Beförderung als Beamter nach Weiterbildung?
Hallo!
Ich habe eine Studium zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) in Bayern absolviert. Da das aber nie so meins war, bin ich nun seit längereme dabei, Informatik zu studieren und möchte das auf jeden Fall auch abschließen.
Ich sitze auch in einer Behörde, wo Software programmiert wird und habe auch eine Fortbildung zum Programmiere gemacht.
Jetzt möchte ich aber nur den Bacherlor machen, da ich noch nebenbei halt noch arbeiten gehe , aber der bloße Bachelor bringt mir nach Nachfrage beim zuständigen Bearbeiter für berufliche Entwicklung wohl gar nichts (er hat es etwas durch die Blume formuliert). Also ich habe keinen Anspruch auf den Master (Obwohl ich insgesamt, wenn man es Vollzeit nehmen würde, 6 Jahre studiert habe und ein Master-Absolvent "nur" 5 Jahre). Und schneller befördert werde ich dadurch automatisch auch nicht.
Nun soll sich das Studium aber natürlich auch irgendwann auszahlen, da ich dafür meine Arbeitszeit und damit mein Einkommen deutlich reduziert habe...
Welche Möglichkeiten habe ich also, um doch noch etwas aus meinem Studium herauszuholen? In die freie Wirtschaft möchte ich nicht, auch wenn ich sehr gute Chancen hätte (bei uns sind sogar welche abgworben worden, die nur die Programmierer-Fortbildung hatten).
Danke!
6 Antworten
Es kommt doch auf die Laufbahn an. Du bist jetzt im gehobenen Dienst. Mit dem Bachelor allein kommst du aber nicht in den höheren Dienst.
Du kannst möglicherweise mit dem Abschluß in eine andere Fachrichtung wechseln, bleibst aber auch dort im gehobenen Dienst.
Möglichereweise gibt es aber durch die zusätzliche Qualifikation eine Aussicht auf eine höherwertige Stelle im gehobenen Dienst, so dass du innerhalb deiner Laufbahn befördert werden kannst.
Informiere dich doch einmal welche Posten mit deiner Qualifikation zu besetzen sind.
Gibt es noch die Schwarzsche Vakantzen-Zeitung ? Da wurden die Stellen ausgeschrieben.
Du hast das Studium im eigenen Interesse aufgenommen ?
Warium soll dann Dein Arbeitgeber für Deine "Freizeitaktivitäten" bezahlen ?
Im Gegenteil, wenn Du Beamter bist, hast Du Deine ganze Arbeitskraft Deinem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Da wäre zu prüfen, ob evtl. Deine Arbeitsleistungen Durch Dein privates Studium beeinträchtigt wurden.
Im Übrigen bist Du laut Beamtengesetz verpflichtet, dich selbstständig weiterzubilden, dafür kannst Du also auch keine Beförderung verlangen.
Ich frage mich, was diese Ausbildung mit deiner Beamtentätigkeit zu tun haben soll.
Es handelt sich nicht um eine hoheitliche Tätigkeit und somit werden dafür normaler weise Angestellte eingesetzt.
Da du keinen Master hast, bringt dir dein Studium rein gar nichts...
Keine, außer in die freie Wirtschaft zu gehen.