Auto kaputt und Urlaub hin, Chance auf Rückerstattung des Geldes?

8 Antworten

Ich sehe da wenig Ansatzpunkte.

Bei einem weniger als zwei Jahre alten Auto könnte man natürlich an Garantie denken, und wenn die nicht besteht, eventuell an Kulanz.

Das Geld für den Urlaub bekommen die nicht zurück. Dem Urlaubsort ist es egal, ob die da nur Urlaub machen oder nicht. Gebucht ist gebucht. Was jetzt mit den Mietwagen ist, kann euch keiner sagen. Wir wissen ja nicht, was in eurem Vertrag steht.

Wer sollte die Kosten denn tragen? Da wirst du wohl niemanden finden, der sich für den Schaden verantwortlich fühlt. Sowas nennt man dann wohl persönliches Pech.

Nach ca. einem 1/4-1/3 der Strecke ging unser Auto kaputt. Nach 4 Tagen war es "repariert"

4 Tage? Und warum wurde hier nicht einfach sofort ein Ersatzfahrzeug gebucht? Das ist doch in jedem Schutzbrief Standard, sofern sich die Garage und/oder der Hersteller vor Ort nicht in der Lage oder willig zeigen, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Wer natürlich im Ausland ohne Schutzbrief und/oder Verkehrsclubmitgliedschaft unterwegs ist, der muss sich dann auch nicht wundern, wenn ihm keiner direkt hilft.

Die Fahrt ging weiter. Nach nicht einmal der halben Strecke blieb das
Auto wieder in Österreich stehen, erneut kaputt, mitten in der Pampa.

Was habt ihr euch denn da für eine Schrottkarre andrehen lassen?

Heute Nacht kommen meine Eltern wieder nach Hause, vermutlich mit dem Zug. Sie haben nicht einmal die halbe Strecke geschafft und sind nie im Urlaub angekommen. Die Mietwagen kosten für die Restzeit über 2000€,
Flug ist zu teuer und Zug/Bus ist mit dem Gepäck nicht machbar.

Bahnhof. Welcher Mietwagen? Welche Restzeit? Und wenn "Zug/Bus mit dem Gepäck nicht machbar" sein soll, wieso kommen die Eltern dann doch mit dem Zug?

Hier stimmt doch rein gar nichts.

Das bedeutet, das Geld für den Urlaub ist weg, Reparatur steht erneut an
(Das Auto ist nicht mal 2 Jahre alt),

Das kann dann aber unmöglich ein Neuwagen gewesen sein.

die Kosten für die Unterbringung am Ort des Geschehens stehen im Raum und die Urlaubstage, von den Arbeitgebern genehmigt, sind damit weg.

Es dürfte ratsam sein, hier einen Anwalt hinzuzuziehen. Allerdings halte ich gleich mehrere Punkte für fragwürdig:

- Wieso wird ein Fahrzeug 4 Tage lang repariert, anstatt dass man das KFZ vor Ort lässt und einen Ersatzwagen nimmt;

- Wieso mietet man *nach* erfolgter Reparatur beim zweiten Schaden einen Wagen für € 2000.-- (!) an, mit dem man nicht nach Hause fährt?

- Wieso ist das Geld weg, wenn man gar nicht in Urlaub war? Die KFZ Reparatur eines Neu- oder Gebrauchtwagens innerhalb der Gewährleistungsfrist ist kostenfrei - es sei denn, das KFZ war eben doch kein Neuwagen, und man hat sich die Gebrauchtwagengarantie (über die 12 Monate hinaus) gespart. Allenfalls müsste man vom Hersteller eine Kostenübernahmebescheinigung an de ausführende Werkstatt schicken lassen. Das ist doch Alltag. Und Österreich ist ja nun wahrlich nicht die hintere Mongolei.

Den Automobilkonzern interessiert das alles nicht, der blockt nur ab.

Den wird das auch nicht interessieren, da es sich hier mit hoher Wahrscheinlichkeit um keinen Gewährleistungsfall handelt. Denn wenn dem so wäre, hätte auch Anspruch auf einen Ersatzwagen bestanden.

