Ist dieses Straßenschild deutlich erkennbar?
Guten Abend, (Im Voraus, dass Bild ist im Anhang)
Habe das Theme während meiner letzten Frage ja schon angesprochen. Ich habe ein Strafzettel auf einem Elektroparkplatz erhalten und will das nicht einfach so hin nehmen ! Habe dort nach 20:00 Uhr geparkt und es waren noch zwei weitere E-Parkplätze neben mir frei. Erstmals steht das Schild nicht in der StVO... es gibt aber einen Paragraphen, welches deutlich geschilderte Verkehrszeichen für bestimmte Fahrzeugtypen zulässt. Hier ist das Problem, es ist eben nicht deutlich erkennbar, dass man auf diesem Parkplatz nach 20:00 Uhr auch ohne E-Auto hier stehen darf. Als Vergleich nehme ich hier die Behinderten-Parklpätze, welche genau so existieren (auch mit der Uhrzeit) und man hier selbstverständlich als nicht behinderter stehen darf, solange man sich nicht in dem geschilderten Zeitraum befindet. Klar kann es sein, dass die Hamburger Polizei auf ihrer Webseite schreibt, dass man dort niemals stehen darf, aber das heißt doch noch lange nicht das es für jeden Bürger deutlich erkennbar ist. Was sagt ihr dazu ? Es ist natürlich ein schwieriges juristisches Thema, in dem es in den letzten Jahren auch einige Rechtsstreitigkeiten gab, aber mich interessiert hauptsächlich eure Meinung !
Lg
13 Antworten
Ich kann die Verwirrung verstehen die dadurch entstand, dass sich das Umweltministerium direkt in Angelegenheiten des Innenministeriums eingemischt und dadurch die übliche Lesart der Zusatzschilder durch eigene Unkenntnis "auf den Kopf" gestellt hat.
Die derzeit amtliche Lesart geht aus dieser Seite hervor, aus der ich hier noch einmal zitiere:
So beschilderte Parkplätze sind Sonderparkplätze für E-Kfz. Auf ihnen dürfen ausschließlich E-Kfz parken. Für sogenannte Verbrenner gilt auf solchen Parkflächen ein Parkverbot.
E-Kfz dürfen nur mit Auslegung der Parkscheibe bis zur erlaubten Höchstparkdauer dort parken, weil auch an den Ladesäulen einer Vielzahl von Elektroautos das Aufladen ermöglicht werden soll. Außerhalb der angegebenen Bewirtschaftungszeit „werktags 9-20 h“ dürfen sie jedoch zeitlich unbegrenzt und deshalb ohne Parkscheibe parken.
Das generelle Parkverbot für alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten.
Wer sein Kraftfahrzeug mit einem Verbrennungsmotor auf diesen Sonderparkflächen für E-Kfz parkt, muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird, um die Parkfläche für die bevorrechtigten E-Kfz wieder frei zu machen. Weiterhin wird ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld erhoben.
Ebenso müssen aber auch Fahrerinnen und Fahrer von E-Kfz mit derartigen Maßnahmen rechnen, wenn
- ihr Fahrzeug nicht mit einem entsprechenden Kennzeichen versehen ist,
- die Parkscheibe nicht ausgelegt ist
- die Höchstparkzeit überschritten wird.
Die Frage war aber "Was sagt ihr dazu" und nicht "was sagt die Hamburger Polizei dazu".
Vielen Dank für den Stern. :-)
Üblicherweise ließt man Zusatzzeichen von oben nach unten. Daher hier: Parkplatz (Hauptzeichen) mit Einschränkung nur für Elektrofahrzeuge (1. Zusatzeichen) , von 9-20 Uhr nur mit Parkschiebe maximal 1 Stunde.
Jetzt könnte man noch raten, was die Verkehrsbehörde für die Zeit von 9-20 Uhr damit ausdrücken wollte, ist aber für deinen fall müßig. Stell dir einfach vor, jeden Abend um 20 Uhr kommt jemand und schraubt das untere Zusatzzeichen ab, der Rest bleibt stehen.
Deine Argumentation ist, dass das Zusatzschild mit dem Auto und den Ladekabel kein amtliches Verkehrsschild ist und damit ungültig.
Da muss ich dich leider enttäuschen, da dieses Zusatzschild unter der Nummer 1010-66 geführt wird und somit ein amtliches Schild ist.
Damit ist auch der zweite Punkt deine Argumentation hinfällig. Hier dürfen nur Elektroautos parken, von 9 Uhr bis 20 Uhr nur mit Parkscheibe und maximal eine Stunde.
Mal eine doofe Frage. ist ein Auto wirklich vollständig innerhalb einer Stunde aufgeladen? In dem Punkt bin ich doch Laie.
Für mich bedeutet dieses Schild, es sind Parkplätze für Elektroautos.
Werktags von 9 bis 20 Uhr darf man hier mit Parkscheibe parken, außerhalb dieser Zeiten ohne Parkscheibe.
Da steht nichts davon , dass dort keine E-Autos parken parken dürfen.
Die Zeitangabe betrifft die Parkscheibe, nicht die E-Autos.
d.h. wenn du ein Knöllchen bekommen hast, weil du mit deinem Nicht-E-Auto dort geparkt hast, dann finde ich das rechtens.
Das ist doch nicht so schwer. Das Zusatzzeichen bezeiht sich immer auf das Zeichen, das über dem Zuastzzeichen angebracht ist (§ 39 Abs. 3 StVO).
Damit gilt hier Zeichen 314, aber eingeschränkt durch das Zusatzzeichen für Elektrofahrzeuge, also dürfen hier nur Elektrofahrzeuge parken. Und dies wiederum eingeschränkt duch das wiederum darunterliegende Zusatzzeichen, also nur Werktags zwischen 9 und 20 Uhr mit Parkscheibe 1h lang. Im Umkehrschluss dürfen hier Elektrofahrzeuge von 20 bis 9 Uhr auch ohne Parkscheibe über eine Stunde parken. Es müssen aber immer Elektrofahrzeuge sein.