Habe ein Elektrogerät über Ebay verkauft und der Käufer meint jetzt, dass ein Knopf nicht funktioniert und möchte das Geld erstattet?
Vor kurzem habe ich ein Elektrogerät über Ebay-Kleinanzeigen verkauft. Das Gerät ist schon älter als 2 Jahre und es gibt darauf keine Garantie mehr. Ich habe es damals für mehr als 200€ gekauft und habe es auf Ebay sozusagen verhökert für ein Viertel des ehemaligen Preises.
Ich habe vorher alles ausprobiert und bin mir zu 100% sicher, dass das Gerät einwandfrei funktioniert. Der Käufer schrieb, dass angeblich ein Knopf nicht funktioniert, aber das Gerät ansonsten einwandfrei ist. Den Knopf braucht man übrigens nicht unbedingt um das Gerät bedienen zu können.
Ich habe es privat und ohne Garantie verkauft und bin mir sicher, dass alles (auch der Knopf) noch funktioniert, da ich es vorher ausprobiert habe. Ich wollte es eigentlich für viel mehr Geld verkaufen, aber bin dem Käufer zuliebe um mehr als 50€ runter gegangen und auf den Versandkosten bin ich auch selbst sitzen geblieben. Der Käufer möchte jetzt einen Teil des Geldes zurück oder das Gerät komplett zurückgeben. Damit wäre ich eigentlich eher nicht einverstanden, da ich vorher alles ausprobiert habe und alles funktioniert hat.
Meine Vermutung ist, dass der Versanddienstleister grob mit dem Paket umgegangen sein könnte und der Knopf deshalb nicht funktioniert. Ich habe alles ordentlich und sicher verpackt. Wie soll ich jetzt vorgehen?
6 Antworten
Das ist doch eine bekannte Masche. behaupten es sei etwas kaputt und Minderung verlangen. Auf ebay-Kleinanzeigen sollte man übrigens nur gegen Abholung verkaufen. Da gibt es nicht die entsprechenden Schutzvorrichtungen wie bei ebay, weil das bei einem regionalverkauf nicht notwendig ist.
Danke, das habe ich bis jetzt noch nicht gewusst, dass das eine Masche ist. In Zukunft muss ich wohl vorsichtiger sein und nicht jedem meine Kontodaten geben /:
Meine Vermutung ist, dass der Versanddienstleister grob mit dem Paket
umgegangen sein könnte und der Knopf deshalb nicht funktioniert. Ich
habe alles ordentlich und sicher verpackt.
Wahrscheinlich eben doch nicht. Deine Nebenpflicht als Verkäufer ist es, so zu verpacken, dass nichts kaputt gehen kann. Hättest Du guten Gewissens das Paket vom Tisch auf einen Zementboden fallen lassen? Das aber muss ein Paket unbeschadet aushalten nach den Verpackungsrichtlinien. Es kann ja mal von Sortierband fallen oder dgl.
Und die Klausel mit dem Privatverkauf und keine Rücknahme gilt nie für Mängel, die der Käufer anzeigt.
Bei Elektrogeräten ist es nun mal so, dass sie auch bei Erschütterung beschädigt werden können.
Glas z.B. würde immer zerbrechen wenn man das Paket durch die Gegend schmeißt.
Im Paket war Glas enthalten und das ist komischerweise nicht kaputt...
Wenn du im Angebot deutlich darauf hingewiesen hast, dass du als privater Verkäufer die Gewährleistung ausschließt, dann kannst du das dem Käufer sagen. Außerdem kannst du vorsorglich den Käufer noch auf die Möglichkeit hinweisen Ansprüche an das Logistikunternehmen zu stellen.
Mit der Abgabe des Geräts beim Versanddienstleister ist das Risiko dann auf den Käufer übergegangen.
Sag dem Käufer, dass du ein Privatverkäufer bist, dass du die Gewährleistung ausschließt, und dass es bei dem Preis bleibt.
Wieso bist du überhaupt mit dem Preis herunter gegangen? Wenn man mit solchen Leuten Geschäfte macht, ist Ärger vorprogrammiert.
Ich würde da garnicht drauf einsteigen. Es hat alles funktioniert. Er soll sich an den Paketdienst wenden oder es halt lassen. Geld raus gibts nicht.