Hilfe! Fahrt von der Firma zur Baustelle als Azubi?
Guten Morgen,
ich bin Auszubildender Maler und - Lackierer. Ich habe eine tägliche Fahrstrecke von zuhause zum Betrieb von knapp 50 km. Laut Arbeitgeber ist Arbeitsbeginn um 6.00 Uhr in der Firma, aber um 5.45 Uhr soll ich bzw. auch die Kollegen schon täglich im Betrieb sein um das benötigte Material ein bzw. nicht mehr benötigtes Material auszuladen. Dann fahren wir um 6.00 Uhr in der Firma los und haben eine tägliche Fahrstrecke von über einer Stunde (knapp 110 km).
Abfahrt bzw. Arbeitsbeginn 6.00 Uhr an der Firma
Arbeitsbeginn um 7.00 Uhr auf der Baustelle
Arbeitszeit 8.25 Stunden (+0,75 Stunden Pause)
Arbeitsende bzw. Abfahrt nachhause 16.00 Uhr
Ankunft in der Firma frühstens um 17.15 - 17.30 Uhr (ohne Stau!)
Das heißt wir sind täglich mind. 11 bis 11,5 Stunden unterwegs. Und meine eigentliches Problem bzw. meine Frage ist ob der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist mir als Auszubildenden eine Vergütung zu zahlen? Denn ich habe durch einen Kollegen herausgefunden das er Pauschal 12€ netto pro Tag bekommt, jedoch hat er vom Chef gesagt bekommen das er das für sich behalten soll und es keinem sagen soll. Als ich das jedoch erfahren habe, hab ich den Chef darauf angesprochen und er wollte sich am selben Tag nicht dazu äußern und hat dann am nächsten Tag einen Zettel in die Firma gehangen auf dem Stand "Betriebsversammlung" auf dieser Betriebsversammlung, wurden einige Kollegen dann indirekt angegriffen das Sie Ihn "hintergangen" hätten und ab dem so und so vielten jeder Mitarbeiter der auf Auswärtsbaustellen ab 70 km fährt diese 12€ Pauschal bekommt, jedoch die Azubis nur 6€.
Ist der Chef dazu verpflichtet diese Auslöse zu zahlen? (Soweit wir wissen bekommt er die Fahrten auch vom Auftraggeber bezahlt)
Sind die 6€ rechtlich ok wenn alle anderen 12€ bekommen, obwohl ich als Azubi die selbe Fahrtzeit habe wie die anderen oder ist die private Zeit eines Auszubildenden weniger Wert als die eines Gesellen?
Und zu guter letzt, darf mein Chef mich als Azubi, auch wenn ich volljährig bin, allein mit dem Bus auf eine Baustelle die über 100 km von der Firma weg ist schicken und mich Arbeiten auf dem Gerüst machen lassen?
Ich würde mich über Antworten freuen und dumme, Hilflose Kommentare können sich diese 0815 Klugscheißer bitter sparen. Ansonsten schon mal vielen Dank im voraus!
5 Antworten
DA scheint so einiegs nicht zu stimen bzw nicht so in ordnung zu sein zb morgens als azub mal eher da sein ist in ordnung abe rnicht täglich!
2 Deine fahrtzeit von dir zur foirma un d zurück ist deine sache!
3Wen du mit dem firmenfahrrzeug vonde rfirma aus zur baustelle gefahren wirst sthet dir kiene zualge dafür zu!
4 Wen du um 6 Anfängt und um16 feierabend ist dan istd er auch an derfirma und nicht auf der baustell! Also strad den 9 studen auf dem bau hast du 10 studen (-1 studen pause) bzw 9 studen täglich das ist als Azubi nicht zulässieg!
Er kann dich allein zu einer baustelle schicken wen du weist was du da zu tun hats aber auf dem gerüst ist fraglich oder hast du das gelehrnt udn kenst die sichehreistvorschrifeten den beim gerüstbau wird oft an der sicherheit gespart!
