Rabatt plötzlich nicht abgezogen. Muss ich den vollen Preis zahlen?
Ich habe mir online bei einem Gartengerätehändler eine Motorhacke bestellt, weil ich von dort einen 20% Gutscheincode hatte.
Den Code habe ich eingelöst und die Hacke dann zum reduzierten Preis bestellt. Das wurde mir so auch bestätigt, im Warenkorb und beim Checkout.
Anfang der Woche wurde mir die Hacke dann per Spedition geliefert. Auf der Rechnung war allerdings der volle Preis ausgewiesen. Der Gutschein wurde einfach nicht berücksichtigt. Also habe ich den Händler kontaktiert. Dieser ist der Meinung ich hätte nie einen Gutschein eingelöst und müsste den ausgewiesenen vollen Preis zahlen. Wenn ich das Gerät stattdessen zurückgebe, müsste ich die Transportkosten (Spedition, teuer...) tragen.
Kann ich auf den mir garantieren Rabatt bestehen bzw. wenn der Händler mir diesen nicht gewährt die Motorhacke auf SEINE Kosten zurückschicken?
4 Antworten
Da das Geschäft im Internet zustande kam, darfst du die Ware 14-Tage lang auf Kosten des Verkäufers zurücksenden. Es wäre also klüger, wenn die Verkäufer dir die 20 Prozent gibt, statt die zweifachen Transportkosten an der Backe zu haben!
Upps: ich hatte ein Urteil aus 2010 gelesen. Mittlerweile hat sie die Kostenfrage in Richtung Kunde verschoben.
So ist es. Wäre bei "normaler" Ware ja auch kein Problem, aber die Hacke kam mit Spedition, also doch etwas größer.
Du musst doch irgendwo den Gutschein-Code haben oder?
Wie hast du mit dem Händler kommuniziert?
Per e-Mail?
gibt es die Nachrichten noch?
Das wurde mir so auch bestätigt, im Warenkorb und beim Checkout.
Davon hast Du doch sicher irgendeine Bestätigung, Ausdruck, E-Mail ... Die würde ich dem Händler mal schicken.
Wenn du eine Auftragsbestätigung zu dem reduzierten Preis hast, solltest du darauf bestehen können. Hauptsache du kannst es beweisen. Alles andere wäre ja Betrug von dem Händler.
T3Fahrer
Ja, zumindest in der Rückmail sollte das als Beweis dienen.
Die Rücksendekosten muss der Käufer tragen.