Wann kann ich die Erwerbsminderungsrente beantragen?

6 Antworten

Der Antrag muss innerhalb des ersten halben Jahres nach Unfall oder Krankheitsbeginn gestellt werden, ansonsten verschiebt sich der Beginn des Rentenbezugs. Das Antragsformular kann beim Rentenversicherungsträger schriftlich, telefonisch oder per Mail angefordert werden. Der Rentenversicherungsträger liefert die Zusatzinformationen zum Rentenantrag. Auf dem Rentenantrag müssen die Rentenversicherungsnummer und die korrekte Adresse des Antragstellers stehen. Es gehören alle ärztlichen Atteste und Unterlagen zum Gesundheitszustand in den Antrag.

gefunden unter. http://www.eurente.org/

im kommentar geht es um deine frage wegen der kündigung(antwort des rechtsanwalt) um alles richtig zu machen, hole dir hilfe vom vdk oder eines anderen sozialdienstes.

Hallo MichaelMichels,

Sie schreiben:

Wann kann ich die Erwerbsminderungsrente beantragen?<

Antwort:

Grundsätzlich können Sie jederzeit Erwerbsminderungsrente beantragen, ob diese aber bewilligt wird, das steht auf einem anderen Blatt!

Zwei Grundvoraussetzungen müßen erfüllt werden!

1)

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen!

2)

Die medizinischen Voraussetzungen!

Bitte beachten Sie hierbei die Rangfolge:

Ohne Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen spielt es keine Rolle, ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt werden!

Ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, das erfahren Sie bei Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung entweder in Ihrer aktuellen Rentenauskunft oder aber auf Anfrage, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Kontenklärung Ihres Rentenkontos!

Unter folgendem Link der DRV finden Sie die aktuelle Broschüre zum Thema:

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Vor Antragsstellung sollten unbedingt die Hausaufgaben abgearbeitet werden:

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Ohne Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes stehen die Erfolgsschancen schlecht:

google>>

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Wenn du länger als 6 Monate arbeitsunfähig bist, kannst du jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Da die Bearbeitung mindestens 3-4 Monate dauert, solltest du also auf jeden Fall schon vor dem Auslaufen des Krankengeldes den Antrag stellen.

Ob du tatsächlich die Rente erhältst entscheidet aber alleine das Gutachten, das die RV selbst in Auftrag gibt.

Komsomolka  23.01.2017, 17:03

Darf ich mich jetzt in Ihren Gespräch einmischen und fragen: warum ist der Rentenantrag vor dem Auslauf des Krankengeldes wichtig?

DerHans  23.01.2017, 17:52
@Komsomolka

Weil die Bearbeitung ohne weiteres auch mal 3-4 Monate dauern kann.

Hallo, unbedingt in einen Sozialverband eintreten (SoVD oder VDK, Monatsbeitrag etwa 5 Euro) . Die helfen Dir in allen Belangen. Du kannst, ohne dass du gekündigt worden bist, Deine Erwerbsminderungsrente einreichen. Mach Dich auf eine Odyssee von Arztbesuchen und Gutachterterminen gefasst. Die Gegenseite (DRV) will nur eines: Mit allen Mitteln verhindern, dass du Rente bekommst. Ich bin selber Erwerbsminderungsrentner und habe das ganze Theater hinter mir; hat 5 Jahre gedauert. Bin nervlich oft am Ende gewesen, aber habe durchgehalten. Und darum geht es hier. Einfach durchhalten und weiterkämpfen, irgendwann gibt die GegenseIte auf.

DerHans  19.02.2015, 18:01

Das kann man so nicht sagen. Bei mir wurde während einer Reha die Rentenempfehlung ausgesprochen. Ab diesem Zeitpunkt habe ich hinterher die Rente sogar nachgezahlt bekommen. Ohne viel Rennerei.

Es kommt eben auf das Krankheitsbild an