Fabrikneu bestellt aber das Ausstellungsstück geliefert!

5 Antworten

Eine Sache ist nur „fabrikneu“, wenn sie noch nicht benutzt worden ist, durch Lagerung keinen Schaden erlitten hat und nach wie vor in der gleichen Ausführung hergestellt wird.

Deine Schilderungen sprechen bisher nichts Gegenteiliges aus, aber ein Versuch eines Preisnachlasses kann natürlich unternommen werden, einen Anspruch hast du meiner Meinung nach in diesen Fall nach deiner Schilderung nicht.

Takka 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 11:36

Du liegst falsch, da Verpackungen zum Produkt gehören. Ich packe mein Eigentum selber aus, wenn es ab Werk mitgeliefert wird. Nicht der Händler.

Wahrscheinlich wirst du den Händler informiert haben, oder? Wie bezahlst du? Per Rechnung? Der Händler soll dir erst mal ein Angebot unterbreiten, da er den Kaufvertrag nicht so erfüllt hat wie er abgeschlossen worden ist. 30 % Minderung scheint angemessen, aber das würde ich erst mal aushandeln.

Takka 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 11:09

Ich habe 50 % bei der Bestellung bar bezahlt und meine Frau hat bei der Lieferung die restlichen 50 % bar ausgezahlt.

Meine Recherchen haben aber ähnliches, wie du geschrieben hast, ergeben... ich kann letztendlich nur noch mindern,,, besten Dank für deine und natürlich eure Antworten!

du sollstest den dialog mit dem händler suchen. bestellt heißt: du hast es im web besteltl ? oder warst du in der austellung ? wenns im web oder am telefon war hast du generell 14 tage rückgaberecht. damit kannst du arbeiten.. an sonsten lassen die normalerweise mit sich reden... bleib freundlich, dann wird man auch freundlich zu dir sein

lg, anna

Solange das Ausstellungsstück keine Gebrauchsspuren hat (wurde mit Sicherheit auch nicht am Strom angeschlossen), hast du keine rechtliche Handhabe für eine Minderung.

Sprich das doch mit dem Händler erst mal tel. ab. Mal sehen wie kooperativ er sich verhält.