Reisekosten getrennt von Hauptleistung in Rechnung stellen?

2 Antworten

Da die Belege auf mich ausgestellt sind, kann man das ja nicht als durchlaufenden Posten handhaben und die Originalbelege würden zum Zweck des Vorsteuerabzugs und der Geltendmachung als Betriebsausgaben in meinem Besitz verbleiben.

Denkfehler.

Du stellst dem Auftraggeber deine Reisekosten netto zzgl. 19% MWST in Rechnung, und zwar zusammen mit der Hauptrechnung, Grund: Die Reisekosten stellen umsatzsteuerlich eine Nebenleistung dar, und sind somit - unabhängig von dem dir berechneten MWST-Satz je Leistung - mit dem Steuersatz der Hauptleistung weiterzuberechnen. Abweichend wäre nur zu verfahren, wenn der Auftraggeber die Leistungen selbst beauftragt hätte, und demzufolge direkt mit dem Leistungserbringer abrechnen würde. Eine separate Verrechnung der Reisekosten kann natürlich buchhalterisch auch erfolgen, wenn man das aus Gründen der besseren Kostenrechnung so haben will, das ändert aber nichts an der umsatzsteuerlichen Behandlung.

Siehe

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/reisekosten-ab-2014-5-weiterberechnung-der-reisekosten-an-einen-auftraggeber_idesk_PI11525_HI6521874.html

tektum 
Beitragsersteller
 17.04.2019, 17:10

Hallo, erstmal vielen Dank, dass Sie sich meiner Frage angenommen haben.
Wie ich geschrieben habe, wird die Hauptleistung ja auf einer gesonderten Rechnung aufgeführt. Die Reisekosten werden also nicht zusammen mit der Hauptleistung, sondern getrennt davon in Rechnung gestellt. Somit ist auf der Rechnung ja kein Bezug zu einer Hauptleistung zu erkennen. Geht man trotzdem so vor, wie von Ihnen beschrieben?

FordPrefect  17.04.2019, 17:11
@tektum

Genau deswegen habe ich geschrieben:

"Eine separate Verrechnung der Reisekosten kann natürlich buchhalterisch auch erfolgen, wenn man das aus Gründen der besseren Kostenrechnung so haben will, das ändert aber nichts an der umsatzsteuerlichen Behandlung."

Wenn der Auftraggeber das nicht will, muss eben für die Zukunft eine gesonderte Spesenabrechnung samt klarer Vorgabe der Adressierung für alle Buchungen erfolgen (also muss auf allen Rechnungen als Rechnungsempfänger der AG stehen).

tektum 
Beitragsersteller
 17.04.2019, 17:20
@FordPrefect

Super, das hilft mir sehr weiter. Vielen Dank!

Ich würde als Reisekosten pauschal 200 € zzgl. 19% in Rechnung stellen und gut ists.

Die Reisestunden sind in dieser Pauschalrechnung übrigens noch gar nicht enthalten.