SSchwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente?

8 Antworten

Eine Einschränkung im täglichen Leben bedeutet eben NICHT, dass du nicht mehr arbeiten kannst.

Die medizinischen Voraussetzungen für die Erteilung eines GdB`s und einer EM Rente gehen von total unterschiedlichen Gegebenheiten aus. Der eine stellt auf mögliche Einschränkungen aus, die anderen beurteilen, ob du in irgendeinem Beruf noch arbeiten kannst.

Das klassische Beispiel ist hier ein Rollstuhlfahrer: GdB 100, kann aber jeden Schreibtischjob machen. 

Warum du über die DRV jammerst, verstehe ich auch nicht. Es wird deine Rente doch gezahlt. Warum meckerst du dann, dass sie keine Rente bewilligen wollen?

Wenn dein Gesundheitszustand sich evt. wieder bessern kann, dann wird NIE eine unbefristete Rente gezahlt. Sobald du wieder erwerbsfähig bist, steht dir eben keine Rente mehr zu!

Natürlich ist der GdB relevant für deren Antrag, das muss man ja mit angeben u wird für eine Weiterbewilligung berücksichtigt.

Aber auch ich verstehe dein Problem nicht. Du bist doch weiterhin berentet. Was willst du jetzt?

Wenn es oft genug verlängert wurde wird irgendwann schon der Bescheid kommen dass es bis zur Altersrente läuft.

Nein, es sagt eben nicht zwangsläufig etwas über die Arbeitsfähigkeit aus. Ich hab z.B. 90 aG, G und B und kann arbeiten. Jemand mit nem kompletten Querschnitt hat i.d.R. 100 G, aG, B und H und kann oft auch arbeiten. 
Dagegen gibt es wiederum Leute, die keinen oder einen nur geringen GdB haben und trotzdem berechtigt die EMR bekommen.

Also nein, ins eigene Fleisch schneiden wirst du dir nicht, denn der GdB sagt eben nix über die Fähigkeit aus, am Arbeitsleben teil zu nehmen. Aber es wird keinen Einfluss auf die Entscheidung haben, was die EMR angeht. 
Wenn du diese bekommst, dann aufgrund der gesundheitlichen Probleme und dem daraus folgenden Unvermögen 3h und mehr (bzw. 3- unter 6 für Teil EM) zu arbeiten. Aber nicht wegen des GdB.

Siraaa  24.10.2017, 14:20

Sollte sich durch diese bevorstehende OP allerdings der Gesundheitszustand verbessern, wärst du in der Pflicht, dass dem Versorgungsamt zu melden. Den ein unbefristeter GdB bedeutet eben nicht lebenslänglich.

ehm- du hast jetzt doch ne verlängerung für 3 jahre bekommen?

ich verstehe dann das problem nicht?

eine unbefristete erwerbsminderungsrente bekommt man spätestens nach 9 jahren erwerbsminderungsrente.


und der rententräger kann dir auch nicht den gdb abnehmen

Du hast jetzt eine Verlängerung für 3 Jahre, steuerst auf die 60 zu, relativ. 

Warst du mal bei einem Rentenberater, wann dir bezogen auf dein Alter, dein Versicherungsverlauf und dein GdB die abschlagsfreie Vollrente zusteht? Klar du kannst Widerspruch einlegen, dich von neutraler Stelle beraten lassen. Was willst du jetzt wirklich wissen?