Nicht ausgewiesene Umsatzsteuer bei Fernbussen abziehen?

3 Antworten

Es fehlen noch ein paar Eckdaten um hier eine verlässliche Aussage machen zu können. Am Besten du fragst deinen Steuerberater für Gewissheit.

Aber meines Erachtens ist das kein Problem, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Der Steuersatz von 19% ist auch korrekt (bei Fahrten >50km, sonst ermäßigter Steuersatz)

BerliBoy 
Beitragsersteller
 15.11.2014, 13:32

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

Von meinem StB trenne ich mich gerade und suche noch wen Neues, aber das steht auf einem anderen Blatt ;)

Ich bin abzugsberechtigt und mache USt-Voranmeldungen je Quartal. Ich kenne auch den Unterschied bei über/unter 50km.

Ich habe wohl etwas ungeschickt formuliert: Meine Frage ist, ob ich den Abzug auch vornehmen kann, wenn auf dem Fernbus-Ticket nur der Gesamt-Betrag steht, aber weder der MwSt-Satz noch MwSt-Betrag.

Jetzt habe ich noch etwas bemerkt: Auf dem Ticket steht auch, dass "die Abrechnung im Auftrag und Namen von für den jeweiligen Fahrtabschnitt zuständigen, unten stehendem Unternehmen erfolgt" - Der Aussteller vom Ticket (hier FlixBus) ist also gar nicht wirklich der Operator, sondern verkauft nur in deren Namen Tickets.

Muss ich jetzt explizit eine Rechnung von diesen Sub-Unternehmern einfodern?

Dr33mer  15.11.2014, 15:17
@BerliBoy

Das hatte ich total falsch verstanden dann, sorry. Hatte gedacht, dass Sie ein Fernbusunternehmen betreiben und war daher über die Formulierung verwundert bzw., dass Sie nicht den Steuerberater fragen.

Wenn auf dem Ticket die Tarifentfernung angegeben ist, genügt dies, damit die <>50km-Regelung greift. Aber wenn dort Start- und Zielort angegeben sind und eine Entfernung > 50km mehr als ersichtlich ist haben die 19% auf alle Fälle Bestand beim Finanzamt (aber beachten, dass die 50km nur im Inland zählen, also 25km bis an die Grenze und weitere 200km bis ans Ziel zählen als 25km und sind mit 7% anzusetzen)

Im Gesetzesauszug des anderen User stehen die Voraussetzungen.

Helefant  15.11.2014, 15:54
@Dr33mer

Der Steuersatz von 19% darf hier für die Vorsteuer nur dann unterstellt werden wenn er explicit auf dem Fahrschein angeführt ist.

Wenn auf dem Ticket kein Steuersatz angegeben ist dann ist der ermäßigte Steuersatz anzuwenden, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__34.html .

Angenommen aber es wären wirklich 19% dann wären es natürlich nicht 19% vom Ticketpreis, sonder 19% vom Nettobetrag. 19% vom Ticketpreis ist also immer zu viel.

Aber wie gesagt: hier beträgt die Vorsteuer 7 Hundertsiebtel des Ticketpreises.

Dr33mer  15.11.2014, 15:23

Natürlich 19% vom Ticketpreis. Sie werfen hier die Definition des Nettobetrages komplett über den Haufen.

In dem ausgewiesenen Ticketpreis (Bruttopreis) sind die Steuer bereits enthalten (egal, ob zusätzlich ausgewiesen oder nicht).

Helefant  15.11.2014, 15:47
@Dr33mer

Hoppla, da zeigt sich ja haarsträubendes Halbwissen. Im Ticket für 119 € sind natürlich nicht 19% (22,61 €) Steuer enthalten, sondern 19 €.

Dr33mer  15.11.2014, 16:05
@Helefant

Ja das stimmt. War ein Fehler meinerseits und habe das durch die beiläufige Beantwortung nicht korrekt beachtet. Meine Kernaussage sollte bedeuten, dass im Ticketpreis bereits die Steuer, die vom Unternehmen erhoben wurde enthalten ist. Demnach stimmt auch das, was Sie mit Nettobetrag meinten. Entschuldigung hierfür.

Nichtsdestotrotz genügt es, wie es auch in Ihrem Gesetzesauszug steht, die Tarifentfernung anzugeben: "Auf Fahrausweisen der Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, kann an Stelle des Steuersatzes die Tarifentfernung angegeben werden." in Verbindung mit Absatz 3

Helefant  15.11.2014, 16:34
@Dr33mer

Alles klar :)

Denkst Du das Fernbusunternehmen kann man unter dem Begriff Eisenbahnen mit einbeziehen?

Dr33mer  15.11.2014, 16:37
@Helefant

ja, wie gesagt in Verbindung mit Absatz 3: "Die Absätze 1 und 2 gelten für Belege im Reisegepäckverkehr entsprechend."

Dirk-D. Hansmann  16.11.2014, 12:27
@Dr33mer

Reisegepäckverkehr meint wohl, wenn man seinen Koffer von der Bahn transportieren lässt. Bestimmte Erleichterungen im Gesetz sind explizit für die Deutsche Bahn AG (also heutige Firmierung) ins Gesetz gekommen. Stammen vermutlich noch aus der Zeit, als die Fahrkarten so kleine Pappkarton-Dinger von nur wenigen Quadrat-cm waren.

Heute dürfen wir froh sein, wenn man sich bei Bahnen darauf verständigt, dass sie öffentlich fahren und nicht öffentlich betrieben werden müssen. Tatsächlich wird es wohl ein Problem geben von den jeweiligen Fernbus-Unternehmen eine korrekte Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zu erhalten.

Taxis erledigen ja auch eine öffentliche Aufgabe. Deshalb ja auch hier die Erleichterung.

Daher würde ich mich im Falle einer Betriebsprüfung nicht wundern, wenn die Vorsteuer zurück gefordert wird.

Auf allen Fernbus Tickets ist Umsatzsteuer ausgewiesen. Aber es gibt manchmal 2 Blätter Papier zum Ausrucken. Das eine ist die Buchunngsbestätigung, das andere ist die Fahrkarte.
In Deutschland sind es 19 % Mehrwertsteuer.

Wenn die Fahrt durch mehrere Länder geht, ist der Fahrpreis im Ticket nochmal aufgeteilt. Die 19 % deutsche Umsatzsteuer sind dann nur für den deutschen Streckenabschnitt. Für die ausländischen Streckenabschnitte, dann die entsprechenden ausländischen Umsatzsteuersätze (soweit Umsatzsteuer anfällt.)