Rabatt plötzlich nicht abgezogen. Muss ich den vollen Preis zahlen?

4 Antworten

Da das Geschäft im Internet zustande kam, darfst du die Ware 14-Tage lang auf Kosten des Verkäufers zurücksenden. Es wäre also klüger, wenn die Verkäufer dir die 20 Prozent gibt, statt die zweifachen Transportkosten an der Backe zu haben!

tinalisatina  10.05.2020, 09:08

Die Rücksendekosten muss der Käufer tragen.

Still  10.05.2020, 09:13
@tinalisatina

Upps: ich hatte ein Urteil aus 2010 gelesen. Mittlerweile hat sie die Kostenfrage in Richtung Kunde verschoben.

tinalisatina  10.05.2020, 09:22
@Still

So ist es. Wäre bei "normaler" Ware ja auch kein Problem, aber die Hacke kam mit Spedition, also doch etwas größer.

Du musst doch irgendwo den Gutschein-Code haben oder?

Wie hast du mit dem Händler kommuniziert?

Per e-Mail?

gibt es die Nachrichten noch?

 Das wurde mir so auch bestätigt, im Warenkorb und beim Checkout.

Davon hast Du doch sicher irgendeine Bestätigung, Ausdruck, E-Mail ... Die würde ich dem Händler mal schicken.

Wenn du eine Auftragsbestätigung zu dem reduzierten Preis hast, solltest du darauf bestehen können. Hauptsache du kannst es beweisen. Alles andere wäre ja Betrug von dem Händler.

T3Fahrer

verreisterNutzer  10.05.2020, 01:10

Ja, zumindest in der Rückmail sollte das als Beweis dienen.