs und der Geltendmachung als Betriebsausgaben in meinem Besitz verbleiben.
Denkfehler.
Du stellst dem Auftraggeber deine Reisekosten netto zzgl. 19% MWST in Rechnung, und zwar zusammen mit der Hauptrechnung, Grund: Die Reisekosten stellen umsatzsteuerlich eine Nebenleistung dar, und sind somit - unabhängig von dem dir berechneten MWST-Satz je Leistung - mit dem Steuersatz der Hauptleistung weiterzuberechnen. Abweichend wäre nur zu verfahren, wenn der Auftraggeber die Leistungen selbst beauftragt hätte, und demzufolge direkt mit dem Leistungserbringer abrechnen würde. Eine separate Verrechnung der Reisekosten kann natürlich buchhalterisch auch erfolgen, wenn man das aus Gründen der besseren Kostenrechnung so haben will, das ändert aber nichts an der umsatzsteuerlichen Behandlung.
Siehe
Genau deswegen habe ich geschrieben:
"Eine separate Verrechnung der Reisekosten kann natürlich buchhalterisch auch erfolgen, wenn man das aus Gründen der besseren Kostenrechnung so haben will, das ändert aber nichts an der umsatzsteuerlichen Behandlung."
Wenn der Auftraggeber das nicht will, muss eben für die Zukunft eine gesonderte Spesenabrechnung samt klarer Vorgabe der Adressierung für alle Buchungen erfolgen (also muss auf allen Rechnungen als Rechnungsempfänger der AG stehen).
Super, das hilft mir sehr weiter. Vielen Dank!
Ich würde als Reisekosten pauschal 200 € zzgl. 19% in Rechnung stellen und gut ists.
Die Reisestunden sind in dieser Pauschalrechnung übrigens noch gar nicht enthalten.
Hallo, erstmal vielen Dank, dass Sie sich meiner Frage angenommen haben.
Wie ich geschrieben habe, wird die Hauptleistung ja auf einer gesonderten Rechnung aufgeführt. Die Reisekosten werden also nicht zusammen mit der Hauptleistung, sondern getrennt davon in Rechnung gestellt. Somit ist auf der Rechnung ja kein Bezug zu einer Hauptleistung zu erkennen. Geht man trotzdem so vor, wie von Ihnen beschrieben?