Jobcenter zwingt meine Mutter eine Bewerbung zu schreiben,ist das rechtes?
Hallo,
ich habe folgende Frage. Kann das jobcenter,einen dazu zwingen,eine Bewerbung zu schreiben,obwohl man noch nie in seinem Leben eine geschrieben hat?Meine Mutter ist 58 Jahre und hat 40 Jahre in ihrem Job gearbeitet,ist seit 3 Jahren,krankheitsbedingt erwerbstgemindert.Ihr neuer Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde ablehnt,es wurde bereits im Juni 2016 ein Wiederspruch eingelegt,auf Antwort wartet sie.Sie ist bei ihrem Arbeitgeber nicht gekündigt,steht also meiner Meinung nach noch in einem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber kann sie aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen(darf kein Auto fahren,kann nicht lange stehen,gehen und sitzen,nimmt Medikamente) nicht wieder einstellen. Mehrere Ärztliche Gutachten liegen vor,nach denen sie 6 Stunden täglich arbeiten könne,dieses kann sie jedoch nicht. sie musste sich im August dann beim Jobcenter melden um Arbeitslosengeld 1 zu beziehen und um Krankenversichert zu sein (sie ist aber nicht arbeitslos,noch angestellt). Das Jobcenter verlangt jetzt von ihr das sie eine Bewerbung schreibt und sie als Empfangsdame bewirbt.Muss sie das auch wenn sie weiterhin angestellt ist?Nächstes Problem ist das meine Mutter noch nie jemals einen Pc bediehnt oder eine Bewerbung geschrieben hat.Das Jobcenter möchte jetzt eine komplette fertig ausgedruckte Bewerbungsmappe haben.Sie ist völlig verzweifelt und weiß nicht mehr weiter.
11 Antworten
Sie ist ja auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung,die sie dann zumindest teilweise durch ihre körperlichen Einschränkungen ausüben könnte,deshalb auch die Forderung vom Jobcenter ( ALG - 2 ) eine Bewerbung zu schreiben,es gehört übrigens zu ihrer Mitwirkungspflicht sich selber um eine Beschäftigung zu bemühen !
Denn wenn sie eine hätte könnte sie selber kündigen,oder einen Aufhebungsvertrag schließen,wenn sie in ihrer alten Beschäftigung eh nicht mehr arbeiten kann.
Bewerbungen können auch persönlich oder telefonisch erfolgen,man muss dann nur eine Liste erstellen wo man nachvollziehen kann wann,bei wem,als was man sich beworben hat und was als Antwort / Ergebnis raus kam.
Meines Wissens kann also nicht verlangt werden die Bewerbung schriftlich zu machen,denn auch wenn sie sich persönlich bzw.telefonisch bewerben würde käme sie ihrer Mitwirkungspflicht nach.
Wenn das Jobcenter darauf besteht,dann soll sie ihnen mitteilen das sie keine Kenntnisse mit dem PC - hat,dann bekommt sie ggf.noch eine kostenlose Maßnahme,in der sie dann zumindest die Grundkenntnisse erlangen würde.
Solangre wie nichts sicher ist mus sie sich bewerben aber die bewerbung ist kein problem den erstmal wird nur der lebnslauf geschrieben und Man nimt zb standart fomulierungen zum bewerben,Es gibt dafür auch seiten wie man bewerebungen schreiben soll wen das nicht hielf klnn sie auch beim amt nahcfragen nach einer Bewerbungstraning.
Abe rals Empfangsdame müste sie eigentlich Einen Pc bedinen könne das sollte auch das mat wissen.Da kanst du ihr vieleicht ein paar grundlagen zeigen Ode rsie macht bei der Vhs dafür einen Kurs.
Also, da du ja einen PC besitzt sollte es ja kein Problem sein deiner Mutter dabei zu helfen. Sie bezieht staatliche Unterstützung und dafür kann und darf der Staat verlangen, dass sie alles unternimmt um schnellstmöglich wieder arbeiten zu gehen. Aber...rechtlich hört sich das allerdings komisch an, wenn sie doch noch bei ihrem alten Arbeitgeber beschäftigt ist...
Vermutlich muss sie eine Bewerbung schreiben, da sie Leistungen bezieht. Ich musste so eine komplette Berwerbung auch schon vorlegen. Danach wurde entschieden, ob ich zu einem Bewerbertraining muss oder nicht (musste ich nicht, da ich damals schon 2 hinter mir hatte).
Vlt. ist so ein Training auch mit Deiner Mutter geplant.
Aber ich verstehe eins nicht: JC und ALG 1 passt nicht zusammen. Meinst Du AA und ALG 1 oder JC und ALG II?
Im Zusammenhang mit der Nochanstellung könnt Ihr Euch auch bei einer ALG-II- Beratungsstelle beraten lassen.
Und die Bewerbung könntest Du ja shreiben.
Hallo
ich war auch in einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis und habe ALG 1 beziehen müssen (war auch Jahrzehnte beschäftigt). Auch mich hat das Job-Center unter Druck gesetzt, dass ich Bewerbungen schreiben muss.
Erst durch eine Intervenierung beim Behördenleiter hat Einsicht geherrscht, dass ich meinen nach wie vor ungekündigten Beruf wieder aufnehme, wenn ich denn gesund genug dazu bin.
Ich war allerdings krank geschrieben, ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht. Deine Mutter sollte sich krank schreiben lassen, um weiterhin Leistungen zu beziehen.
Widerspruch bei der Rentenstelle lohnt auf jeden Fall, notfalls geht zum VdK, der kostet nicht viel und streitet für euch.
Alles Gute
LG