Einzig die Kosten für die Fahrt zurück nach Hause heute werden von denen bezahlt.

Streng genommen ist selbst das eine Kulanzhandlung. Wenn überhaupt, wäre zu prüfen, ob die erste Reparatur fachgerecht erfolgt ist. Das ist dann ein Fall für einen Gutachter. Entgangene Urlaubsfreude und die Mehrkosten für Unterbringung etc. fallen unter allgemeines Lebensrisiko, da der Hersteller ja kein Reiseunternehmen ist.

DerInfonutzer 
Beitragsersteller
 10.08.2017, 17:43

4 Tage: Samstag kaputt, Sonntag ist kein Arbeitstag, Montag+Dienstag Reparatur.

Ein Mietwagen für die restlichen 2 Wochen Urlaub würde 2000€ kosten, OneWay machen die nicht. Hab mich verlesen, meine Mutter schrieb: Für die Heimfahrt wird ein Leihwagen ausgegeben, "anstelle" einer Zugfahrt.

Ist Tatsache ein Neuwagen gewesen, aktuell keine 2 Jahre alt.

Für den Urlaub wurde alles vorher bezahlt, aber eben nicht in Anspruch genommen.

FordPrefect  10.08.2017, 17:53
@DerInfonutzer

OK, das erklärt die Dauer. Was es nicht erklärt, ist allerdings, warum man nicht einfach auf die Idee gekommen ist, einen Mietwagen für 2 Tage zu mieten, damit zu zweit samt Gepäck nach Kroatien und alleine wieder zurück zu fahren, und auf dem Rückweg nach Kroatien das zwischenzeitlich reparierte Auto mitzunehmen. Österreich-Kroatien ist eine Fahrtzeit von ca. 4h - 5h. Selbst von Süddeutschland aus schafft man das locker in einem halben Tag.

Ich erlaube mir jetzt den Hinweis, dass bei Besitz eines Schutzbriefes der Transport des reparierten KFZ zum Urlaubsort sowie ein Ersatzwagen inklusive gewesen wäre...

Ist Tatsache ein Neuwagen gewesen, aktuell keine 2 Jahre alt.

Marke? Modell? Schaden?

Für den Urlaub wurde alles vorher bezahlt, aber eben nicht in Anspruch genommen.

Siehe vor. Kein gedecktes Risiko; Pech.

DerInfonutzer 
Beitragsersteller
 10.08.2017, 18:05
@FordPrefect

Das wäre evtl. eine Möglichkeit, aber ich kann es ihnen nicht verübeln, dass sie nach einer Woche Stress nicht auf so etwas gekommen sind.

Schutzbrief nicht vorhanden.

Marke VW, Modell T5, Schaden: Zylinderkopfdichtung.

Trotzdem danke

FordPrefect  10.08.2017, 18:16
@DerInfonutzer

Schutzbrief nicht vorhanden.

OK, ich habe auch keinen, dafür aber meine ADAC-Karte. Weder noch zu haben ist mehr als leichtsinnig.

Marke VW, Modell T5, Schaden: Zylinderkopfdichtung.

Urgh. Zu VW sage ich jetzt mal lieber nichts, aber dann frage ich mich, wie es

a) bei einem nichtmal 24 Monate alten Fahrzeug zu einer defekten Zylinderkopfdichtung kommen kann;

b) - gesetzt den Fall, es handelte sich um denselben Schaden - möglich ist, dass das Werkstatt 1 nicht richtig repariert hat, und

c) wie es sein kann, dass das VW selbst nicht zu interessieren scheint.

-> Ich würde hier dringend eine anwaltliche Erstberatung suchen, und ggfs. gerichtliche Schritte gegen Werkstatt 1 prüfen wegen mangelhafter Arbeit (und *da* wäre Schadenersatz für Mehrkosten etc. sehr wohl einklagbar!). Auf jeden Fall sollten die Eltern die Angelegenheit penibel dokumentieren (Fotos, Werkstattberichte, Aussagen, Rechnungen) und ggfs. sogar - zunächst auf eigene Kosten - einen Gutachter einschalten.

Eine Reiserücktrittsversicherung im vornherein abgeschlossen?