Kündigung bei voller unbefristeter Erwerbsminderungsrente?

4 Antworten

Hallo Dino504,

Sie schreiben:

Kündigung bei voller unbefristeter Erwerbsminderungsrente?
Hallo ! Ich bin seit Oktober 2016 in voller unbefristeter Erwerbsminderungsrente und habe einen unbefristeten Behindertenausweis mit 100%.Obwohl mein Arbeitgeber über alles informiert ist wurde das Arbeitsverhältnis bis heute nicht beendet. Einmal im Jahr soll ich jedoch eine Kopie meines Behindertenausweises abgeben. Kann ich kündigen und wie ist das mit Urlaubsanspruch ?

Antwort:

Ihren Urlaubsanspruch müßen Sie logischerweise bei Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig geltend machen, sonst wird dieser ggf. verfallen!

https://www.vdk.de/hessen-thueringen/pages/vdk_im_betrieb/64847/urlaubsansprueche

Ihr Arbeitsverhältnis müßen Sie nicht kündigen, dieses können Sie einfach ruhen lassen!

Erwerbsminderungsrente und Schwerbehinderung tangieren sich in der Regel nicht!

https://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/Soziales/Renten/Erwerbsminderungsrente/Erwerbsminderungsrente.html

Auszug:

Eine vom behandelnden Arzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist für die Beurteilung, ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderung im Sinne des SGB VI vorliegt, zunächst ebenso ohne Bedeutung wie die Anerkennung einer Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt.

Für den Rentenanspruch ist allein maßgeblich, ob das vorhandene Restleistungsvermögen die Ausübung einer Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zulässt.

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Sorry - aber für Deinen ehemaligen Arbeitgeber bist Du nur ein "Zählaugust". Solange Du auf seiner Angestelltenliste stehst "muss" er / bzw. wird er Betrag X weniger Ausgleichabgabe an das Integrationsamt bezahlen:

Ab dem Erhebungsjahr 2016 beträgt die Höhe der Ausgleichsabgabe je unbesetzten Pflichtplatz ( monatlich ):

  • 125 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 % bis weniger als 5 %
  • 220 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 % bis weniger als 3 %
  • 320 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 %

Urlaubsansprüche bestünden nur für des Kalenderjahr 2016.

Dickie59  02.04.2018, 19:48

oft ist es den AG aber nicht bewußt...

Dino504 
Beitragsersteller
 01.04.2018, 16:48

Also meinst Du auch ich sollte kündigen?

wilees  01.04.2018, 16:52
@Dino504

Du wirst doch eh nicht mehr in diese Firma zurückkehren. Oder kannst Du dort stundentechnisch begrenzt tätig sein?

Dino504 
Beitragsersteller
 01.04.2018, 16:43

Na dann wird er mich nie kündigen.

wenn du kündigst dann hast du doch dauerhaft Urlaub!

Dino504 
Beitragsersteller
 01.04.2018, 16:17

Ja danke für die hilfreiche Antwort!

Natürlich kannst Du jederzeit kündigen, dann ist das Arbeitsverhältnis beendet und du bekommst eine Sperre, wenn Du mal arbeitslos gemeldet wirst.

Ich würde nicht kündigen, denn was soll das bringen? Vielleicht kommt der Arbeitgeber ja mal auf Dich zu und bietet Dir eine Abfindung an, dann wärst Du damit besser dran.

Urlaub bringt Dir ja nichts. Du gehst ja sowieso nicht mehr arbeiten.

wilees  01.04.2018, 16:27

Sorry - aber das ist Blödsinn. FS erhält eine volle !! EM-Rente - unbefristet !! Heißt also erwird nicht wieder ins Berufsleben zurückkehren.

Für den FS geht es im Hinblick auf den AV nur noch um die Auszahlung des evtl. bestehenden Urlaubsanspruches.

Dino504 
Beitragsersteller
 01.04.2018, 16:20

Ich denke mal das er mich nicht kündigt da Er ja dann weiterhin einen "Behinderten" beschäftigt so sagte es die Frau vom Integrationsamt .

wilees  01.04.2018, 16:37
@Dino504

Genau so ist es - er erspart sich damit die Ausgleichsabgabe.

OlafausNRW  01.04.2018, 16:42
@Dino504

Und was sagt sie noch dazu ? Schließlich entgeht dem Amt ja reichlich Kohle, weil der AG ja gar keinen SB beschäftigt.(3.840 € im Jahr).

Aber da sieht man mal wieder, wie der Staat "Geldsäcken" auch noch den Hintern schmiert.Zahl du einmal die Rundfunkgebühr nicht, schon steht der Vollstreckunsgbeamte der Stadt vor deiner Tür.