Mac Book Pro über einen Gravis Mitarbeiter gekauft, jetzt gibts Probleme
Hey Leute,
ich hab leider ein etwas umfassenderes Problem, dass sich nicht in einer einfachen Frage formulieren lässt. :-(
Ich studiere Kommunikationsdesign und habe mir für das Studium vor einem Jahr einen Apple Mac Book Pro gekauft. Ein Bekannter bot mir damals an, dass ich das über ihn mache, da er in einem Gravis Store arbeitet und somit 20 Prozent Rabatt bekäme, also überwies ich ihm ca. 1900 Euro und er brachte mir dann das Gerät vorbei. Vor 3 Monaten passierte dann ein Missgeschick und der Laptop musste bei Gravis in Reparatur gegeben werden. Da mein Bekannter den Laptop aber als Gravis Mitarbeiter gekauft hatte, gehört er auf dem Blatt Papier ja auch ihm. (was ich leider noch nicht wusste, als ich mich dummer Weise darauf einließ) Als seine Kollegen dann die Datensicherung vornahmen, stellte sich heraus, dass die Daten nicht die meines Bekannten sind und sein Arbeitgeber setzte eine Untersuchung gegen ihn an. Außerdem erzählte mir mein Bekannter, dass sich herausstellte, dass der Laptop nicht repariert werden kann, aber aufgrund meiner dazugekauften Versicherung bekäme ich ein neues Gerät für weitere 537 Euro. Ich überwies also das Geld an meinen Bekannten und bekam aber keine weitere Antwort, wann ich das neue Gerät bekäme oder wie es mit der Untersuchung weiterging. Heute hat er mir dann endlich auf meine Kontaktversuche geantwortet und schrieb, ich würde keinen neuen Laptop bekommen, wenn dann nur den kaputten wieder zurück, die 537 Euro hätte sein Arbeitgeber einkassiert, weil er gegen die Vorschriften verstoßen hätte und er würde mir einen Teil von den 537 wieder zurückgeben. Was kann ich jetzt tun, damit meine 2400 Euro, die ich insgesamt investiert habe, nicht in den Wind geschossen sind und ich ein neues Gerät bekomme? Habe ich nicht ein Recht darauf, weil ich bzw. mein Bekannter eine Zusatzversicherung bei dem Kauf abgeschlossen hat, dass man bei Eigenverschulden für den Preis von 537 Euro ein neues Gerät bekommt?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir da jemand helfen könnte.
Liebe Grüße,
Einfallspinsel
8 Antworten
Hallo,
also um das ganze Gewurstel hier mal aufzuklären:
Bei der von Einfallspinsel genannten Versicherung handlet e sich NICHT um eine Versicherung von Apple - die haben hiermit ganrichts zu tun !!!! Es handelt sich hierbei um das Gravis Safety Pack Plus (GSPP) - das ist so eine Art Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung, daher auch die 536 Euro (dies ist nämlich der Betrag des Selbstbehalts). Das weiß ich, da ich selbst Gravis Kunde bin und ebenfalls den GSPP abgeschlossen habe. Zudem ist der GSPP auch Seriennummern gebunden - es ist also völlig egal, wer das defekte Gerät abgibt, der GSPP glit für das Gerät, zu dem er dazugekauft worden ist. Was ich allerdings für sehr merkwürdig halte, ist der Umstand der Datensicherung, bzw. wieso bei einer Datensicherung der Benutzername kontgrolliert wird - mir ist dies nicht passiert. Meine jüngere Schwester erlitt ein ähnliches Schicksal mit Ihrem MacBook (ca. 0,5 Lister Wasser drüber gekippt.....zum Glück Zusatzversicherung gehabt). Die Rechnung lief auf meinen Namen, da dies ein Geburtstagsgeschenk war und bei ihrer Datensicherung wurde kein Benutzer oder Benutzername kontrolliert. Warum ? Weil Sie das nicht machen und auch nicht machen dürfen ! Ansonsten dürften Sie die Datenrettung nicht anbieten oder Geräte zur Reparatur annehmen - ich würde da lieber noch einmal bei dem Bekannten nachfragen, das scheint mir doch RICHTIG weit hergeholt !!!! Dazu kommt noch, dass bei Bezahlung der 536 Euro Dir ein neues Gerät zusteht - es ist nun auch nicht so, dass sie Dir den Selbstbehalt anbieten, wenn sie nicht wüssten, dass Du ein Neugerät bekommst.
Ich an Deiner Stelle würde mich noch enimal GANZ intensiv mit dem so genannten "Bekannten" unterhalten und zwar PERSÖNLICH !!!! Das Problem wird hier der Bekannte sein !
Hallo Einfallspinsel,
ich bin bei GRAVIS für den Bereich Social Media und Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Könntest du mir bitte an social@gravis.de eine E-Mail schreiben, in der du den Vorfall noch einmal kurz schilderst und vor allem mitteilst, um welchen Store und welchen Mitarbeiter es sich dabei handelt. Wir gehen der Sache dann auf den Grund und klären für dich, was mit deinem Geld passiert ist und welchen Anspruch auf Garantie du bei deinem Gerät hast.
Viele Grüße
TizianSoMS
Rein rechtlich:
Dein Bekannter hat ein Gerät gekauft. 1. Kaufvertrag, damit hast Du nichts zu tun.
Du hast von Deinem Bekannten ein Gerät gekauft. 2. Kaufvertrag, mit diesem hast Du zu tun.
"Rein rechtlich" gehört das Macbook Dir, und nicht Deinem Bekannten. Mit dem Arbeitsvertrag Deines Bekannten hast Du auch nichts zu tun.
Du hast Anspruch auf die Herausgabe der 537,- Euro und auf das defekte Gerät. Aus irgendeiner Versicherung hast Du keine Ansprüche, da Du nicht Versicherungsnehmer bist.
Der Chef soll dir erstmal beweisen dass der Mitarbeiter den PC nicht gebraucht verkauft hat,was sein gutes Recht ist . Damit wären die Garantieansprüche an dich weitergegangen. Kläre das mit deinem Kumpel und verlang das ganze Geldper Anwalt wieder.
Dann handelt es sich nur um einen Versicherungsschaden den der TE nicht geltend machen kann da der Versicherungsschutz nicht mit dem Weiterverkauf überging. Korrekt
Eine Zusatzversicherung für Geräte ist gerätebezogen und geht mit! Laßt euch nicht von Apple verarschen. Das ist einklagbar.
Das Gerät gehört definitiv dir.
Im übrigen glaube ich dass diese Geschichte erlogen ist. Den Chef würde es gar nichts angehen, wessen Daten auf dem Gerät sind.
Wenn dein "Bekannter" jetzt ein Problem mit seinen Chef 'hätte', dann ist das nicht dein Problem. Das Geld muss er dir natürlich zurückgeben (genau wie das Gerät), oder die ganze Sache vernünftig aufklären.
Drohe ihm mit Anzeige bei der Polizei, und wenn das nicht hilft, dann gehe wirklich zur Polizei und stelle Anzeige.
Lass dich nicht von dem Bekannten verarschen!
Sorry, aber eine Garantie wird üblicherweise nur für den Ersterwerber gewährt (insb. bei Apple).
Das hat mit Gewährleistung nichts zu tun, die Ansprüche aus Sachmängelhaftung gehen natürlich auf den Zweitbesitzer über - aber hier liegt ein Sturzschaden, keine Gewährleistung vor.