Erwerbsminderungsrente befristet/unbefristet?
Hallo ,
ich beziehe eine befristete volle EMR aus medizinischen Gründen, also nicht zu verwechseln mit einer Arbeitsmarktrente. Zwischen meinen Erstantrag und Weitergewährungsantrag, ist mein unbefristeter GdB von 60 auf 100 mit MZ erhöht worden. Dies teilte ich der DRV mit. Trotzdem wurde mir die EMR nur um weitere 3 Jahre befristet gewährt. Ich bin 57 Jahre alt und kann in ein paar Jahren in die AR für schwerbehinderte wechseln. Ich weis nicht wie lange ich noch meine OP rausschieben kann und vermute daher, dass man mir, bei der nächsten Weitergewährungsantrag die volle EMR aberkannt wird. In dem Gutachten steht das so ungefähr drin. Ich weis nicht was sich der medizinische Dienst der DRV dabei gedacht hat. Ich habe nicht nur die eine Erkrankung ( geplante OP) sondern noch andere. Meinen Hausarzt und Fachärzte konsultiere ich regelmäßig. Und jetzt zu meiner Frage: ist es besser abzuwarten bis zum nächsten Verlängerungsantrag oder jetzt schon etwas zu unternehmen z.b. Akteneinsicht anfordern (um zu sehen wie es nur zu befristeten EMR) gekommen ist und ggf. dagegen zu steuern auf eine unbefristete EMR. Dieser Gedanke lässt mich nicht mehr los und beschäftigt mich sehr.
Grüße
8 Antworten
der gdb hat nichts mit der gewährung der erwerbsminderungsrente zu tun.
und die befristete erwerbsminderung auf drei jahre ist doch klasse. es gibt viele, die erhalten die verlängerung für ein oder zwei jahre.
vor ablauf von neun jahren wird, soweit ich weiß, nur selten die dauerhafte erwerbsminderungsrente ausgesprochen- und sogar die kann einen wieder entzogen werden.
Dass dein GdB im Schwerbehindertenausweis unbefristet ist, hat nichts mit der Erwerbsminderungsrente zu tun. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Die EMR wird dir aufgrund deines derzeitigen Gesundheitszustandes gewährt. Der könnte sich theoretisch noch ändern. Das wird überprüft und daher wird die EMR erstmal nur befristet gewährt. Dein Schwerbehindertenausweis sagt nur etwas über den Grad der Behinderung aus, nicht aber über die Erwerbsfähigkeit. Man kann also durchaus einen unbefristeten GdB von 100 % haben und trotzem voll erwerbsfähig sein.
Dein GdB hat nichts mit der Rente zu tun. Auch werden die EM-Renten fast immer befristet gewährt.
Wenn du erwerbsgemindert bist, und OPs verweigerst oder hinaus zögerst, wird man dir den Status ganz aberkennen. Dann wirst du Sozialhilfe beantragen müssen.
Es sollte ja auch nicht in deinem Interesse liegen, notwendige Operationen hinaus zu schieben, nur um Rente kassieren zu können.
HAllo,
die GdB hat beeinflußt nicht unbedingt das Leistungsvermögen.
Daher ist es oft ein Trugschluß der Versicherten, das eine mit dem anderen gleich zu stellen.
Es ist ein übliches Verfahren der DRV, sie spekulieren darauf, das dein Leistungsvermögen nach der Operation besser ist und man dir die Rente entziehen oder verringern kann.
Die Akteneinsicht bekommt ein Rechtsvertreter, dir wird es als Lai nicht viel nützen, in der Regel hat man dir dein leistungsvermögen mitgeteilt, ansonsten mache einen Widerspruch, dann wir der Fall offengelegt.
Beste grüße
Dickie59