Hallo,
Auslöse ist für den Arbeitgeber nicht verpflichtend... zahlt er keine, kannst du die entsprechenden Beträge bei der Steuererklärung geltend machen.
Allerdings könnte man zumindest in Erwägung ziehen, ob da Gleichbehandlungsgrundsätze nicht beachtet werden.
Viel Schlimmer sollte für dich die Missachtung eurer tatsächlichen Arbeitszeit sein. Deine sog. erst Arbeitsstätte ist offenbar der Betriebshof, von dem ihr gemeinsam losfahrt. Ab da beginnt deine Arbeitszeit und genau da endet sie wieder.
Ich nehme an, dass der Arbeitgeber die Gesetzeslage ziemlich gut kennen wird und sie ihm einfach nur egal ist... Das dürfte wohl ein Fall für die Innung sein.
LG, Chris
Mit dem AGG bin ich mir da auch nicht sicher, ob da eine Abstufung erfolgen kann.
Das Problem ist das der Chef ziemliche gute Kontakte zu der Zuständigen Innung und HWK, private sehr gute Beziehungen. Gibt es auch eine nächst höhere Stelle wo man sich beschweren kann ?
wenn du 05:45 auf der Arbeit bist darfst du mit Sicherheit nicht bis 17 / 17:30 Uhr arbeiten. Und Fahrtzeit vom Betrieb zur Baustelle gehört mit zur Arbeitszeit. Wenn dir außerhalb der maximalen Arbeitszeit von 10 Std was passiert bist du nicht versichert.
Du weist, was Auslöse ist? Auch genannt Verpflegungsmehraufwand...
Okay Auslöse hab ich überlesen. Trotzdem darfst du nicht mehr als 10 Std arbeiten. egal ob du Azubi bist oder Geselle oder sonst was und auch du kannst dafür einen drüber bekommen vorallem wenn dir was passiert und die Fahrt von Firma zur Baustelle gehört nunmal eben dazu.
Hallo LiamP,
als ich mit der Ausbildung angefangen habe wurde mir gesagt das es normal ist das die Fahrten von der Firma zur Baustelle nicht gezahlt werden. Anfangs war das auch ganz ok, denn die ersten 2 bis 3 Monate war ich nur in der Nähe. Jedoch ab November 2016 war ich quasi durchgehend in Frankfurt also über 100 km Fahrt. Eines Tages hab ich dann meinen Vorarbeiter gefragt bzw. Ihm gesagt das ich finde das das ganze ein Frechheit ist, dann hat er mir anvertraut das der Chef nur dem "Vorarbeiter" der jeweiligen Baustelle 12€ Pauschal zahlt am Tag für die Fahrten. Darauf hin hab ich direkt um einen Termin beim Chef gebeten und Ihn darauf angesprochen und er hat nur abgeblockt. Und am nächsten Tag wurde dann eine Betriebsversammlung angekündigt (obwohl wir nicht mal einen Betriebsrat haben und das bei über 20 Angstellten weil der Chef das Unterdrückt). Auf jedenfall hab ich dann nach der Betriebsversammlung 6€ pro Tag bekommen und die Gesellen 12€
Das habe ich nicht in Abrede gestellt.
Den Weg zur Arbeit kannst du in der Lohnsteuererklärung abgeben.
Die Verpflegungspauschale beträgt 12 Euro ab 8 Stunden und 24 Euro für jeden vollen Tag, den du außerhalb deiner Betriebsstätte zubringst.
Erstattet dir der Arbeitgeber diese Kosten nicht, kannst du diese in den Werbungskosten angeben. Erstattungen durch den Arbeitgeber sind steuerfrei und werden gesondert in der Lohnabrechnung ausgewiesen.
Ja, dein Arbeitgeber darf dich alleine zur Betriebsstätte schicken.
