Erwerbsminderungsrente Verlängerung

3 Antworten

Das lässt sich so nicht sagen. Da müsste man in den Kopf des DRV Gutachters schauen.

Eine Psychotherapie abzubrechen geht, eine neue zu beantragen geht auch, die Genehmigung durch den KV Gutachter ist aber etwas schwieriger. Zudem ist bei deiner Aussage, dass nach 2 Jahren Behandlung du "alles andere als stabil" bist plus der aktuellen geschilderten Symptome, für einen Gutachter kein Spielraum, noch von einer günstigen Prognose einer Psychotherapie auszugehen. Auch du solltest dir dann selbst ernsthaft überlegen, ob Psychotherapie für dich eine geeignete Behandlungsform darstellt. Aufgrund deiner Darstellung bleibt kein Spielraum anzunehmen, dass z.B. ein Therapeuten und/oder Verfahrenswechsel etwas bringen wird, sondern es ist die Beschreibung eines Non-Responders, d.h. Psychotherapie als Behandlungsform ist für dich ungeeignet (leider sprechen nur ca. 70% der an einer psychotherapiefähigen psychischischen Störung erkrankten Menschen auf Psychotherapie überhaupt an - Therapeut und Verfahren sind lediglich die Feinjustierung, gibt es keine nennenswerte Veränderung, hilft leider auch der beste Therapeut und das beste Verfahren nichts). Es bleibt nur Sozialtherapie und insbes. psychiatrische v.a. medikamentöse Behandlung übrig.

Montymaus69 
Beitragsersteller
 18.02.2014, 18:29

Vielen Dank für Deine umfangreiche Antwort,Lg

Natürlich hat die Bewertung großen Einfluss.

Aus Sicht der Psychologin und aus medizinischer Sicht, ist Ihre Aussage vollkommen korrekt und nachvollziehbar, deine subjektiven Ansichten also irrelevant.

Du musst unter Menschen, ist hier eine medizinisch nachvollziehbare objektive Beurteilung

Zum Stalking, 87% der Stalker sind Männer, 13 % Frauen, von den 87% unterlassen aber fast 86 (85,6) % das stalken, sobald man ihnen ihr verhalten vor Augen geführt hat. Im Gegensatz zu den Frauen, hier behalten fast 10% ihr verhalten bei.

Die Psychologin kann dich also gar nicht, nur aufgrund deiner Beschwerde/n, als Erwerbsunfähig einstufen.

Mittlerweile machen die Psychosomatisch (nicht eindeutig feststellbaren Erkrankungen, labil ,nicht belastbar, Aggravation wahrscheinlich) bedingten Erwerbsminderungen fast 40 % der jährlich neu bewilligten Renten aus, während wirklich Geschädigte hier einer unangemessenen Beweispflicht unterliegen.

Wenn Du hier etwas erreichen willst, musst du mitarbeiten und Dir einen Gutachter suchen, der mit dir und deiner Einstellung konform geht, sonst geht hier gar nichts.

BluePapillion  14.02.2014, 17:46

Ich bin alles andere als stabil,ich habe Angst rauszugehen,Angst vor lauten Stimmen,Schwindel im Kopf,Zittern,Herzrythumstörung,Depressionen,abhängige Persönlichkeitsstörung!

Mit solchen Äusserungen wäre ich vorsichtig, da diese evtl einen "Antrag auf Klinikaufenthalt/beobachtung" begünstigen könnten.

Montymaus69 
Beitragsersteller
 18.02.2014, 18:28
@BluePapillion

Danke für die Information,daran habe ich auch schon gedacht,ich traue sich gar nicht alles auszusprechen,weil ich Angst vor einer Einweisung in die Klinik habe,ich bin allein erziehend mit Kinder,wer soll sich dann um meine Jungs kümmern,ich habe niemanden,ich bin übrigens 45 Jahre und meine Jungs haben beide ADS!! Unter Stress habe ich manchmal das Gefühl,dass mir alles über den Kopf wachst,ich zusammen breche,ich hatte schon 2 Nervenzusammenbrüche!!Sind aber länger her,seit dem bin ich nicht mehr belastbar!! Können die Gutachter mich gegen meinen Willen einweisen?? Lieben Dank für eure kompetenten Antworten :-))

Montymaus69 
Beitragsersteller
 18.02.2014, 18:30

Danke Dir für Deine kompetente Antwort,tut gut,von euch Beistand zu erfahren,LG