Muss eine Zeitarbeitfirma für Reisekosten und Fahrtzeit aufkommen?

1 Antwort

Hallo,  Fahrtkosten kann die ZA Firma übernehmen müssen aber nicht. Auf alle Fälle kannst Du die Fahrkosten über den Jahreslohnsteuerausgleich geltend machen, wie das unter Fahrtkosten beschrieben wird.

Die meisten ZA Unternehmen zahlen VMA (Verpflegungsmehraufwand) bedeutet, das für Fahrkarte oder Essen z.B. 6,00 Euro netto pro Arbeitstag gezahlt werden. Dies kann die ZA Firma jedoch nur 3 Monate netto bei einem Arbeitseinsatz bei einem Unternehmen machen, danach MUSS die VMA versteuert werden. Es sei den Du bist bei einem anderen Einsatz, dann beginnen die 3 Monate von vorne.

Dann noch kurz, es ist richtig. der DIREKTE Weg von und zur Arbeit gelten als Arbeitsweg bzw. Teil der Arbeitszeit bei AD Mitarbeitern. Aber auch hier, wenn der AG da nichts bezahlt, kann dies Steuerrechtlich geltend gemacht werden.

Sonie1969 
Beitragsersteller
 05.01.2016, 11:35

Danke, für die Antwort, aber:

Wie soll ich denn den Zeitaufwand für den Weg zum Arbeitsort (ca. 2,5 Std täglich) geltend machen? Diese Aussage verstehe ich nicht.

Markus Galuschka  07.01.2016, 07:59
@Sonie1969

Das kannst Du über den Fahrweg machen. Je Kilometer die Pauschale ansetzen z.B. 15 Kilometer x 0,30 = 4,50 Euro für den Fahrweg. Egal ob mit dem Auto, Zug. S-Bahn oder Fahrrad

Ontario  17.11.2020, 14:58
@Sonie1969

Du schreibst dir auf, wie lange du täglich unterwegs bist. Vom Wohnort zum Arbeitsplatz.