Der Arbeitgeber darf mich als Azubi allein auf eine Baustelle schicken die über 100 km entfernt ist sprich ich fahre allein mit dem Firmenwagen und darf dann allein Arbeiten auf dem Gerüst ausführen?
Natürlich. Solange es keine gesonderten Vorschriften für das Gerüst gibt bzw. es von jemanden abgenommen wird.
Ob 1 Kilometer oder 100 ist egal. Möchtest du denn gerne bevormundet werden?
Ein Azubi soll ausgebildet werden. Wenn er verschiedene Arbeiten beherrscht, kann er diese sicherlich auch mal selbstständig und allein durchführen. Passiert dies aber häufiger kommt der Ausbilder seiner Pflicht zur Ausbildung nicht nach.
Ja, das ist klar. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass hier wüst der Azubi fast ausschließlich immer neue Baustellen einrüsten muss ist eher gering.
Man darf auch nicht vergessen, dass der Fragesteller bereits volljährig ist. Da kann man schon mal ein bisschen verantwortungsvoller mit umgehen. Was aber kein Freibrief sein soll.
Übrigens....befreundete Personalerin sagt, in der Realität kann der Arbeitgeber die Höhe der erstatteten Kosten für die Verpflegungspauschale wählen wie er lustig ist. Gleichbehandlung soll gelten, aber in der Praxis kann man da ganz leicht Abstufungen erreichen.
Ja vermutlich geht das, wenn man die Stufung an klar definierten Größen festmacht, was bei Azubi, Geselle, meister ja recht einfach ist.
Die Anfahrzeit bekommt er nicht bezahlt vom Auftraggeber , dadurch hat er aber Arbeit für euch beschafft !
Falsch! Kollegen auf einer anderen Baustelle haben den Bauherren im Beisein des Architekten gefragt ob es irgendeine Vereinbarung gibt aufgrund der Fahrtkosten der Arbeitnehmer. Der Bauherr der mit einem der Kollegen privat befreundet ist hat Ihm daraufhin ein paar Unterlagen gezeigt wo schwarz auf weiß drauf steht das der Arbeitgeber Kosten für die Anfahrt berechnet!
Und das sind wieder so typische Antworten " .. dafür hat er Arbeit für euch beschafft !" Wenn ich so einen Schwachsinn schon höre, wir fahren größtenteils Kostenlos die weiten Strecken, sollen Überstunden machen und der Chef verdient das große Geld, lass mich mal raten, du bist auch selbstständig?
ja. meine arbeit war dann 1300 km weg - monatelang weg .
Was hat das eine jetzt mit dem anderen zu tun ? Wenn du von mir aus 6000 km weit weg, auf der anderen Seite der Welt gearbeitet hast und es nicht gezahlt wurde ist das ja quasi dein Problem also wenn das so ausgemacht war und du damit einverstanden warst. Jedoch wurde ich ja belogen und betrogen, wenn Kollegen das Geld bezahlt bekommen und ich als Azubi nicht, hört sich das für mich so an als wäre ich weniger wert. Und es geht nicht um die Arbeit, sondern einfach nur um die reine Fahrzeit die bei allen gleich ist bzw. war und da sind meines erachtens alle Menschen gleich oder nicht ? Oder fändest du es ok wenn ein arbeitskollege mit dir zusammen arbeitet und er die fahrzeit bezahlt bekommt und du nicht ?
Du schmeißt hier immer noch zwei Sachen in einen Topf.
Die 12 € am Tag haben nichts mit der Fahrzeit zu tun sondern sind für die Verpflegung gedacht... siehe meine Antwort.
Die Anfahrt ist von der ersten Arbeitsstätte zum Einsatzort ist normale Arbeitszeit und muss demnach entweder als Überstunden entlohnt oder in Freizeit ausgeglichen werden.
Wenn du wirklich Auszubildender mit Vertrag usw. bist frag ich mich wieso du eine Ausbildung ohne Vergütung machst. Selbst 12€ netto pro Tag ist ein riesiger Witz und kann ich mir kaum vorstellen