Erwerbsminderungsrente Nacht Nahtlosigkeitsregelung des Arbeitsamtes?
Hallo ihr Lieben,
habe folgendes Problem:
Habe meinen Rentenbescheid bekommen wegen voller Erwerbsminderung. Dieser gilt rückwirkend zum 1.07.2017 aber erst zum 1.05.2018 werden Auszahlungen vorgenommen. Sprich Ende Mai die erste Rentenzahlung da es ja Rückwirkend zum Ende des Monats gezahlt wird.
Heute kam der Bescheid vom Arbeitsamts das ich ab dem 1.04.2018 Abgemeldet sei wegen Rente. Kriege somit kein Geld für April richtig? Wie soll ich diesen Monat überbrücken? Laut der "freundlichen" Dame der Rentenkasse soll ich mir Geld irgendwo leihen und mich nicht so anstellen.
Ich bin schwer krank und jetzt das? Wie kann sowas sein? Das Arbeitsamt bekommt das Geld ja eh von der Rentenkasse zurück.
6 Antworten
Wenn die Krankenkasse und/oder das Arbeitsamt gegenüber der Rentenversicherung einen Ersatzanspruch hat (wegen Überschneidung der Zahlungen bei rückwirkender Rentenbewilligung), beginnt die laufende Zahlung der Rente erst später - in deinem Fall ab 01.05.18.
Das heißt aber nicht, dass du vorher keinen Anspruch hast. Die Rentenzahlung für April erfolgt nach Verrechnung der Ansprüche. Ist die Rente höher als das Krankengeld/Arbeitslosengeld, bekommst du eine Nachzahlung, wenn nicht, brauchst du aber auch nichts zurückzahlen.
Problem: Die Nachzahlung für April wird je nach Bearbeitungszeit vielleicht nicht zeitnah erfolgen können.
Dann bekommst du nicht nur den Monat April nachgezahlt, sondern eine weitere Nachzahlung - Krankengeld hast du seit dem 01.07.17 nicht bekommen? Nur Arbeitslosengeld? Dann könnte die Verrechnung schneller gehen, weil nur ein Ersatzanspruch zu befriedigen ist.
Sobald der Rentenantrag gestellt ist, zahlen andere Leistungsträger nur noch "vorläufig" auf Vorschuss.
Wir dann die Rente bewilligt, werden diese Zahlungen dann mit der Fälligen rentennachzahlung verrechnet. Allerdings, wenn diese Nachzahlung geringer ausfällt, als die erhaltene Vorleistung, muss die Differenz NICHT erstattet werden.
Das gilt sowohl für AlG als auch Krankengeld.
Hmmm, da stimmt etwas nicht; das liegt doch alles bereit fast 1 Jahr zurück?
EM-Rente wird i.d.R. rückwirkend bewilligt. Anspruch besteht ab Rentenantrag (frühestens 6 Monate nach Eintritt der eM), die Bearbeitung dauert aber nicht selten ein paar Monate. Deshalb die rückwirkende Verrechnung mit ALG I, vielleicht auch noch mit Krankengeld.
Ich bin rückwirkend berentet worden aber die Monate April und Mai kommen jetzt
Hallo puppa1805,
Sie schreiben:
Erwerbsminderungsrente Nacht Nahtlosigkeitsregelung des Arbeitsamtes?
Antwort:
Die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung gilt in der Regel solange, bis seitens der DRV ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt!
https://rentenbescheid24.de/arbeitslos-und-rente/
Da in Ihrem Fall Überschneidungen mit anderen Sozialleistungen vorliegen und diese seitens der Sozialversicherungsträger intern gegenverrechnet werden, kann es im Extremfall zu Zahlungsverzögerungen bzw. auf Grund der Verrechnung zu Zahlungslücken kommen!
Wenn Sie in einer finanziellen Notlage sind, wäre ggf. vorübergehend Ihr Sozialamt der richtige Ansprechpartner für Hilfe zum Lebensunterhalt!
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Sobald der Rentenbescheid ergeht, setzt die Rentenzahlung am nächsten erreichbaren Monatsletzten ein.
Die Verrechnung mit der evtl. Nachzahlung erfolgt separat. Mit der laufenden Rentenzahlung wird NICHT verrechnet.
Hast du nur den Rentenbescheid bekommen, wo Sinngemäß drin steht: Die Nachzahlung in Höhe von x€ wird vorerst nicht ausgezahlt, da noch Erstattungsansprüche von anderen Stellen vorliegen.
Oder wurde die Nachzahlung schon abgerechnet? Wenn nicht muss dies noch geschehen.
Der Monat 04 wurde deshalb noch einbehalten, da der Rentenbescheid schon fast im Monat 04 ausgestellt wurde und der maschinelle Lauf der Zahlungen schon für den Monat 04 läuft.
Ja das kann durchaus so passieren, wegen dem maschinellen Lauf.
Das Jobcenter muss jetzt die geleisteten Zahlungen von Rentenbeginn bis 01.04.18 mitteilen. Diese werden mit deiner Nachzahlung verrechnet (Erstattungsanspruch). Der Rest was übrig bleibt wird dir dann ausgezahlt, also auf jeden Fall der Monat April.
Das ist jetzt zwar doof für dich, aber normal. Je schneller das Jobcenter dies der Rentenversicherung mitteilt, desto schneller bekommst du deine Nachzahlung.
So müsste es dir auch die Frau von der DRV erklärt haben müssen.
Der Bescheid ist auf den 15.03. datiert
Ja das erste steht dort so drin.
Die Rente ist definitiv höher als das was ich vom Arbeitsamt bekommen habe. Dem Abmeldebescheid liegt ein Zettel bei, wo die Summe für die rückwirkende Zeit drauf steht, die das Arbeitsamt der Rentenkasse übermittelt hat.